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Berlin entlastet Kommunen im Kreis Unna um 20,6 Mio. Euro

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Hubert Hüppe MdB: Bundesregierung hält Wort

Berlin/Kreis Unna.  Das Finanzministerium des Landes hat eine gemeindescharfe Berechnung bezüglich der im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD verabredeten Entlastung der Kommunen in Höhe von insgesamt 5 Mrd. Euro ab dem Jahr 2018 veröffentlicht. Die Städte und Gemeinden im Kreis Unna profitieren demnach ab 2018 jährlich mit insgesamt 20,6 Mio. Euro von der Entlastung durch den Bund.

Die zehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden um insgesamt 10,45 Mio. Euro über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer entlastet. Der Kreis Unna erhält 10,15 Mio. Euro über einen erhöhten Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger. „Die Entlastung des Kreises wird die Zahllast der Städte und Gemeinden über die Kreisumlage deutlich verringern“, so Hubert Hüppe MdB. Das schaffe neue Spielräume um die kommunalen Haushalte zu konsolidieren und um die Bürgerinnen und Bürger von Steuern und Abgaben zu entlasten.

Darüber hinaus übernimmt der Bund ab sofort die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber. Das sind laut Finanzministerium noch einmal 552 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren für NRW. Hier liegen noch keine konkreten Berechnungen vor, in welchem Umfang der Kreis Unna profitiert. „Die CDU geführte Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel hält Wort“, erklärt Hubert Hüppe. Die Entlastungen für die Städte und Gemeinden, seien Ausweis für die überaus kommunalfreundliche Politik der Bundesregierung. „Das ist eine der höchsten, wenn nicht sogar die höchste, Entlastung in der Geschichte der Bundesrepublik“, freut sich Hubert Hüppe. Es sei nun an den Kommunen die gewonnenen finanziellen Spielräume sinnvoll zu nutzen. „Gerade die Städte und Gemeinden im Ruhrgebiet und im Kreis Unna dürfen sich jetzt nicht zurücklehnen. Die strukturellen Probleme müssen nun umso entschlossener angepackt werden. Ich hoffe inständig, dass die politisch Verantwortlichen vor Ort diese Chance erkennen und ergreifen, die ihnen die Entlastungen durch die Bundesregierung bringt. Ich sehe hier insbesondere die Bürgermeister und den Landrat in der Pflicht“, so Hubert Hüppe abschließend.

Unwetteropfer: Hilfen vom Finanzamt

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Die Finanzverwaltung unterstützt die Beseitigung der jüngsten Unwetterschäden mit Vereinfachungsregelungen für Spenden und andere Unterstützungsmaßnahmen. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) regelt die Einzelheiten, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin.   
Schwere Unwetter haben im Mai und Juni dieses Jahres in Deutschland große Schäden verursacht. In einem Schreiben vom 28.06.2016 hat das BMF steuerliche Regelungen zusammengefasst, die Spendern, Arbeitgebern und anderen die Hilfe erleichtern und für Unwetteropfer steuerlich Entlastung bringen. Die Regelungen gelten zeitlich begrenzt für Hilfen, die vom 29.05. bis zum 31.12.2016 geleistet wurden bzw. noch werden (IV C 4 - S 2223/07/0015 :016). 
Für Spenden auf Sonderkonten, die beispielsweise von öffentlichen Dienststellen oder anerkannten Wohlfahrtsverbänden für Unwetteropfer eingerichtet wurden, gilt ein vereinfachter Zuwendungsnachweis. Zur Absetzbarkeit der Spende genügt in solchen Fällen ein Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug der Bank oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Eine Zuwendungsbescheinigung nach amtlichem Muster ist nicht erforderlich. Diese Vereinfachungsregel gilt bei anderen Spenden zwar auch, aber nur bis zu einer Spendenhöhe von 200 Euro. Für Spenden, die Unwetteropfern zugute kommen, gilt der „vereinfachte Zuwendungsnachweis“ unabhängig von der Höhe der Spende.  
Sind durch das Unwetter Schäden am selbstgenutzten Haus oder an der selbstgenutzten Eigentumswohnung entstanden oder Hausrat und Kleidung verloren gegangen, können entstandene Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sein. Das betrifft Aufwendungen für Reparaturen an Gebäuden oder für die Wiederbeschaffung von Hausrat oder Kleidung. Der Abzug ist aber nur möglich, wenn der Betroffene mit üblichen Versicherungsmöglichkeiten vorgesorgt hat. Nach dem BMFSchreiben gehört jedoch eine Versicherung gegen Hochwasserschäden nicht zu den erforderlichen Vorsorgemaßnahmen. Das Finanzamt darf den Abzug der Aufwendungen folglich nicht deshalb versagen, weil keine sogenannte Elementarversicherung abgeschlossen worden war.   
Die als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Kosten können vom Arbeitgeber bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Hierzu muss beim Finanzamt ein Antrag auf einen Freibetrag für die Lohnsteuerabzugsmerkmale gestellt werden. „Die finanzielle Entlastung kommt dann bereits im laufenden Jahr und nicht erst mit der Steuererklärung bei betroffenen Arbeitnehmern an“, erläutert NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft den Steuervorteil.  
Das Schreiben regelt weitere Maßnahmen, etwa die Begünstigung von Zuwendungen von Unternehmen an Arbeitnehmer oder Lohnsteuerspenden. Es ist unter www.bundesfinanzministerium.de zu finden (Suchwort „Unwetter“ eingeben). 

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buchbinder

Wolter-Erneuerung erfolgreich beendet - Verkauf startet am 23. Juli

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Neuer Boden, neues Licht, neue Regale, neue Einteilung, neue Theke… Alles neu ist das Ergebnis einer sehr intensiven Neugestaltung innerhalb des Schuh- und Modehauses Wolter. Das Ergebnis gibt es am Samstag (23. Juli 2016) ab 10 Uhr zu begutachten, denn dann öffnet das Traditionsgeschäft wieder seine Türen. Fotos: Christoph Volkmer für KamenWeb.devon Christoph Volkmer

Kamen. Neuer Boden, neues Licht, neue Regale, neue Einteilung, neue Theke… Alles neu ist das Ergebnis einer sehr intensiven Neugestaltung innerhalb des Schuh- und Modehauses Wolter. Das Ergebnis gibt es am Samstag (23. Juli 2016) ab 10 Uhr zu begutachten, denn dann öffnet das Traditionsgeschäft wieder seine Türen.

„Ich bin schon glücklich, dass wir fertig sind“, atmet Katharina Großkraumbach-Jacoby erleichtert durch. Drei Wochen Umbau, davor zweieinhalb Wochen Räumungsverkauf und dafür noch einige Tage Vorbereitung - macht unter dem Strich sechs stressige Wochen am Stück.
Doch - so anstrengend die Zeit für Handwerker und Team auch war - eins wird schon beim Betreten des zuletzt 2004 renovierten Fachgeschäftes klar - die Arbeit hat sich gelohnt. „Ich glaube, ich war für den Architekten ein sehr anstrengender Auftraggeber, weil ich genau wusste, wie ich es haben will“, gesteht Großkraumbach-Jacoby. Mit Erfolg, wie das Ergebnis zeigt.

„Wir haben lediglich ein paar Teaser-Fotos auf Facebook veröffentlicht, damit wir noch nicht alles verraten“, erklärt die Schuh- und Modeexpertin. Nicht selten haben Stammkunden einen Blick durch die Glasfassade geworfen, um sich über den aktuellen Stand der Arbeiten zu informieren. „Die Reaktionen waren bisher durchweg positiv“, freut sich Großkraumbach-Jacoby.

Die Verkaufsfläche ist heller, übersichtlicher und strukturierter. „Dazu haben die Männer nun eine viel größere und schönere Abteilung als vorher“, ist die Chefin glücklich. Highlight ist neben der rustikal-modenen Theke die große Couch in der Herrenabteilung. „Die stammt von meiner Oma und ist ein paar hundert Jahre alt. Bisher stand die bei uns im Personalraum - jetzt ist sie komplett neu gepolstert. Darauf kann man sich wirklich drauf wohlfühlen“, sagt die Chefin. Das gilt auch für die professionell gepimpte Kinderecke, die kleine Kunden samt Rutsche und Elefanten in der gewohnten Ecke des Geschäftes finden.

Gebäudebrand an der Lünener Straße / Ecke Koppelstraße

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feuer716JAKamen. Zum dritten Mal alarmiert an diesem Donnerstag wurde der Löschzug 1 nur gut eine Stunde nachdem der Einsatz auf der BAB 1 beendet war. Diesmal wurde er zu einer unklaren Feuermeldung zur Lünener Straße gerufen. Bereits auf der Anfahrt zur Einsatzstelle kam eine Rückmeldung des zuerst eingetroffenen Rettungsdienstes, dass starke Rauchentwicklung und Feuerschein aus dem Haus zu erkennen waren. Bei Eintreffen der Feuerwehr brannte es massiv in einer Wohnung im Obergeschoß eines Mehrfamilienhauses, ebenso brannte der hölzerne Treppenraum zum Dachstuhl hin in voller Ausdehnung. Die Flammen schlugen bereits aus den Fenstern. Aufgrund der Lage wurde sofort Verstärkung angefordert. Zum Einsatz kam der Löschzug 2, eine weitere Drehleiter aus Bergkamen und Unna sowie erstmals das Vorrauslöschfahrzeug der Feuerwehr Werne mit dem sogenannten "Cobra-Löschsystem". Bis auf eine Person hatten alle Bewohner das Haus unverletzt verlassen. Die noch im Gebäude befindliche Person konnte nach kurzer Zeit über eine Steckleiter aus dem Obergeschoss gerettet und an den Rettungsdienst übergeben werden. Die Feuerwehr startete einen umfangreichen Löschangriff mit mehreren Trupps unter Atemschutz und C-Rohren im Innenangriff. Über die 3 Drehleitern wurde zusätzlich der Brand des Dachstuhls gelöscht. Da sich das Feuer auch in die hölzernen Zwischendecken ausgebreitet hatte und sich in der ausgebrannten Wohnung eine Menge Brandlast befand gestalteten sich die Nachlöscharbeiten sehr zeit- und materialaufwändig. Das gesamte Gebäude wurde durch den Brand schwer beschädigt und ist nicht mehr bewohnbar. Die Bewohner wurden durch die Stadt Kamen bei Bekannten bzw. in einem Hotel untergebracht. Die Brandursache ist unbekannt und wird durch die Kriminalpolizei ermittelt. Der Einsatz war nach ca. 6 Stunden gegen 5.00 Uhr am Freitagmorgen beendet.

Verkehrsunfall mit einer verletzten Person - Fahrer konnte nicht mehr bremsen

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polizei dummy14Kamen. Ein 14-jähriges Mädchen ist am Donnerstagmorgen (21.07.2016) gegen 10.45 Uhr bei einem Verkehrsunfall auf der Nordenmauer verletzt worden. Ein 18-jähriger Unnaer beschleunigte seinen Opel nach der Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung schneller als der vor Ihm fahrende 45-jährige Kamener. Er fuhr auf den Ford auf. Bei dem Zusammenstoß wurde die 14-jährige Tochter auf dem Rücksitz des Ford leicht verletzt und vor Ort durch die RTW-Besatzung versorgt. Es entstand 5000EUR Sachschaden.

Tipps der Pflege- und Wohnberatung - Heute: Verhinderungspflege

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Kreis Unna. Es kann schnell und unverhofft geschehen. Ein Mensch wird zum Pflegefall und dies verändert sein Leben und das der Familie. Jetzt sind guter Rat und schnelle Hilfe gefragt. Die Fachleute der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna geben Tipps für den „Fall des Falles“.
 
Eine Auszeit von der Pflege
Urlaub oder eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen: Das ist für viele Menschen ganz selbstverständlich. Was machen aber Menschen, die Angehörige pflegen – oft genug rund um die Uhr?
 
Unbestritten sind für sie Phasen der Entspannung und Erholung, Urlaub oder sogar längere Auszeiten besonders wichtig. Doch „Koffer packen und weg“ klappt nicht - im Gegenteil: „Pflegende Angehörige müssen nicht nur den eigenen Urlaub planen, sondern auch die Betreuung der zu pflegenden Person organisieren“, weiß Pflegeberaterin Heike Kruse.
 
Anspruch auf mehrwöchige Pflegevertretung
Möglichkeiten eröffnet die sogenannte Verhinderungspflege. „Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf eine Pflegevertretung für bis zu sechs Wochen im Jahr und können dafür über bis zu 1.612 Euro verfügen“, erklärt die Pflegeberaterin. Sie weiß auch: „Der Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege entsteht in jedem Kalenderjahr neu.“
 
Gewählt werden kann unter verschiedenen Angeboten.
 

Ersatzpflegeperson: Eine private Pflegeperson – etwa die Nachbarin oder eine Bekannte – übernimmt die Versorgung der pflegebedürftigen Person.
 

Ambulanter Pflegedienst: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt alle pflegerischen Tätigkeiten und  kann dafür bis zu 1.612 €mit der Pflegekasse abrechnen.

Kurzzeitpflege: Die Betroffenen wählen eine Ersatzpflege außer Haus, etwa in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung.


Stundenweise Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege erfolgt stundenweise. Möglich ist die Versorgung durch eine private Pflegeperson oder durch einen Pflegedienst z.B. einmal wöchentlich oder am Wochenende.
 
Für Fragen zum Thema stehen die Fachleute der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna zur Verfügung. Zu erreichen sind sie täglich von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags auch von 14 bis 17 Uhr im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen, Tel. 0 23 07 / 2 89 90 60 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei) Ebenfalls möglich ist ein Kontakt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
 

Finanzielle Entlastung durch Bund

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Ab 2018 gibt es 10,15 Millionen für den Kreis

Kreis Unna. Die Mittel waren angekündigt, bei der Einplanung wurde aber zur Zurückhaltung geraten. Nun steht fest: Die ebenso lange geforderte wie diskutierte Entlastung von Städten, Gemeinden und Kreisen durch den Bund in Höhe von insgesamt fünf Milliarden Euro bringt rund 10 Millionen Euro jährlich in die Kreiskasse.
 
Schwarz auf weiß nachzulesen ist das in einem „Planungserlass“ des NRW-Ministeriums für Inneres und Kommunales, der über die Bezirksregierung Arnsberg Mitte Juli auch die Kreisverwaltung Unna erreichte.
 
Kommen soll die im Koalitionsvertrag 2013 – 2017 von CDU und SPD verabredete Entlastung der kommunalen Ebene ab 2018 – also erst unter einer neuen Bundesregierung. Diese Verschiebung sorgte von Anfang an für Ärger auf kommunaler Ebene und rief auch das bundesweit agierende überparteiliche Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ mit Kreisdirektor und Kämmerer Dr. Thomas Wilk als Vertreter des Kreises Unna auf den Plan.
 
Der Druck von unten brachte die politischen Spitzen in Berlin in Bewegung und zeitigte „Überbrückungsangebote“ wie z. B. die sogenannte, seit 2015 bis 2017 fließende „Übergangsmilliarde“. Sie entlastet den Kreis in den drei Jahren um insgesamt 9,8 Millionen Euro.
 
Ab 2018 gibt es nun 10,15 Millionen pro Jahr. „Das ist eine Menge Geld.“ Daran lässt Kreisdirektor und Kämmerer Dr. Thomas Wilk keinen Zweifel. Ob es für dauerhaften Aufwind reicht, ist in finanziell eher blutarmen Kommunen wie etwa denen im Ruhrgebiet ungewiss.
 
Im Kreis bleiben zwei Bekannte die großen Unbekannten: Einmal die Kosten der Unterkunft für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), für die im laufenden Haushalt rund 96,6 Millionen Euro eingeplant sind. Zum anderen die Umlage, die der Kreis an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) insbesondere zur Finanzierung der Eingliederungshilfe für Behinderte zahlen muss. Dies schlägt mit weiteren 96,6 Millionen Euro im Kreisetat zu Buche.
 
Auf die Hilfeleistungen haben die betroffenen Menschen ein verbrieftes Recht. Schon eine kleine Bewegung an diesen Stellschrauben könnte also den millionenschweren Entlastungseffekt wieder wegsaugen.
 
Die Kosten für Hartz IV stagnieren – wenn auch auf hohem Niveau. Gründe sind milde Winter, also geringere Heizkosten und eine leicht sinkende Zahl von Bedarfsgemeinschaften. „Ein kalter Winter macht das aber wieder kaputt“, bringt Kreisdirektor Wilk die Situation auf den Punkt.
 
Dazu kommt: Auch viele der nach Deutschland geflohenen Menschen haben inzwischen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Für diesen Personenkreis übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft zu 100 Prozent. „Was das finanziell bedeutet, rechnen wird derzeit aus. Spätestens zur Verabschiedung des Haushaltes für 2017 im Dezember haben wir genaue Zahlen“, nennt Wilk eine Zeitschiene.

Richtiges Verhalten bei Hitze

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Kreis Unna. Hitze macht vielen Menschen zu schaffen. Die Kreisgesundheitsbehörde gibt deshalb ein paar Tipps, mit denen sich hohe Temperaturen besser ertragen lassen.

Unbedingt auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten. Empfohlen werden zwei bis drei Liter Flüssigkeit pro Tag. Als Durstlöscher und zum Auffüllen der Flüssigkeitsdepots eignen sich Leitungs- und Mineralwasser oder Fruchtsaftschorlen. Alkoholische Getränke, aber auch Kaffee oder schwarzer Tee wirken harntreibend und sollten deshalb möglichst gemieden werden.

Tagsüber reichen kleine Mahlzeiten mit leichter, eiweiß- und vitaminreicher Kost. Auch die Hauptmahlzeit sollte nicht zu üppig sein und - wie in südlichen Ländern üblich - in den Abend verlegt werden.

Jederzeit für Kühlung sorgen kalte Arm- und Fußbäder oder auch feuchtkalte Abreibungen und Umschläge.

Auch helle, bequeme Bekleidung - möglichst aus Baumwolle und/oder Leinen - erhöht das Wohlbefinden.

Die Schatten und Kühlung spendende Wohnung sollte während des Tages nach Möglichkeit nicht verlassen werden. Notwendige Besorgungen und Termine sollten auf die frühen Vormittagsstunden verlegt und Anstrengungen weitestgehend vermieden werden. Aktivitäten im Freien sollten ebenfalls auf die frühen Morgenstunden oder in den späten Abend verlegt werden.

Wer die Wohnung für Arbeit, Ausbildung und ähnliches verlassen muss, sollte einen leichten Hut oder eine luftdurchlässige Kappe tragen.

Dem Kühlhalten der Wohnung sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Sinnvoll ist ausreichendes frühmorgendliches Durchlüften der Räume. Danach die Fenster schließen und die Sonneneinstrahlung „aussperren“: Rollläden herunterlassen oder Räume anderweitig abdunkeln.

Schließlich ist auch Nachbarschaftshilfe gefragt: Ohne Auto lassen sich Getränkekästen nur schwer transportieren. Für Besitzer eines rollenden Untersatzes ist es aber kein Problem, einen Getränkekasten mehr mitzubringen. Insbesondere wenn die Temperaturen sehr stark ansteigen und über eine längere Zeit hoch sind, ist der Blick in die Nachbarschaft ebenfalls wichtig. Gibt es ältere Menschen oder Alleinstehende, die man länger nicht gesehen hat? Möglicherweise kommt jemand mit den Wetterverhältnissen nicht zurecht und benötigt Hilfe.

Zuletzt sollte auch nicht vergessen werden, dass Haustiere ebenfalls unter Hitze leiden und entsprechend versorgt und geschont werden müssen.

Mautsündern drohen harte Strafen

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mautKWADAC informiert über die Mautbestimmungen in Europa

Egal wohin die Reise geht: Autofahrer sollten sich vor Reisebeginn über die Mautbestimmungen im Urlaubsland informieren – denn der Mautdschungel im vereinten Europa ist dicht. Rechtzeitig vor dem Start der Urlaubssaison hat der ADAC die wichtigsten Bestimmungen zusammengestellt.

Verstöße gegen die Landesregelungen können sehr teuer werden. Wer keine Vignette kauft oder sie nicht richtig an der Windschutzscheibe anbringt, muss mit teils drastischen Bußgeldern rechnen. In Slowenien drohen bis zu 800 Euro. Auch Österreich (ab 120 Euro), die Schweiz (190 Euro plus Vignettenkosten) und Tschechien (ab 185 Euro) bitten Mautsünder richtig zur Kasse.

In der Europäischen Union gibt es in neun Ländern eine streckenbezogene Maut. In Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien müssen Autofahrer eine Gebühr entsprechend der zurückgelegten Kilometer zahlen. Auch in den Nicht-EU-Ländern Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Norwegen, Serbien, in der Türkei und in Weißrussland wird nach Entfernung abgerechnet. Nicht immer ist das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt je nach Land beim Ein- oder Ausfahren; Länder wie Portugal und Polen setzen auf verschiedenen Streckenabschnitten auch elektronische Bezahlsysteme ein.

In einigen Ländern fällt zudem eine Sondermaut für Brücken, Tunnel und Pässe an, etwa in Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark und Schweden. Acht weitere Länder verlangen für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette: Bulgarien, Österreich, Rumänien, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Vignetten gelten unterschiedlich lange.

Weitere Informationen zu den Mautkosten gibt es unter www.maps.adac.de.

Sanfte Riesen - Können Hummeln stechen?

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Kreis Unna.  Dass die Stiche von Biene, Wespe und Co. schmerzhaft sein können, weiß jedes Kind. Aber wie ist das eigentlich mit Hummeln? Amtsapothekerin des Kreises, Birgit Habbes, klärt auf: „Viele sind fest davon überzeugt, dass Hummeln gar nicht stechen können. Das stimmt aber nur bedingt.“
 
Hummeln – und zwar nur die weiblichen – besitzen wie Bienen sehr wohl einen Stechapparat, der aber anders aufgebaut ist als der ihrer Verwandten. „Im Gegensatz zu Bienen haben sie keinen Widerhaken am Stachel, sie können also mehrmals zustechen“, erläutert Habbes. „Allerdings sind die flauschigen Nektarsammler deutlich schwieriger aus der Ruhe zu bringen. Sie stechen nur im äußersten Notfall zu.“
 
Sollte man sich von den sanftmütigen Insekten doch einmal stechen lassen, sind die Folgen ähnlich wie bei Bienen- oder Wespenstichen: „Die Haut schwillt an und die Einstichstelle brennt oder schmerzt. Menschen, die schon auf Bienenstiche allergisch reagieren, tun dies wegen der Ähnlichkeit des Giftes oft auch bei Hummelstichen“, warnt die Amtsapothekerin. Sie rät: „Die erste Hilfe beim Hummelstich besteht ebenso wie bei den meisten anderen Insektenstichen zunächst aus Kühlen. Auch Antihistaminika, die in Form von Salben oder Gels direkt auf den Stich aufgetragen werden, können die Beschwerden lindern.“
 
Generell sind Hummelstiche jedoch äußerst selten, weil die Tiere eher friedliebend sind und offensichtliche Warnsignale aussenden, wenn sie sich bedroht fühlen. Was viele Leute auch nicht wissen: Hummeln spielen im kommerziellen Anbau von Gemüse und Obst eine wichtige Rolle als Bestäuberinsekten.

Serie „Sicher Radfahren“ - Teil 1: Radwege

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164458VKreis Unna. Radfahren ist in, Radfahren hält fit. Und nicht erst seit es E-Bike, Pedelec & Co. gibt, steigt die Zahl derer, die sportlich auf dem Drahtesel unterwegs sind. Wo sich Wege kreuzen, gibt es aber auch Risiken.

Die Radfahrprüfung ist nämlich bei den meisten Fahrradfahrern so lange her, dass viele Regeln rund um den Drahtesel schlicht in Vergessenheit geraten sind. Und das hat Folgen: Im Jahr 2015 registrierte die Kreispolizeibehörde insgesamt 302 Unfälle mit Radfahrern, davon wurden 285 verletzt – das sind 85 Prozent. Mehr noch: Die Hälfte der verunglückten Radfahrer hat den Unfall verschuldet oder trägt eine Mitschuld.

Damit es so weit erst gar nicht kommt, frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Sicher Radfahren“ verloren gegangenes Wissen auf. 

Heute: Radwege
Blaues Schild mit weißem Fahrrad. Na klar: ein Radweg. Aber muss der Radfahrer den auch benutzen? Und was ist, wenn neben oder über dem Fahrrad noch Fußgänger abgebildet sind? Oder ein Zusatz-Schild „Radfahrer frei“ am Gehweg angebracht ist?

Manchmal kann das Vorschriftendickicht der Straßenverkehrsordnung ganz schön verwirrend sein. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Radweg mit einem blauen Radweg-Schild ausgewiesen ist, muss er auch benutzt werden.

Diese Regel gilt unabhängig davon, ob es sich um einen reinen Radweg (Schild: weißes Rad auf blauem Grund), einen gemeinsamen Geh- und Radweg (Schild: Fußgänger oben, Radfahrer unten) oder um einen getrennten Geh- und Radweg (Schild: Radfahrer links, Fußgänger rechts) handelt.

„Nur wenn der Weg nicht nutzbar ist, darf der Radfahrer auf die Straße ausweichen“, sagt Erster Polizeihauptkommissar Thomas Stoltefuß. Er ist Chef des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde und kennt Beispiele: „Leider kommt es vor, dass Autos auf dem Radweg abgestellt werden oder ein Radweg massiv verschmutzt ist.“

Nicht benutzen muss der Radfahrer einen Gehweg, der mit Zusatzschild „Radfahrer frei“ bestückt ist. „Dann können Radfahrer wählen, ob sie auf der Straße oder auf dem Gehweg fahren“, erläutert Stoltefuß.

Grundsätzlich dürfen Gehwege – wie der klassische „Bürgersteig“ – aber nicht mit dem Rad benutzt werden. Ausnahmen gelten nur für Kinder: Kinder bis acht Jahren müssen, Kinder bis zehn Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren.

Manchmal gibt es auf der Fahrbahn auch besonders markierte Streifen  für alle, die mit dem Drahtesel unterwegs sind. Während die mit dem Radweg-Schild ausgewiesenen Radfahrstreifen benutzt werden müssen und hier das Parken und Befahren für Autos verboten ist, gilt dies für den gestrichelt abgetrennten Schutzstreifen nicht. Bei Bedarf können Autofahrer ausnahmsweise auf dem Schutzstreifen fahren und ihn auch zum Be- und Entladen nutzen.

Wer sich nicht an die Radwege-Regeln hält, muss übrigens mit Folgen rechnen: Das Nichtbenutzen des ausgeschilderten Radwegs kann 20 Euro kosten, genauso viel wie das Fahren auf einem Radweg in falscher Richtung. Mit Gefährdung anderer oder Unfallfolgen wird’s noch teurer.

Bei Hitze das Trinken nicht vergessen

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Kreis Unna. Ausreichend trinken – das ist bei sommerlichen Temperaturen sowohl für das körperliche als auch für das geistige Wohlbefinden ganz wichtig. Darauf weist Amtsarzt Dr. Bernhard Jungnitz hin.
 
Bei hohen Temperaturen wird viel geschwitzt. Dadurch verliert der Körper jede Menge Flüssigkeit und Salze. „Werden diese Verluste nicht ausgeglichen, kann es zu Kreislaufproblemen bis hin zum Kreislaufversagen kommen“, weiß der Kreis-Mediziner. Doch nicht nur das: Intensives Schwitzen „macht das Blut dick“, was zu einer langsameren Blutzirkulation führt. Folgen sind z. B. Konzentrationsschwäche und Müdigkeit.
 
Als Durstlöscher und zum Auffüllen der ausgetrockneten Flüssigkeitsdepots des Körpers eignen sich Leitungs- und Mineralwasser oder auch Fruchtsaftschorlen. Alkoholische Getränke, aber auch Kaffee oder schwarzer Tee wirken harntreibend und sollten deshalb möglichst gemieden werden. Getrunken werden sollte eine Flüssigkeitsmenge zwischen 2,5 und drei Litern.
 
Ganz wichtig: Treten Symptome eines Sonnenstichs wie Übelkeit, Erbrechen, Schwindelgefühl und Kopfschmerz auf, gehört das Trinken von Leitungs- oder Mineralwasser neben kühlen Kopfwickeln zu den wichtigsten Maßnahmen.
 
Die beste Vorbeugung ist die regelmäßige Flüssigkeitsaufnahme. „Wer durstig ist, leidet bereits unter Wassermangel“, betont Dr. Bernhard Jungnitz. Diesen Hinweis sollten gerade ältere Menschen beherzigen, denn mit zunehmendem Alter wird „ausreichend trinken“ gerne vergessen!
 
Ein Tipp des Amtsarztes: „Bereiten Sie schon morgens die zu trinkende Flüssigkeitsmenge vor und stellen Sie sie gut sichtbar hin. Das verringert den Aufwand und hilft als Gedächtnisstütze.“

„Mobilität für alle“ - VKU legt neuen Geschäftsbericht vor 15 Millionen Fahrgäste im Jahr

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VKU verschiedeneZielgruppen im BusKreis Unna. „Mobilität für alle“ - unter diesem Motto stellt die VKU Verkehrsgesellschaft Kreis Unna ihren neuen Geschäftsbericht vor. Darin wird deutlich, dass das kommunale Verkehrsunternehmen 2015 mit 174 eigenen und angemieteten Bussen 15,2 Millionen Fahrgäste beförderte. Bei den 34.000 Schülern, die täglichen mit dem Bus fahren, gab es zwar leichte Rückgänge (2,7 Prozent), aber dafür legte das Unternehmen bei den gelegentlich fahrenden Kunden sowie den Abonnenten (plus 6 Prozent) deutlich zu.
Die Mobilität im Kreis Unna sei einem Wandel unterworfen, heißt es in einer Pressemitteilung der VKU. Die aus den Krisengebieten des Nahen Ostens Geflüchteten stellen eine neue Kundengruppe dar. Bus und Bahn vernetzen sich außerdem zunehmend mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wir Fahrrad und Car-Sharing. „Diesen Herausforderungen stellt sich die VKU“, betonen der Aufsichtsratsvorsitzende Landrat Michael Makiolla und der Geschäftsführer André Pieperjohanns im gemeinsamen Vorwort des Geschäftsberichtes.
Mit dem Projekt FUN – Flexibel Unterwegs im Kreis Unna gehen der Kreis und seine Verkehrsgesellschaft erste Schritte in Sachen Vernetzung der Verkehrsmittel. Seit einigen Wochen können mit dem AlleWetterFahrschein ein 10erTicket für Bus und Bahn sowie fünf Mal ein Leih-Pedelec oder -Tourenrad zum Gesamtpreis von 25 Euro erworben werden. Eine Vergünstigung von 40 Euro gegenüber dem Normalpreis.
Mobilität für alle heißt aber auch, das Preissystem im Sinne der Fahrgäste weiter zu entwickeln. Zum Jahresbeginn hat die VKU daher die Preisstufe A eingeführt, mit der man einfach und bequem kreuz und quer durch seine Stadt oder Gemeinde fahren kann. Zur Unterstützung gibt es ein 10erTicket, das seit Einführung bereits 4500 Mal verkauft wurde. Da es nur im Vorverkauf erhältlich ist, hat die VKU ihr Netz an Vorverkaufsagenturen von rund 30 auf über 80 ausgebaut.
Da die Fahrgäste auch aktuelle Informationen auf dem Smartphone erwarten, informiert die VKU über den Messenger-Dienst SIMSme über Verspätungen und Umleitungen, gleichzeitig arbeitet sie intensiv an der Möglichkeit, auch aktuelle Abfahrtzeiten direkt auf das Handy zu bringen.
Besonders viele Aktivitäten entfaltete die VKU auch für Menschen mit Behinderungen und erhielt dafür 2015 den Inklusionspreis des Landes NRW.
Der neue Geschäftsbericht wird in diesen Tagen an alle Rats- und Kreistagsmitglieder im Kreis Unna versandt. Er ist kostenlos erhältlich und kann bei der VKU per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder telefonisch bestellt werden. Er steht auch als Download auf der Seite www.vku-online.de bereit.

Neuer Almwirt für die Winterwelt ist gefunden

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von Christoph Volkmer

Kamen. Im April berichtete KamenWeb.de bereits darüber, dass Gastronom Atef Hosni die zur Winterwelt gehörende Almhütte und die benachbarte Schirmbar nicht mehr allein betreiben möchte. Jetzt ist mit Michael Glöckner der erwartete Nachfolger offiziell gefunden worden. Am gestrigen Dienstag (19. Juli 2016) unterschrieb der Event-Dienstleister aus Lippetal den dazugehörigen Vertrag, der ihn zum neuen Wirt der Winterwelt macht.
Der Geschäftsführer des Dienstleistungsunternehmens „Emotions-Eventservice“ kennt sich auf der Winterwelt bestens aus - so stellte er bereits in der Saison 2015/2016 das Service-Personal auf der Winterwelt. Der bisherige Almwirt Atef Hosni kümmert sich auch weiterhin um das Essen für die Gäste, während Eckhard Vatheuer (Getränke Krietemeyer) dafür sorgt, dass kein Besucher mit Durst nach Hause gehen muss.
Die beliebte Eisbahn wird wie gewohnt von Thomas Hein von der interevent GmbH angeboten. Bei der Winterwelt wird aus Kostengründen in diesem Jahr erstmals eine kleinere Almhütte aufgebaut, die statt 225 nur noch 150 Quadratmeter Platz bietet. Ein nachvollziehbarer Schritt, lagen allein die Miet- und Heizkosten für die Almhütte in den vergangenen Jahren jeweils bei rund 40.000 Euro. Die nächste Kamener Winterwelt findet vom 24. November 2016 bis 7. Januar 2017 statt.