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Neustadt. Viele Arbeitnehmer fahren täglich mit dem Auto zu ihrer Arbeitsstätte, die
nicht selten 20 und mehr Kilometer entfernt liegt. Oft wird eine längere Strecke in Kauf genommen, um pünktlich und sicher am Arbeitsort zu sein. Der Bundesfinanzhof hat mit zwei aktuellen Urteilen entschieden, unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt einen solchen „Umweg“ im Rahmen der Entfernungspauschale anerkennen muss (Az. VI R 19/11 und VI R 46/10).
Staus, Ampeln und schlecht geräumte Straßen im Winter lassen den Autofahrer darüber nachdenken, welche Strecke er wählt. Für die Entfernungspauschale in der Steuererklärung gilt grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke kann jedoch berücksichtigt werden, wenn diese „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist und vom Arbeitnehmer auch regelmäßig benutzt wird.
Die Zeitersparnis spielt dabei eine große Rolle. Allerdings muss nach den Ausführungen des Bundesfinanzhofs keine Mindestzeitersparnis von beispielsweise 20 Minuten vorliegen, um die Strecke als „offensichtlich verkehrsgünstiger“ einzuordnen. Vielmehr sind der gesamte Streckenverlauf, zum Beispiel auch Baustellen und Ampelschaltungen zu betrachten. Eine Straßenverbindung kann demnach auch dann verkehrsgünstiger sein, wenn nur eine relativ geringe oder gar keine Zeitersparnis vorliegt, aber der Arbeitsplatz sicher und ohne Stau erreicht wird. Die Gründe für die Wahl der längeren Strecke müssen so offensichtlich sein, dass auch andere Verkehrsteilnehmer sich dafür entscheiden würden.
Für die Arbeitnehmer, die aufgrund der Verkehrslage eine längere Strecke fahren, bedeuten diese Urteile eine höhere Steuererstattung. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt, die Gründe für die längere Strecke sorgfältig zu notieren. Der Verband weist außerdem darauf hin, dass bei Arbeitnehmern, die mehrere Arbeitsorte anfahren, die Entfernungspauschale ohnehin nur für höchstens einen Arbeitsort gilt. Für alle übrigen werden bei PKW-Nutzung die gesamten Fahrkilometer, das heißt Hin- und Rückweg mit 30 Cent pro Kilometer berücksichtigt.
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