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Kamen. Am Dienstag (05.11.13) wurde gegen 03:15 Uhr ein Taxi zur Karl-Arnold-Straße 12 bestellt. Dort angekommen, attackierten zwei männliche Personen den Taxifahrer und zwangen ihn zur Herausgabe der Geldbörse. Anschließend flüchteten die Täter zu Fuß in unbekannte Richtung. Die Täter werden wie folgt beschrieben: Beide etwa 180 - 185 cm groß, etwa 25 Jahre alt, beide Täter hatten kurze schwarze Haare und einen südländischen Teint, beide Täter waren dunkel gekleidet. Hinweise nimmt die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0 entgegen.
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Kamen. „Die Grundschulkinder in Kamen singen und musizieren mit großem Engagement und voller Begeisterung“, so Musikschulleiter Alexander Schröder. Der Leiter der Musikschule verweist in diesem Zusammenhang auf die beeindruckende Anzahl von Anmeldungen für die Kurse "Erlebnis Musik" und "Erlebnis Musik mit Instrument" für das Schuljahr 2013/14.
Bekanntlich werden in allen Kamener Grundschulen diese Kurse angeboten. Für "Erlebnis Musik" haben sich 220 Kinder angemeldet, die in insgesamt 16 Kursen unterrichtet werden. Die Kinder singen, werden rhythmisch geschult und auf kreative Weise mit den allgemeinen Grundlagen des Musizierens vertraut gemacht. Dieses Angebot gilt von der 1. Klasse bis zur 4. Klasse.
"Erlebnis Musik mit Instrument" ist das ergänzende Angebot, bei welchem die Kinder ein Jahr lang mit den Grundlagen des Instrumentalspiels bekannt gemacht werden. Die Kinder können sich aus verschiedenen Instrumenten ein Instrument ihrer Wahl auswählen. Die entsprechenden Mietinstrumente gibt es vom Förderverein der Musikschule. Im aktuellen Schuljahr haben sich 110 Kinder angemeldet, die in 28 Instrumentalgruppen unterrichtet werden.
Das Unterrichtsangebot ist so organisiert, dass die Kinder im direkten Anschluss an den regulären Grundschulunterricht den zusätzlichen Musikunterricht erhalten. Dies geschieht in der Regel in der 5. bis 7. Stunde.
Erste kleine Auftritte bei Schulfesten und auf verschiedenen Weihnachtsmärkten gehören zum Ausbildungsprogramm. Höhepunkt wird das Kinderkonzert in der Kamener Stadthalle im Mai 2014 sein. Dort werden Lieder aus dem Musical "Ritter Rost" zu hören sein.
Mehr Informationen >>>
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Kamen. Ein Teilstück der Zechenbahntrasse muss am morgigen Mittwoch (06.11.2013) ganztägig gesperrt werden. Von der Sperrung betroffen ist der Bereich zwischen der Friedhofstraße und der Stadtgrenze Bergkamen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Baumfällarbeiten durchgeführt werden.
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Spielzeug und Kleidung - gut, nicht neu aber günstig
Kamen. In Zusammenarbeit mit dem Familienservice der Stadt Kamen organisiert die Elternschule des Klinikums Westfalen am Samstag, 9. November, von 10 bis 12.30 Uhr einen Second-Hand-Markt im Hellmig-Krankenhaus.
Die Besucher finden dort Schwangerschaftsbekleidung, Erstlingsausstattung, Kinderkleidung für Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren. Auch Kinderwagen, Wiegen, Spielzeug und alle weiteren wichtigen Dinge rund um das Kind werden angeboten. Die „Wiederverwertungsbörse“ macht es möglich, dass alles, was in der einen Familie nicht mehr gebraucht wird, anderen Familien für ihre Sprösslinge angeboten werden kann. Gerade im Hinblick auf das kommende Nikolaus- und Weihnachtsfest lohnt sich ein Besuch im Hellmig Krankenhaus, denn auch Spielzeug kann gebraucht, aber gut und günstig erworben werden. Alle Interessenten sind eingeladen zu einem Bummel entlang der Stände in gemütlicher Atmosphäre.
Sigrid Tech vom Familienservice der Stadt Kamen wird beim Second-Hand-Markt zudem neue Informationen für werdende und junge Eltern in Kamen bereithalten, Marianne Künstle stellt dort die Angebote der Elternschule vor.
Weitere Informationen gibt es bei Marianne Künstle, Telefon 0231-922 1252 oder per e-mail an
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Kreis Unna. Ein jährliches Adventswochenende für Väter und Kinder ist schon gute Tradition im Referat Männerarbeit und Erwachsenenbildung des Ev. Kirchenkreises Unna. In diesem Jahr steht das Zusammenstellen und Kochen eines Weihnachtsmenüs auf dem Programm. Dazu treffen sich die teilnehmenden Väter am 21. November und 20 Uhr im Haus der Kirche. Dort wird zunächst ein Menü zusammengestellt, bevor dieses vom 29. November bis 1. Dezember gemeinsam von den Vätern und Kindern vorbereitet wird. Die Mütter werden schließlich zum Essen am Sonntag-Mittag eingeladen.
Das Wochenende findet im Rahmen des Projekts „Einladung für Mama!“ statt, das neben deutschen Männern besonders Väter mit Migrationshintergrund ansprechen soll. Aus diesem Grund wird auch ein multikulturelles Menü erarbeitet.
Die Kochveranstaltung in der Oase Stentrop in Fröndenberg startet am Freitag um 16.30 Uhr und endet am Sonntag nach dem gemeinsamen Essen um 15 Uhr. Inklusive Unterkunft, Verpflegung und Programm kostet das Kochevent für Väter 70 Euro und für Kinder 40 Euro. Anmeldungen sind bei Dirk Heckmann (Tel. 02303/288180 oder
Weitere Infos: www.vater-kind-kochen.de
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von Christoph Volkmer
Kamen. „Nova macht glücklich“- mit diesem Ziel und Leitspruch eröffnete Sabine Bracke vor zehn Jahren in der Kamener Innenstadt ihren eigenen Modeladen. Einkaufen in entspannter Atmosphäre, dazu typgerechte und persönliche Beratung sorgen bis heute dafür, dass das Modegeschäft bei der weiblichen Zielgruppe sehr beliebt ist.
KamenWeb.de sprach anlässlich des zehnjährigen Bestehens mit Inhaberin Sabine Bracke...
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Kamen. Am 28.10.2013 gegen 00.00 Uhr konnten Zeugen einen Jugendlichen auf der Oststraße in Kamen dabei beobachten, wie er ein verschlossenes Fahrrad trug. Als die Zeugen den Jugendlichen daraufhin ansprachen, ließ er das Fahrrad fallen und lief davon. Das Fahrrad, dass offensichtlich entwendet werden sollte, wurde durch die Polizei Kamen sichergestellt. Bisher liegt jedoch keine Anzeige wegen des Diebstahls vor. Der Eigentümer des schwarzroten Fahrrades, das einen tiefen Einstieg und einen Korb auf dem Gepäckträger hat, wird gebeten, sich bei der Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307/921-3222 zu melden.
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Jahresendzeit ist Steuersparzeit. Mit nur wenigen Maßnahmen können Steuerpflichtige in den letzten Wochen bis Silvester bares Geld verdienen. Markus Deutsch, Leiter Steuern und Medien beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) in Berlin, hat einige Tipps für Sie parat.
Frage: Herr Deutsch, was können denn Arbeitnehmer noch kurz vor Jahresende tun, um ihre Einkommensteuer zu mindern?
Antwort: Steuerpflichtige können beispielsweise kurzfristig ihre Lohnsteuerklasse wechseln. Das ist für das Jahr 2013 noch bis zum 30. November möglich. Profitieren können so u.a. Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen, wenn sie die Klassen III und V oder das FaktorVerfahren wählen. Ansonsten ergeben sich die Ersparnisse erst mit dem folgenden Steuerbescheid.
Ebenso können Arbeitnehmer noch „last minute“ beim Finanzamt Freibeträge für Werbungskosten eintragen lassen, zum Beuspiel für Fahrten zur Arbeitsstätte oder Fortbildungskosten. Das spart ebenfalls sofort Steuern.
Frage: Für wen - außer Ehegatten und Lebenspartner - kann ein Steuerklassenwechsel noch lohnen?
Antwort: Für Alleinerziehende gibt es die Steuerklasse II. Hier mindert sich die Lohnsteuer gleich um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Wer die „II“ noch nicht eingetragen hat, sollte ebenfalls bis spätestens 30. November beim Finanzamt den Wechsel beantragen.
Frage: Die optimierte, also niedrigere Lohnsteuer, hat doch auch Konsequenzen für Lohnersatzleistungen?
Antwort: Richtig. Ein Beispiel: Vorteile hat auch, wer vor Jahresende eine günstigere Steuerklasse wählt, wenn im kommenden Jahr Arbeitslosigkeit droht wird. Die Bezüge werden dann mit der am 1. Januar 2014 geltenden Steuerklasse berechnet. Das Arbeitslosengeld ist damit höher.
Frage: Auch der sog. „Steuerbonus“ in Privathaushalten ist doch immer ein großes Thema!
Antwort: Das stimmt - und bei Handwerkerleistungen tun sich außerdem „neue Horizonte“ auf. Aber der Reihe nach: Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gelten jährliche Höchstgrenzen von 4.000 bzw. 1.200 Euro. Großer Vorteil: Die Beträge zieht das Finanzamt direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer ab.
Frage: Es gelten also Höchstbeträge pro Jahr?
Antwort: Genau - und deshalb bietet es sich noch vor Jahresfrist an, eine Firma für den großen Hausputz zu beauftragen, den Garten neu anlegen zu lassen oder im Haushalt Reparaturen ausführen zu lassen. Fällt der Rechnungsbetrag höher aus, sind auch Abschlagzahlungen möglich. Dann verteilt sich die Rechnungssumme steuergünstig auf zwei Jahre.
Frage: Und die von Ihnen angesprochene Neuheit?
Antwort: Der Bundesfinanzhof (Az. VI R 61/10) hat in einem Urteil aus 2011 den Steuerbonus für Handwerksleistungen sogar für Neubauten und für Umbauten zugelassen. Früher funktionierte der Steuerabzug beispielsweise nur bei Renovierungen. Jetzt kann auch das Dach steuerbegünstigt ausgebaut oder die Terrasse erweitert werden. Bedingung ist nur, dass der Steuerpflichtige im Objekt bereits seinen Haushalt führt, also dort schon eingezogen ist.
Frage: Auch meine weiteren privaten Kosten kann ich ja teilweise – zum Beispiel als außergewöhnliche Belastungen - von der Steuer absetzen. Was muss ich speziell zum Jahresende beachten?
Antwort: Für den Abzug von allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen gilt stets eine wichtige Regel. Die Aufwendungen sollten möglichst zusammengeballt - also in einem Jahr - geltend gemacht werden. Grund ist hier der jährlich nicht abziehbare Eigenbehalt. Wer unter dem Eigenbehalt bleibt, kann seine Kosten nicht absetzen.
Das heißt also: Mussten Steuerzahler zum Beispiel in 2013 bereits höhere Rechnungen zahlen, zum Beispiel für den Zahnarzt, kann der Kauf der ohnehin notwendigen Brille noch in diesem Jahr lohnen. Umgekehrt sollten außergewöhnliche Belastungen ins kommende Jahr verschoben werden, wenn im Jahr 2014 weitere hohe Rechnungen anfallen.
Frage: Herr Deutsch, was gibt es daneben für den Sparer zu beachten?
Antwort: Sparer können sich jetzt noch jahresbezogene Prämien sichern. So erhalten Riester-Sparer pro Jahr eine Grundzulage von 154 Euro vom Staat. Hinzu kommt für Eltern eine weitere Zulage von 185 bzw. 300 Euro jährlich und pro Kind. Zulageberechtigte, die Anfang 2013 noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, erhalten einmalig einen sog. Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro obendrauf. Wer sich die Zulagen für 2013 sichern will, muss allerdings noch dieses Jahr den Vertrag abschließen - und den einkommensabhängigen Mindestbeitrag leisten.
Frage: Schnell tätig werden lohnt sich doch bestimmt auch in anderen Fällen?
Antwort: Auch die Höchstbeträge für steuerfreie Aufwandsentschädigungen an Übungsleiter- und andere Ehrenamtler von 2.400 Euro bzw. 720 Euro lassen sich in jedem Jahr neu nutzen. Für Aktive in Bildungswerken oder Vereinen ist daher noch ein schneller Vertragsschluss und Zahlung vor Jahresfrist zu raten.
Frage: Kann man auch mit Beiträgen zur Zukunftssicherung kurzfristig Steuern sparen?
Antwort: Steuervorteile lassen sich kurzfristig auch mit Sonderzahlungen zur Altersversorgung, wie in die Rürup-Versicherung oder in das Versorgungswerk, erzielen. Diese Beiträge sind steuerbegünstigt und erhöhen später die Auszahlungen im Rentenalter.
Auch privat Krankenversicherte können Beiträge für 2014 bereits in diesem Jahr steuerwirksam zahlen. Eine Vorauszahlung bietet sich unter anderem an, wenn die Einkünfte in 2013 besonders hoch waren - und deshalb der diesjährige hohe Steuersatz gemindert werden soll.
Vorauszahlungen sind in der Regel auch günstig, wenn Steuerpflichtige im kommenden Jahr planen, in Elternzeit oder Mutterschaft gehen. Dann wirken sich die Steuerabzüge oft kaum aus. Im Gegensatz zu Zahlungen noch in diesem Jahr.
Frage: Und was müssen Kapitalanleger am Jahresende bedenken?
Antwort: Auch für Kapitalanleger läuft die Uhr! Sie müssen prüfen, ob sie in diesem Jahr schon den Sparerpauschbetrag von 801 Euro - bei Zusammenveranlagung 1.602 Euro – ausgeschöpft haben. Falls nicht, bietet es sich an, Aktien mit Kursgewinn zu verkaufen, um einen steuerfreien Gewinn zu erzielen. Das Wertpapier kann man sodann am selben Tag wieder erwerben. Bei einem späteren - endgültigen - Verkauf fallen mit diesem Trick deutlich weniger Steuern an! Das gleiche Prinzip gilt auch für andere Kapitalanlagen.
Frage: Was gibt es für Anleger noch weiter zu beachten?
Antwort: Anleger von verlustträchtigen Depots müssen bis zum 15. Dezember ihre Bank anweisen, eine Verlustbescheinigung für das Jahr 2013 auszustellen. In diesem Jahr ist der 15. Dezember allerdings ein Sonntag, daher sollte der Antrag schon am Freitag zuvor bei der Bank eingehen. Dann sind die Verluste dieses Kontos mit möglichen „Gewinner-Depots“ - sofern vorhanden - in der Einkommensteuererklärung verrechenbar. Anderenfalls wird der Verlust nur mit Gewinnen bei derselben Bank verrechnet.
Frage: Und was passiert, wenn ich die Verlustbescheinigung nicht beantrage?
Antwort: Ohne die genannte Verlustbescheinigung wird das Konto im neuen Jahr mit dem „Minus“ fortgeführt. Es geht also im Prinzip nichts verloren. Aber „unterm Strich“ zahlt der Anleger jedenfalls im Jahr 2013 zu viel Abgeltungsteuer.
Frage: Das ist gut zu wissen, und was mache ich mit meinen Altverlusten aus den Jahren vor 2009?
Antwort: Ganz besondere Vorsicht gilt, wenn Anleger noch Altverluste aus Veräußerungsgeschäften aus den Jahren vor 2009 haben: Diese Verluste müssen spätestens in der Einkommensteuer-Veranlagung 2013 mit Gewinnen aus Verkäufen verrechnet werden. Ab 2014 entfällt diese Möglichkeit nämlich unwiderruflich!
Frage: Kommen wir kurz zu einem andern Thema. Kurz vor Jahresende fragen sich viele: Muss ich das Weihnachtsgeld versteuern?
Antwort: Arbeitnehmer mit Weihnachtsgeld müssen schon seit vielen Jahren den Wermutstropfen hinnehmen, dass die Gelder voll steuerpflichtig sind.
Als Alternative zur normalen Lohnzahlung bieten sich deshalb eine Vielzahl von steuerbegünstigten Sachzuwendungen an. So kann der Arbeitgeber - gegen Pauschalversteuerung - seine Beschäftigten unter anderem mit Laptops oder Tablets erfreuen. Die Gaben sind für den Arbeitnehmer komplett abgabenfrei, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 25 Prozent übernimmt.
Frage: Letzte Frage: Wer darf außerdem auf keinen Fall die nächsten Wochen „verschlafen“ – neben dem Weihnachtsmann natürlich?
Antwort: Kurzentschlossene, die demnächst den freiwilligen Wehrdienst ableisten wollen, profitieren von einem besonderen „Steuerbonus“. Für sie bleiben die Geld- und Sachbezüge sowie die truppenärztliche Heilfürsorge steuerfrei. Dazu muss aber das Dienstverhältnis noch vor dem 1. Januar 2014 beginnen.
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Werkschau der Künstlergemeinschaft REFLEX
Zusammenschluß freier Künstler in NRW
Kamen. Sich der Kunst nähern, sich der künstlerischen Aussage nähern, sich nah am Spiegel der Gesellschaft aufhalten, war und ist Motto für die 16 Künstlerinnen und Künstler der Arbeitsgemeinschaft REFLEX für 2013.
Weiterlesen: GANZ NAH DRAN vom 7.11. - 5. 12. 2013 | Städt. Museum Kamen
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Kamen. Der Kids-Club trifft sich am 7. November um 15.00 Uhr in der Stadtbücherei in Kamen. Dann geht es zur Änderungsschneiderei ERKAN in die Weststraße, wo die Kid`s unter fachkundiger Anleitung selbst „schneidern“ dürfen. Natürlich werden die hergestellten „Meisterstücke“ am Schluß mitgenommen.
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