-Anzeige-

Anzeige

Bilanz zum Maklerwesen 2016

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Zahl der Anträge bleibt konstant

Kreis Unna. (PK) Selbstständige Immobilienmakler und Bauträger benötigen eine Makler- und Bauträgererlaubnis. Im vergangenen Jahr betrug die Zahl der Anträge auf eine solche Erlaubnis 57 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (58) nahezu konstant geblieben.
 
Wenn keine Gründe dagegen sprechen, erteilt die Ordnungsbehörde des Kreises eine entsprechende Genehmigung. Insgesamt ist die Zahl der Makler im Kreisgebiet auf 711 (2015: 785) gesunken. Dieser Rückgang darauf zurückzuführen, dass der Bestand im vergangenen Jahr nicht einfach weiter fortgeschrieben wurde. „Wir haben unsere Daten mit den örtlichen Gewerbemeldestellen verglichen und dabei den einen oder anderen entdeckt, der nicht mehr aktiv ist oder sich umgemeldet hat“, erklärt die zuständige Sachgebietsleiterin Gabriele Voß.
 
Im Makler-Geschäft spielt Vertrauenswürdigkeit eine große Rolle. Zukünftige Kunden sollen vor eventuellen Vermögensschäden geschützt werden. Deshalb benötigen Gewerbetreibende, die sich mit Immobilien-, Grundstücks- und Darlehensgeschäften befassen, sowie Bauträger und Baubetreuer eine besondere Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.
 
Sie müssen nachweisen, dass sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben. Vorstrafen, Zahlungsrückstände bei Stadt, Finanzamt oder Sozialversicherungsträger, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags.
 
Bauträger und Baubetreuer sind verpflichtet, dem Kreis jährlich einen durch einen Wirtschaftsprüfer erstellten Bericht vorzulegen. Verstöße gegen diese Verpflichtung sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Im vergangenen Jahr hat der Kreis im Bereich Maklerwesen 18 Bußgeldverfahren (2015: 33) eingeleitet.