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Kreisweit 63 Namensänderungen im letzten Jahr - 12 in Kamen Drucken E-Mail
Mittwoch, 10. März 2010
Unna. Auch im vergangenen Jahr 2009 haben Einwohner des Kreises Namensänderungen bei der Kreisverwaltung beantragt. Das Gesetz eröffnet diese Möglichkeit bei Vorliegen eines „wichtigen Grundes“. Das kann z.B. insbesondere eine schwierige Schreibweise und Aussprache sein, anstößig oder lächerlich klingende Namen sowie sehr lange und umständliche Namen, die abgekürzt werden sollten. Es gibt auch Anlässe zur Änderung des Familiennamens, die im Interesse eines Kindes liegen können. Davon betroffen sein können Pflegekinder oder Kinder aus geschiedenen Ehen, wenn der oder die Sorgeberechtigte den Geburtsnamen wieder annimmt.

Zunehmend mehr Anträge beziehen sich auf eingebürgerte Personen sowie auf Aussiedler aus der ehemaligen UdSSR, die zum ursprünglich deutschen Familiennamen der mütterlichen Abstammungslinie zurückkehren wollen.

Der neue Name ist für den Antragssteller grundsätzlich frei wählbar. Ausgenommen sind jedoch Namen berühmter Personen wie z.B. „Franz Beckenbauer“ oder geschichtlich belegte Namen wie „Otto von Bismarck“. Auch dürfen keine besonders häufigen Namen gewählt werden wie „Meier“ oder“ Müller“. Zudem sollte der neue Name keine neuen Schwierigkeiten, wie z.B. eine komplizierte Schreibweise, mit sich bringen.

Insgesamt ergingen 2009 in 63 (2008: 64) Fällen ein Namensänderungsbescheid: 34 (2008: 45) davon aufgrund der Änderung des Nachnamens und 29 (2008: 19) wegen der Änderung des Vornamens. Ein Teil des Anstiegs bei den Vornamen basiert auf dem Wunsch junger Aussiedler ihren ursprünglichen Vornamen wieder anzunehmen und auf die vom Bundesverwaltungsamt eingedeutschte Version zu verzichten. Schließlich sind im vorigen Jahr in drei (2008: sieben) Fällen die Anträge nach schriftlicher Beratung zurückgezogen oder -gestellt worden. Auch verzichteten viele Bürger nach einer telefonischen Beratung darauf, einen Antrag zu stellen, weil die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht gegeben waren.

Die Gebühren betragen für die Namensänderung 1.000 Euro bei Volljährigen und 375 Euro bei Minderjährigen sowie bei der Änderung des Vornamens 250 Euro. Eine Gebührenermäßigung erfolgt bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Namensänderung und kann auch Personen in besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen gewährt werden.

Nach Städten und Gemeinden aufgeschlüsselt ergibt sich folgendes Bild:

Vornamensänderungen

Bergkamen    4

Bönen          1

Fröndenberg  -

Holzwickede   1

Kamen          7

Lünen          1

Schwerte          7

Selm          1

Unna          7

Werne          -

Gesamt         29

Namensänderungen

Bergkamen   4

Bönen        2

Fröndenberg -

Holzwickede 5

Kamen        5

Lünen        8

Schwerte        -

Selm        1

Unna        9

Werne        -

Gesamt       34
 
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