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Bergkamen und Kamen bekommen je mehr als zwei Millionen Euro für den Breitbandausbau

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

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Hubert Hüppe, MdB, nahm Förderbescheid entgegen

Berlin. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe nahm in Berlin zusammen mit Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer die Förderbescheide für den Breitbandausbau für die Städte Bergkamen und Kamen von Rainer Bomba, Staatssekretär im Bundesministerium für digitale Infrastruktur, entgegen. Die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) der Städte Bergkamen, Kamen und Bönen hatten einen gemeinsamen Antrag gestellt und werden nun mit fast 6,5 Millionen Euro beim Ausbau der Breitband-Internetversorgung durch Bundesmittel unterstützt. Die gleiche Summe soll zusätzlich noch aus Landesmitteln fließen.

„Ich freue mich, dass der Förderantrag von Bergkamen und Kamen bei dieser vierten Förderrunde des Bundesprogramms Erfolg hatte. Beide Städte können sich jeweils über Bundesmittel von über 2,1 Millionen Euro freuen. Insgesamt stehen für die Breitbandförderung vier Milliarden Euro aus Bundesmitteln bereit. Inzwischen sind die Digitalisierung und ein schnelles Internet genauso wichtig wie eine gute Verkehrsanbindung. Der zügige Ausbau von Breitband stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und erhöht die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Gerade innovative kleine und mittlere Unternehmen sind dringend darauf angewiesen“, so Hüppe.

Seit Beginn des Bundesprogramms am 18. November 2015 konnten bereits 1.909 Förderanträge für Beratungsleistungen von Kommunen und Landkreisen aus ganz Deutschland positiv beschieden werden. Allein bei der aktuellen Förderrunde wurden 165,62 Millionen Euro Bundesmittel nach Nordrhein-Westfalen vergeben. Bei allen vier Runden waren insgesamt 54 Anträge von Kreisen und Kommunen aus Nordrhein-Westfalen erfolgreich.

Mit dem Bundesprogramm erhalten unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit pro Sekunde und der Netzausbau wird technologieneutral gefördert. Der Fördersatz beträgt 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Da das Bundesprogramm mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar ist, kann der Förderanteil auf bis zu 90 Prozent gesteigert werden.