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Entflohenen Gefangenen im Bettkasten aufgespürt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Der Gesuchte hatte sich im Bettkasten versteckt. Als die Polizei am 7. März 2021 an der Wohnungstür von Pia L. (29, Name geändert) in der Nähe der Bergkamener Mergelkuhle schellte, ging es um einen entflohenen Strafgefangenen. Zwei Jahre wegen Raubes sollte der Ex-Freund von Pia L. absitzen, aber er war abgehauen. Eine Nachbarin hatte den Fahndern gesteckt, dass Pia L. oft einen männlichen Gast habe. Verdächtig! Pia L. erklärte den Polizisten, nein, bei ihr sei niemand. Ob sie denn mal hereinkommen dürften, fragte eine Kriminaloberkommissarin. Pia L. hatte nichts dagegen, erinnerte sich die Beamtin jetzt im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht. "Da bewegte sich ein Fuß" - und so flog das Bettkastenversteck auf. Der gesuchte Mann wurde wieder in die JVA gebracht.

Pia L. handelte sich durch ihr Verhalten eine Anklage wegen versuchter Strafvereitelung ein. Zwar war sie nicht verpflichtet gewesen, den getürmten Ex von sich aus zu melden, wenn er gelegentlich bei ihr aufkreuzte. Die Polizei hatte sie vor dem 7. März mehrmals darum gebeten - aber das war eben nur eine Bitte; verpflichten konnte die Polizei sie nicht. Doch sie hätte eben auch nicht lügen dürfen, als die Polizei vor ihrer Tür stand.
Pia L., Hausfrau und Hartz-IV-Bezieherin, muss nun eine Geldstrafe zahlen: 1.200 Euro verhängte der Richter.

Corona-Party-Gäste im Badezimmer versteckt - Polizisten attackiert: Bewährungsstrafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsger19NKWvon Andreas Milk

Kamen. Es war eine unvergessliche Geburtstagsparty - im negativen Sinn. Als Konstantin T. (24, Name geändert) Anfang 2021 mit ein paar Freunden in seiner Wohnung feierte, kam am Ende die Polizei. Was die Beamten bei diesem Einsatz wegen Ruhestörung in der Kamener Innenstadt erlebten, war teils komödiantisch, teils ärgerlich. Ein Wiedersehen mit T. gab es jetzt im Amtsgericht.

Der junge Mann hatte damals ein paar Gäste: zwei Männer, eine Frau. Sie produzierten nicht nur Lärm, sie verstießen auch gegen die geltende Coronaschutzverordnung: keine Masken, kein Abstand. Ein Polizist erinnerte sich: Als er mit seinen Kollegen in das Mehrfamilienhaus kam, seien die Partygeräusche abrupt verstummt. Konstantin T. habe seine Wohnungstür erst nicht geöffnet, schließlich aber doch auf das Klingeln reagiert und sich übertrieben schläfrig präsentiert, "so'n bisschen geschauspielert". Party? Nein, bei ihm sei keine Party! Aber auf dem Tisch standen Gläser mit Getränkeresten, und hinter der Badezimmertür war Gekichere zu hören.

Bis zu diesem Punkt war das Ganze bloß eine Ordnungswidrigkeit. Aber als die Polizisten die Corona-Geburtstagsparty auflösten und T.s Gäste nach Hause schickten, rastete T. wohl regelrecht aus. Er beschimpfte die Beamten - "Hurensöhne" war dabei laut Anzeige noch der familientauglichste Begriff -, schlug und trat um sich. Einem hustete er ins Gesicht - ohne Mund-Nasen-Schutz und aus wenigen Zentimetern Entfernung. Zu viert schleppten ihn die Polizisten letztlich durchs Treppenhaus: pro Arm und Bein je ein Uniformierter. Endstation: Gewahrsam auf der Wache am Kamener Bahnhof.

All das kann kaum glauben, wer T. im Gerichtssaal erlebt hat. Da saß er zerknirscht, entschuldigte sich bei den Polizisten, bedauerte, dass alles "komplett eskaliert" sei. Er trinke sonst so gut wie keinen Alkohol, habe an jenem Abend aber ausgerechnet Wodka - ein Geburtstagsgeschenk - konsumiert. Ein Alkotest ergab später 1,8 Promille. T. begann nach dem Vorfall eine Therapie. Schon einmal, vor ein paar Jahren, hatte er von sich aus Hilfe gesucht aus Sorge, nach frühem Abnabeln von der Familie sein Leben nicht allein in den Griff zu kriegen. Eine Frau kümmert sich um ihn im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens, getragen vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe. T. hat einen festen Job. Das Vorstrafenregister ist leer.

Der tätliche Angriff auf die Polizisten hatte vor Gericht eine Haftstrafe zur Folge: sechs Monate - ausgesetzt zur Bewährung. Hintergrund ist eine Strafrechtsverschärfung. Mit Geldstrafen ist es nicht mehr getan, wenn Polizeibeamte attackiert werden. Zahlen muss T. jedoch auch: Als Bewährungsauflage soll er 1.300 Euro an die Gerichtskasse überweisen. Das entspricht bei ihm ungefähr einem Monatseinkommen.

Macheten-Mann niedergestreckt: Verfahren eingestellt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Vorsichtig ausgedrückt: Das Verhältnis zwischen zwei Nachbarn in der Nähe des Bergkamener Nordbergstadions ist nicht gerade von Harmonie geprägt. Am Abend des 8. Mai 2021 gab es wieder einmal Streit. Er führte zu einem Strafprozess vor dem Kamener Amtsgericht.

Auf der Anklagebank saß Tobias D. (54, alle Namen geändert). Der Vorwurf: Körperverletzung. D. war an jenem Abend zum Fußballgucken bei seinem Schwager Klaus M. Dass der öfter mal Probleme mit dem Nachbarn Thorsten K. hatte, wusste er. Und so gab es auch an diesem Maiabend Knatsch. Per Handy und Facebook-Messenger sollen Beschimpfungen losgelassen worden sein. Im Detail wurde das letztlich nicht geklärt - fest steht: Thorsten K. tauchte plötzlich bei den Fußballguckern auf, mit einer Machete in der Hand. Bei Tobias D. muss in dem Moment die berühmte Sicherung durchgebrannt sein: Er verpasste dem Macheten-Mann einen Kinnhaken; später - Thorsten K. lag da schon am Boden - soll D. ihm noch einen Tritt in die Rippen gegeben haben. "Ich habe nur meine Familie beschützen wollen", erinnerte sich Tobias D. vor Gericht, sichtlich bewegt und den Tränen nah. Ein Alptraum sei das gewesen. "Ich habe den Tod vor Augen gehabt" - und psychologische Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

Machetenbesitzer Thorsten K. wiederum war fünf Wochen krank geschrieben, trug nach eigenen Angaben einen Tinnitus davon. Er habe die Machete bei sich gehabt, weil er sich mehreren Gegnern gegenüber wähnte - was nicht der Fall war, denn bei seinen vermeintlichen Widersachern war das Interesse am Fußball eigentlich größer als das Interesse an ihm. "Wir sind uns einig: Is' scheiße gelaufen", fasste der Richter zusammen. Wenigstens die Partnerinnen der zerstrittenen Männer blieben ruhig, versuchten zu deeskalieren.

Mittlerweile sei die Stimmung ganz okay, erklärte Thorsten K. Strafrechtlich ist die Sache nun unkompliziert beendet worden: Das Verfahren gegen Tobias D. wurde eingestellt. Die Kosten trägt das Land.

Busfahrerin im R11 beleidigt: Vier Monate Haft

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgerichtKamen AMKamen. Wegen Beleidigung einer Busfahrerin soll der 46-jährige Bergkamener Kemal B. (alle Namen geändert) vier Monate in Haft. Das hat ein Strafrichter am Amtsgericht Kamen entschieden. B., der zur Tatzeit unter Bewährung stand, hatte den Anklagevorwurf bestritten - und sogar erklärt, es sei die Busfahrerin, die angeklagt gehöre.

Es ging um einen Vorfall am 6. Oktober 2021 auf der Linie R11 von Bergkamen-Oberaden nach Lünen. Hinterm Steuer saß Serap K., und sie hatte an diesem Tag ein paar Minuten Verspätung. Das störte Kemal B.; er sprach sie darauf an, fragte nach dem Grund. Sie habe aggressiv reagiert, behauptet Kemal B. Er selbst sei ein ruhiger Mensch. Andere zu beleidigen, sei überhaupt nicht sein Stil.

Aber sowohl Busfahrerin Serap K. als auch eine Rentnerin, die im Bus war, sagten da etwas völlig anderes. Serap K. erinnerte sich, dass Kemal B. nach dem Einsteigen an der Cheruskerstraße wieder und wieder auf sie eingeredet habe, laut und pampig geworden sei. Als arrogant habe er sie beschimpft, weil sie nicht auf ihn eingegangen sei, sondern sich eben auf das Fahren konzentriert habe. Vor allem aber habe er sie mit seinen Worten "unter der Gürtellinie" getroffen - indem er zum Beispiel sagte, sie müsse "durchgevögelt werden", um wieder zu wissen, wo es lang gehe. Viele seiner Pöbeleien seien auf Türkisch gekommen. Er sei sich wohl nicht bewusst gewesen, dass das auch ihre Muttersprache sei. Deutsche Flüche waren aber auch zu hören - was die Rentnerin bestätigte: Allein das Wort "Fotze" sei vier, fünf Mal gefallen. Serap K. sei ruhig geblieben. Und auch auf das Verhalten der übrigen Fahrgäste darf die VKU ein bisschen stolz sein: Nachdem Serap K. die Polizei gerufen und zur nächsten Haltestelle gebeten hatte, machten die Leute im Bus dort nicht etwa von der Möglichkeit umzusteigen Gebrauch, sondern stärkten "ihrer" Fahrerin den Rücken - sie blieben. Serap K.: "Sie haben mich nicht allein gelassen." Ein Fahrgast rief noch einen mitfahrenden Jungen zu sich, damit der vor dem pöbelnden Kemal B. geschützt sei.

B. ist nach den Worten des Richters "vorbestraft bis zur Unkenntlichkeit": 37 Einträge seit 1997. Schwerpunkt: Betrug und Diebstahl. Gegen die vier Monate Haft kann B. nun Berufung einlegen. Dann muss das Landgericht Dortmund entscheiden. Freigesprochen wurde er übrigens von einem zweiten Vorwurf: Er soll ohne Ticket mit dem Zug von Bielefeld nach Minden gefahren sein. Aber die Schaffnerin konnte sich vor Gericht nicht konkret an ihn erinnern. Angeblich hatte kurz vorher jemand seine Krankenversichertenkarte gestohlen und könnte sie bei der Kontrolle im Zug als Ausweis missbraucht haben.

Schlag vors Kinn als Antwort auf Hup-Aktion: Geldstrafe für Rentner

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

amtsgericht19KWvon Andreas Milk

Kamen. Hat der 56-jährige Bergkamener Rentner Erkan M. (Namen geändert) dem 24-jährigen Azubi Patrick G. aus Dortmund eine gelangt? Oder hatte der junge Mann am Nachmittag des 4. Februar auf der Bergkamener Schulstraße einen Anderen vor sich? Letztlich dürfte die Frage nun beim Landgericht Dortmund landen. Der Amtsrichter in Kamen verurteilte Erkan M. zwar wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 600 Euro und einem viermonatigen Fahrverbot. Doch M.s Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert: Sein Mandant sei nicht der Täter gewesen. Eine Berufung am Landgericht ist also höchst wahrscheinlich.

Die Ausgangslage: An jenem Februarnachmittag war Azubi Patrick G. mit seinem Wagen auf dem Heimweg. Das Auto von Erkan M. kam vor ihm aus der Ausfahrt einer Tankstelle - nach G.s Einschätzung etwas zu abrupt. G. hupte. Daraufhin soll Erkan M. seinen grünen Opel Astra verlassen haben, zu G. gegangen sein und ihm durchs geöffnete Fenster einen Schlag gegen das Kinn versetzt haben. Patrick G.s Lippe begann zu bluten - nicht dramatisch, aber: "Ich stand sehr unter Schock."

Und nun wird es kompliziert. Denn Erkan M. sagt: "Ich kenne den Mann gar nicht." Sein grüner Astra habe damals zum Verkauf gestanden, einige Interessenten hätten Probefahrten gemacht, wahrscheinlich sei es einer von denen gewesen, der Patrick G. geschlagen habe. Der Richter wollte wissen, warum M. das denn nicht schon früher bei der Polizei im Ermittlungsverfahren angegeben habe. Leider habe er eine Frist verpasst, erwiderte Erkan M. - danach sei die Angelegenheit schon zur Staatsanwaltschaft gegangen.

Mit absoluter Sicherheit erkenne er Erkan M. nicht als den Schläger wieder, gab Patrick G. zu. Aber: Die Größe, die Statur, der Akzent, die Haarform - das komme schon hin. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war sogar überzeugt von M.s Schuld. Der Autoverkauf und die Probefahrten seien wohl eine Schutzbehauptung. Deshalb: Verurteilung. M.s Anwalt sagte, er glaube an den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Deshalb: Freispruch. Es gebe deutliche Abweichungen zwischen den Angaben von Patrick G. damals bei der Polizei und seinen Erinnerungen im Gerichtssaal.

Erkan M. als Angeklagter hatte das letzte Wort vor der Urteilsfindung - und wurde plötzlich aufbrausend: Ob er bestraft werden solle, weil er Erkan heiße und nicht Erich? "Ich rede besser deutsch als der junge Mann. Der lügt von vorn bis hinten!" Gerade auch dieser Ausbruch zum Schluss ließ dem Richter einen Ausraster M.s im Straßenverkehr gar nicht mal so unwahrscheinlich vorkommen. Und: Seit 2019 hatte Erkan M. schon fünf Punkte in Flensburg gesammelt.