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2.534 Lebensmittelkontrollen - Von der Produktion bis zur Ladentheke

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Kreis Unna. Lebensmittelkontrollen sind angewandter Verbraucherschutz. Um Menschen vor Gesundheitsgefahren und vor Täuschung zu schützen, haben die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte des Kreises zwischen Januar und September 2014 bereits insgesamt 2.534 Kontrollen durchgeführt und genau 1.690 Proben entnommen und untersuchen lassen.
 
Grundsätzlich tragen diejenigen, die Lebensmittel, Kosmetik und sonstige Bedarfsgegenstände wie beispielsweise Kleidung, Spielwaren oder Scherzartikel herstellen, weiterverarbeiten oder verkaufen, die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. „Sie müssen also dafür sorgen, dass ihre Waren den rechtlichen Vorschriften entsprechen“, sagt Dr. Anja Dirksen, die die Lebensmittelüberwachung des Kreises leitet.
 
Zwei Tierärzte, acht Lebensmittelkontrolleure und eine Kontrollassistentin der Kreisverwaltung  überprüfen regelmäßig, ob die Betriebsinhaber ihrer Sorgfaltspflicht wirklich nachkommen. Insgesamt kontrollieren sie 4653 Betriebe in den zehn Städten und Gemeinden im Kreisgebiet. Sie führen unangemeldete Kontrollen und Probenahmen durch - von der Produktion bis zur Ladentheke. Wie oft sie die  Betriebe überprüfen, richtet sich nach dem Ergebnis einer Risikobewertung, die aufgrund der jeweiligen Betriebsart und der bisher festgestellten betrieblichen Hygiene erfolgt.
 
Im Rahmen der Kontrollen werden z.B. die Hygiene, der sachkundige Umgang mit dem Lebensmittel, deren Zusammensetzung und Kennzeichnung, ebenso wie die Eigenkontrollen und deren Dokumentation überprüft. „Werden Mängel festgestellt, treffen die Mitarbeiter des Kreises vor Ort die notwendigen Maßnahmen“, erläutert Dr. Anja Dirksen
 
Diese variieren von der Belehrung über Anordnungen zur Abstellung baulicher oder hygienischer Mängel, die Anordnung von Personalschulungen, das Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln bis hin zur vorübergehenden Schließung oder dem Entzug einer Zulassung. Schwere Mängel oder wiederholte Mängel können mit Bußgeldern geahndet werden oder zur Strafanzeige gebracht werden.
 
Bis Ende September mussten die Mitarbeiter des Kreises 102 mündliche Belehrungen aussprechen. In 36 Fällen erging eine Verwarnung, davon acht Mal mit Verwarngeld, außerdem gab es 76 Beanstandungen, die behördliche Anordnungen notwendig machten. In 14 Fällen wurden Bußgelder verhängt.
 
„Die vergleichsweise kleine Zahl an Beanstandungen zeigt, dass wir mit unserem Konzept der frühzeitigen Beratung und Begleitung und regelmäßigen Kontrolle richtig liegen und eingreifen, bevor es zu größeren Problemen kommt“, sagt Sachgebietsleiterin Dr. Anja Dirksen.