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Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - KamenWeb.de Online-Adventskalender 2022

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen “Online-Adventskalender 2022”. Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 01.12.2022 - 24.12.2022 veranstaltet. Die Teilnahme ist jeweils täglich (Tagesdatum = Tür im Adventskalender) am Tag der Gewinnspielveranstaltung bis um 18:00 Uhr möglich.

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden täglich nach Teilnahmeschluss ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt. Handelt es sich um einen Sachpreis, ist der Gewinner dazu verpflichtet, den Gewinn binnen 10 Tagen nach Gewinnerziehung an dem benannten Ort abzuholen. Holt der Gewinner nicht binnen dieser Frist seinen Gewinn ab, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach dem beschriebenen Verfahren gezogen.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Verhütungsmittelfonds: Noch Mittel für knapp 30 Anträge verfügbar

am . Veröffentlicht in Uncategorised

gesundheitsamt22Kreis Unna. Der Verhütungsmittelfonds des Kreises Unna unterstützt Menschen, die sich Verhütungsmittel wie die Pille, Kupferspirale oder eine Sterilisation nicht leisten können. Ungewollte Schwangerschaften sollen so verhindert werden. Im Juni stimmte der Kreistag dem Vorschlag der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Kreis Unna zu. Diese ziehen jetzt eine erste positive Bilanz des Projekts.

"Rund drei Monate nachdem Anträge gestellt werden können, hatten wir schon einige Anfragen. Zehn Antragstellerinnen konnten durch den Verhütungsmittelfonds wir unter anderem Zuschüsse für die Spirale gewähren", so Simone Saarbeck von der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises. Doch es ist noch mehr möglich. Es sind noch Mittel für knapp 30 Antragstellerinnen bzw. Antragsteller aus dem Kreis Unna verfügbar. Sie können einen Zuschuss für die Verhütungsmethode ihrer Wahl erhalten.

Zuschuss bedeutet hierbei: 20 Prozent der Kosten trägt dabei immer die antragstellende Person. Das lohnt sich aber dennoch, denn zum Beispiel eine Kupferspirale kostet im Schnitt bis zu 220 Euro. Der Eigenanteil läge dabei bei 44 Euro – 176 Euro gibt es als Zuschuss.

Was kommt in Frage?
Als Verhütungsmethode kommen dabei nur zuverlässige und verschreibungspflichtige Mittel in Frage wie die Pille, die Kupferspirale, der Vaginalring oder auch die Sterilisation – Verhütungsmittel wie Kondome werden also nicht bezuschusst. "Wir freuen uns, dass das Interesse so groß ist", resümiert Saarbeck. "Es gibt also weiter die Möglichkeit für Geringverdiener oder auch Bezieher von Leistungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe einen Zuschuss für ein zuverlässiges und verschreibungspflichtiges Verhütungsmittel außer von Kondomen zu erhalten."

Wer Interesse hat, kann sich an die Beratungsstelle in der Nähe wenden. Die Richtlinien zur Gewährung der Zuschüsse sowie eine Übersicht der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist unter www.kreis-unna.de/schwangerenberatung zu finden. PK | PKU

Kreisverwaltung sucht Azubis

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Viele Berufe im Angebot

kreishaus22KWKreis Unna. Das Ausbildungsjahr 2022 hat gerade erst begonnen, die neuen Azubis machen sich zurzeit mit ihrer ersten Ausbildungsstation in den jeweiligen Studienstandorten vertraut, doch nach dem Ausbildungsstart ist vor dem Ausbildungsstart: Die Bewerbungsphase für das Ausbildungsjahr 2023 läuft bereits auf Hochtouren. Die Kreisverwaltung Unna ist stets auf der Suche nach motivierten Nachwuchskräften.

Die Kreisverwaltung ist mit mehr als 1.600 Beschäftigten einer der größten Arbeitsgeber der Region. Durch den demografischen Wandel verabschieden sich auch hier in den nächsten Jahren viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Ruhestand. Nachwuchs wird also gesucht und ist herzlich willkommen. Im Angebot für 2023 sind aktuell zehn verschiedene Ausbildungsberufe.

Mehr als nur Büro

Dazu gehören nicht nur "klassische" Ausbildungsberufe wie der Kreisinspektoranwärter (m/w/d) oder der Verwaltungsfachangestellte (m/w/d), auch Plätze zum Hygienekontrolleur (m/w/d), Straßenwärter (m/w/d) oder Heilerziehungspfleger (m/w/d) sind ebenso ausgeschrieben wie weitere mit einem Bachelorstudium verbundene Ausbildungsplätze. Genaue Informationen zu den Berufen, zu den schulischen Voraussetzungen oder der Bezahlung finden sich im Internet unter https://www.kreis-unna.de/ausbildung. Die Bewerbungsfrist für das kommende Ausbildungsjahr endet am 28. Oktober 2022. PK | PKU

Jobcenter Kreis Unna: Neuer regionaler Online-Service

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Kreis Unna. Mit der neuen Webseite www.jobcenter-kreis-unna.de, die Mitte Juli online ging, bietet das Jobcenter Kreis Unna einen erweiterten Online-Service. Kundinnen und Kunden des Jobcenters haben nun die Möglichkeit, online eine Terminanfrage zu einem persönlichen Gespräch an ihre zuständigen Ansprechpartner in der jeweiligen Geschäftsstelle zu richten. Ebenso können Anliegen bzw. Anfragen auch über das neue Online-Kontaktformular digital an das Jobcenter Kreis Unna weitergeleitet werden.   

Die stellvertretende Geschäftsführerin Marianne Oldenburg erklärt hierzu: „Hiermit bieten wir unseren Kundinnen und Kunden einen weiteren Service zur Kontaktaufnahme. Im Kontaktformular können Anliegen thematisiert und Unterlagen digital an uns weitergeleitet werden. Die Möglichkeit der freien Terminauswahl können Kundinnen und Kunden nutzen, um den für sie passenden Termin für ein persönliches Gespräch auszuwählen. Wir unterstützen das Angebot, indem wir im September und Oktober für den Fachbereich der Leistungsgewährung, der zuständig ist für die Berechnung möglicher Geldleistungen für unsere Kundinnen und Kunden, dienstags und donnerstags den Schwerpunkt auf ausschließlich terminierte Vorsprachen legen. Es empfiehlt sich also, von dem Online-Terminangebot Gebrauch zu machen. Sollten die Terminvorschläge im Web nicht passen, kann eine Terminvergabe auch telefonisch (werktags von 08:00-12:00 Uhr) unter der Rufnummer 02303 2538-2222 erfolgen. Übrigens besteht unter dieser Rufnummer auch die Möglichkeit einer direkten telefonischen Beratung.“

An allen anderen Werktagen ist weiterhin eine unterminierte Vorsprache in den Geschäftsstellen zu den regulären Öffnungszeiten möglich. Grundsätzlich können aber auch für diese Tage Termine online ausgewählt werden, um idealerweise Wartezeiten in den Geschäftsstellen zu vermeiden. Kundinnen und Kunden in Notfallsituationen können grundsätzlich unterminiert zu den regulären Öffnungszeiten in den Geschäftsstellen vorsprechen.

„Wir hoffen, dass der neue Online-Service künftig rege genutzt wird und wir damit unseren Kundinnen und Kunden einen weiteren Mehrwert bieten können“, hofft Marianne Oldenburg.

Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - 1. Kamener Beer Pong Stadtmeisterschaft am 10. September 2022

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen “1. Kamener Beer Pong Stadtmeisterschaft am 10. September 2022”. Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 16.08.2022 - 22.08.2022 veranstaltet. Die Teilnahme am letzten Tag der Gewinnspielveranstaltung ist bis um 23:59:59 Uhr möglich

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss binnen 5 Werktagen ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt. Sofern nichts anderes in diesen Bedingungen genannt ist, findet das Verfahren B) Anwendung.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.
B) Wahlverfahren
Bei diesem Verfahren findet keine zufällige Auswahl statt. Vielmehr werden die qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR oder von ihr ausgewählten Personen in einer redaktionellen-qualitativen Auswahl ermittelt. Hierbei hat jede an der Auswahl beteiligte Person eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Es gewinnt/gewinnen derjenige(n)/diejenige(n) Gewinnspielteilnehmer(innen), die/der die meisten Stimmen auf seine Einsendung erzielen konnte.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei im Falle eines Gewinns nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers im Falle eines Gewinns darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass im Falle eines Gewinns sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.