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Ikea: Die Tücken des Selbst-Einscannens

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Foto: Amtsgericht Kamen (C) Andreas Milk für KamenWeb.devon Andreas Milk
Kamen. Ladendiebstahl "aus Versehen" - kann das sein? Nach einem Besuch bei Ikea vor einem Jahr saß Peter F. (Name geändert) jetzt als Angeklagter im Amtsgericht. In dem Möbelhaus im Kamen Karree soll er Sachen für gut 30 Euro an der Selbstscanner-Kasse vorbei geschmuggelt haben. Den weit größeren Teil seiner Waren - Kleinkram für rund 60 Euro - hatte er ordnungsgemäß bezahlt. Dass er geklaut haben solle, könne er gar nicht begreifen, sagte er dem Richter.
Ein Ladendetektiv hatte F. seinerzeit wenige Meter hinter der Kasse angesprochen. Schon da sei er über den Vorwurf erschrocken, erzählte F.: Er sei sicher gewesen, alles korrekt gescannt zu haben.
Es war schon der zweite Gerichtstermin in dieser Angelegenheit. Bei der ersten Auflage hatte F. wegen Urlaubs gefehlt; in seiner Abwesenheit erging ein Strafbefehl über 40 Tagessätze à 30 Euro. Der Detektiv hatte zu Protokoll gegeben, F. habe sich in der Kassenzone auffällig umgeschaut - was ein Indiz für vorsätzlichen Diebstahl wäre. Und auch Richter Martin Klopsch hatte seine Zweifel an bloßer Fahrlässigkeit. Mehrere Artikel nicht zu scannen, ohne es zu merken, sei angesichts der optischen und akustischen Signale von Scannerkassen eigentlich unmöglich.
Ende der Geschichte: Das Verfahren wird eingestellt, sobald F. 1.000 Euro an den "Weißen Ring" überwiesen hat. 200 Euro günstiger als der ursprüngliche Strafbefehl - und ohne Folgen fürs (noch leere) Vorstrafenregister.