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Kamen. Am Mittwoch, 30. April, bietet die Elternschule des Klinikums Westfalen im Hellmig-Krankenhaus Kamen um 19 Uhr ein Seminar zum Thema „Tragehilfen für Babys“ an.
„Getragene Kinder sind ruhig und ausgeglichen“, sagt Marianne Künstle, Leiterin der Elternschule. Seit ca. zwei Jahren werden jungen Familien verstärkt Trageberatungen. "Die Zufriedenheit der Mütter, Väter und Kinder spricht eine eigene Sprache", so Marianne Künstle, Leiterin der Elternschule.
Besonderen Wert legt die Elternschule auf eine individuelle und fachliche Beratung, denn die heute angebotenen Tragehilfen sind vielfältig und preislich sehr unterschiedlich. Oft ergeben sich Fragen dazu, welche Tragehilfe für welches Kind und für welche Jahreszeit geeignet ist.
An diesem Abend erfahren Teilnehmer Hintergrundwissen für einen optimalen Start in eine glückliche und intensive Tragezeit. Es werden vielfältige Trageweisen, Bindetechniken und Tragehilfenalternativen vorgestellt und ausprobiert.
Referentin ist Stefanie Rebou, zertifizierte Trageberaterin.
Die Teilnahme kostet 8 Euro pro Person oder 12 € pro Paar.
Anmeldungen sind erforderlich und sind an Marianne Künstle unter der Telefonnummer 0231-9221252 oder per E-Mail an
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Kamen. Am Mittwoch (23.04.14) fuhr gegen 17.15 Uhr eine 64 jährige Kamenerin stadteinwärts auf der Lünener Straße und beabsichtige nach links in die Lüner Höhe abzubiegen. Sie blinkte, hielt an und ließ den Gegenverkehr passieren. Hinter ihr hielt eine 39 jährige Fahrzeugführerin aus Kamen ebenfalls an. Eine dahinter fahrende 31 jährige Kamenerin erkannte die Situation zu spät und fuhr auf. Sie schob beide haltenden Fahrzeuge dabei ineinander. Die 64 jährige blieb unverletzt, die beiden anderen Fahrerinnen wurden in ein Krankenhaus gebracht. Es entstand ein Sachschaden von etwa 11 000 Euro.
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Anlässlich des Internationalen Tags des Versuchstiers erinnert der Deutsche Tierschutzbund an die unzähligen Tiere, die im Namen der Forschung ihr Leben lassen müssen. Allein im Jahr 2012 wurden in Deutschland über drei Millionen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet – ein neuer Negativrekord. Trotz anders lautender Absichtsbekundungen aus der Politik, Tierversuche eindämmen zu wollen, bleiben seit Jahren konkrete Strategien dafür aus. Im Gegenteil: erst kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschneidung der behördlichen Entscheidungsbefugnisse bestätigt. Die Affenversuche an der Universität Bremen dürfen entsprechend fortgeführt werden.
„Unser Kampf gegen Tierversuche ist wichtiger denn je, denn es darf nicht sein, dass Genehmigungsbehörden nicht nach ethischer Verantwortbarkeit von Tierversuchen fragen dürfen. Hier muss dringend an der Gesetzgebung nachgebessert werden“, mahnt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Mittlerweile gibt es viele verlässliche tierversuchsfreie Forschungsmethoden. Dort, wo noch Methoden fehlen, liegt das an der absolut mangelhaften finanziellen Förderung. Diese muss dringend erhöht werden, das ist der Weg aus der unethischen Tierversuchsforschung“, so Schröder weiter.
Bremer Affenversuche sind zulässig
Nach aktuellem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) dürfen die Affenversuche an der Bremer Universität fortgeführt werden. In der Begründung heißt es, dass Genehmigungsbehörden kein eigenes Ermessen hätten, Tierversuche, die sie für ethisch nicht vertretbar halten, abzulehnen – ein Skandal für den Verband. Diese Herangehensweise ist überhaupt nur möglich, weil die EU-Tierversuchsrichtlinie von der Bundesregierung fehlerhaft umgesetzt wurde. Dagegen hat der Deutsche Tierschutzbund bei der EU-Kommission Beschwerde gegen Deutschland eingelegt.
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Kamen. Kurse für Kinder, Aktionen für Jugendliche und Workshops für Eltern, das Kinder- und Jugendteam des Bürgerhauses Methler stellt sein neues Programm bis zu den Sommerferien vor. Ob Kreativkurse und Instrumentalunterricht für Kinder, Outdoorgames für Jugendliche oder die große Buchtauschbörse, hier ist für jede Altersstufe etwas dabei.
Kinderprogramm:
- Designen und Nähen: ab 8 J., montags 12.05.-30.06. von 16.30-18.00 Uhr, Kostenbeitrag 12,- €
- Kochen –gesund und asiatisch: ab 7 J., montags 05.05.-26.05. von 16.00-17.30 Uhr, Kostenbeitrag 10,- €
- Gitarre: ab 8 J., montags 28.04.-30.06., Kostenbeitrag 15,- €
- Malerei: ab 8 J., dienstags 13.05.-24.06., 16.00-17.30 Uhr, Kostenbeitrag 12,-
- Armbänder herstellen: ab 8 J., Dienstag, 27.05., 16.00-17.30 Uhr, Kostenbeitrag 3,- €
- Specksteingestaltung: ab 7 J., Mittwoch, 04.06., 16.00-17.30 Uhr
- Offene Handarbeits- und Basteltage: ab 7 J., mittwochs ab 14.05., 16.00-17.30 Uhr, kostenfrei
- Schlagzeug: ab 8 J., mittwochs, 07.05.-25.06., Kostenbeitrag 20,- €
- Fotografie: ab 8 J., donnerstags, 05.06.-03.07., 16.00-17.30 Uhr, kostenfrei
- Kürbisprojekt: Wir begleitenden Kürbis von der Aussaat bis zum Schnitzen, ab 6 J., einmal monatlich auf dem Kürbishof Ligges, 28.04.-25.09., Kostenbeitrag 25,- €
- Muttertagsbasteln: ab 7 J., Donnerstag, 08.05., 16.00-17.30 Uhr, Kostenbeitrag 2,50 €
- Töpfern: ab 7 J., donnerstags, 15.05.-03.07., 16.00-17.15 Uhr, Kostenbeitrag 10,- €
- Stoffmalen: ab 8 J., freitags, 13.06.-20.06., 16.00-17.15 Uhr, Kostenbeitrag 4,- €
- Filzen: ab 7 J., freitags, 16.05.-30.05., 17.00-18.15 Uhr Uhr, Kostenbeitrag 6,- €
- Bingonachmittag; Mitspielen, Spaß haben und kleine Preise gewinnen, Do. 15.05. und Di. 17.06. um 16.00 Uhr, kostenfrei
- Kinder-Uni spezial im Bürgerhaus Methler: Kindervorlesung mit Prof. Hoffjan von der Technischen Universität Dortmund, Thema: Kinderspielzeug, Fr., 27.06. um 17.00 Uhr, kostenfrei
Jugendaktionen:
- Offener Bereich mit Tischtennis, Kicker, Billard, outdoor-games und Jugendcafe, Mo.-Fr. von 15.30 – 19.00 Uhr
- Bolzen in der Halle, mittwochs 15.00-17.00 Uhr
- Subbuteo-Tischfußball, mittwochs 17.00-20.00 Uhr
Erwachsenenprogramm:
- Parfumworkshop: Parfumherstellung am Mi., 28.05., 18.00-21.00 Uhr, Kostenbeitrag 12,- € inkl. Material
- Buchtauschbörse: Abgabetage 20-21.05., 15.00-18.00 Uhr, Abhol- und Tauschcafé Sa. 24.05., 15.00-17.00 Uhr
Für die Kurse und Workshops sind Anmeldungen erforderlich, Anmeldungen telefonisch und persönlich ab 6. Mai 14.00 Uhr möglich, Tel. 02307-32835. Weitere Infos auch zum Sommerferienprogramm unter www.buergerhaus-methler.de und www.ferienfunkalender.de .
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Kreis Unna. Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, benötigt einen Jagdschein. Den gibt es aber erst nach bestandener Jägerprüfung. Diese Voraussetzung erfüllen jetzt neue 15 Jäger, die 2013 ihr „Grünes Abitur“ bestanden haben.
18 Teilnehmer traten im vergangenen Jahr im Kreis Unna zur Jägerprüfung an, 15 legten sie mit Erfolg ab. Das geht aus der Jahresstatistik der Unteren Jagdbehörde hervor. Zum Vergleich: 2012 nahmen 15 Menschen an dieser Prüfung teil, 14 davon bestanden sie. Damit stieg die Durchfallquote von 6,66 auf 16,66 Prozent.
Nicht zu Unrecht wird die Jägerprüfung häufig als „Grünes Abitur“ bezeichnet. Um überhaupt zugelassen zu werden, müssen Interessenten ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, die Schulung zur „Kundigen Person“ absolviert haben und an einem Seminar über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe teilgenommen haben.
Die Jägerprüfung selbst ist komplex und besteht zunächst aus einer schriftlichen Prüfung mit 100 Fragen aus vier Fachbereichen. Ist dieser erste Prüfungsteil erfolgreich absolviert, erfolgt die Zulassung zu Schießprüfung und zur mündlich-praktischen Prüfung. Dabei werden drei Prüflinge circa eineinhalb Stunden lang über alle Fachgebiete hinweg geprüft.
Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung ist 15 Jahre. Bei Nichtbestehen der Schießprüfung und/oder der mündlich-praktischen Prüfung kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Im vergangenen Jahr nahmen zwei Prüflinge diese Möglichkeit in Anspruch.
2013 wurden insgesamt 562 Jagdscheine erteilt, davon 126 Ein-Jahres-Jagdscheine, zwölf Zwei-Jahres-Jagdscheine, 412 Drei-Jahres-Jagdscheine, drei Tages-Jagdscheine, drei Ausländer-Tages-Jagdscheine, ein Dreijahres-Falknerschein, zwei Jugend-Jagdscheine und drei Umschreibungen von einem Jugend- zu einem Erwachsenen-Jagdschein. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 wurden insgesamt 656 Jagdscheine ausgestellt.
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Kamen. Am Mittwoch (23.04.14) befuhr gegen 09:30 Uhr ein 52 Jähriger aus Hemer mit seinem Lkw (12 Tonnen) den Kreisverkehr Am Bahnhof / Westicker Straße. Als er den Kreisverkehr in westliche Richtung verlassen wollte, übersah er einen 21 jährigen Radfahrer, der sich auf dem linken Radweg der Westicker Straße befand und diesen entgegen der Fahrtrichtung befuhr. Beim Zusammenstoß verletzte sich der Radfahrer und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
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von Christoph Volkmer
Kamen. Die Vorbereitungen für die Aufstellung des Maibaumes laufen seit Tagen auf Hochtouren. Hier und da wird noch etwas ausgebessert, gesäubert oder die neue LED-Beleuchtung ausprobiert, damit der „Gigant aus Stahl“ am Freitag (25. April) ab 16 Uhr auf dem Alten Markt auch optisch jeden Besucher beeindrucken wird.
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Wer rastet rostet sowieso, aber wer den ganzen Tag steht, bekommt zusätzlich dicke Beine. Krampfadern sind für Betroffene nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern vielmehr ein Zeichen für eine Venenerkrankung – und das kann böse Folgen haben, bis hin zu Embolien oder chronischen Wunden. So weit muss es jedoch nicht kommen, denn Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten sind vielfältig und wirksam.
Venenerkrankungen verursachten 2013 im Durchschnitt 16,5 Arbeitsunfähigkeitstage je Fall
Neun von zehn Erwachsenen haben zumindest leichte Veränderungen der Beinvenen, meist so genannte Besenreiser. Mit steigendem Alter nehmen Häufigkeit und Schweregrad der Venenleiden zu.
Aufgrund der „Fehlzeitenanalyse 2013“ von Beschäftigten ermittelt die BKK vor Ort 2630 Arbeitsunfähigkeitsfälle mit insgesamt 43.506 Arbeitsunfähigkeitstagen, die auf das Konto von Venenerkrankungen gehen – im Durchschnitt also 16,5 Tage je Fall. Dabei verdoppeln sich die Fallzahlen der über 56jährigen Frauen gegenüber der Altersgruppe der bis zu 25jährigen Frauen; die Anzahl der Fehltage nimmt um das 4,7fache zu. Bei den Männern ist das Ergebnis noch deutlicher. Hier steigt die Zahl der Fälle um 140 Prozent, die der Tage um mehr als das achtfache.
Ein wesentlicher Risikofaktor für Krampfadernleiden ist Bewegungsmangel. Beschäftigte im Einzelhandel verbringen ihren Arbeitstag oft stundenlang stehend. Andere Arbeitnehmer verharren meist den ganzen Tag bewegungslos im Büro vor ihrem Bildschirm. Und das Freizeitverhalten ist in der Regel auch nicht dazu geeignet, diesen erzwungenen Bewegungsmangel auszugleichen. Aber für ständiges Stehen und sich nicht bewegen können oder dürfen sind wir von Natur aus nicht konstruiert. Das führt zu gesundheitlichen Belastungen. Hinzu kommt, dass die Beine beim Stehen die Last des ganzen Körpers zu tragen haben – und das ist meist mehr als nötig. Übergewicht plagt belastete Beine zusätzlich.
Präventive und begleitende Maßnahmen sind physikalische Verfahren wie kalte Unterschenkelgüsse oder Wassertreten. Ausdauersporten wie Laufen, Radfahren oder Schwimmen (Wasser bildet eine natürliche Venenkompression) helfen immer; Übergewicht reduzieren schadet nie.
Ein paar einfache Regeln, die auch am Arbeitsplatz umsetzbar sind:
* Die Beine beim Sitzen nicht übereinander schlagen oder baumeln lassen, sondern die Füße aufstellen (wenn nötig eine Fußbank organisieren) Füße zwischendurch kreisen lassen.
* Bequeme flache Schuhe tragen.
* Immer wieder ein paar Schritte machen, mit den Zehen wippen oder auf der Stelle treten statt unbeweglich stehen.
Die Symptome einer beginnenden Venenerkrankung sind müde und schwere, manchmal auch schmerzende Beine nach langem Stehen oder Sitzen. Oft kommen Schwellungen besonders im Knöchelbereich hinzu – so genannte Ödeme. Unbehandelt besteht das Risiko einer chronischen Venenschwäche mit schmerzhaften Venenentzündungen und nach jahrelangem Leiden droht auch die Entstehung eines offenen Beines – eine schmerzhafte chronische Wunde, deren Heilung in der Regel mühsam und langwierig ist.
Zentraler Bestandteil einer Behandlung ist die Kompressions-Therapie. Permanenter Druck durch Kompressionsstrümpfe unterstützt die Muskel-Venenpumpe. Zur besonderen ambulanten Versorgung betroffener Patienten hat die BKK vor Ort einen speziellen Vertrag mit Venen-Kompetenzzentren abgeschlossen. Neben den konventionellen Operationsmethoden stehen den Patienten der BKK vor Ort nach diesem Vertrag auch die modernen kathetergestützten Hitzeverfahren (Laser, Radiofrequenz) zur Verfügung, die von den Krankenkassen in der üblichen ambulanten Regelversorgung sonst nicht gezahlt werden dürfen.
Verträge der BKK vor Ort mit speziellen Leistungszentren zur Behandlung von Venenerkrankungen mit den neuesten Behandlungsmethoden gibt es bundesweit: Welche Ärzte und Kompetenzzentren beteiligt sind, können Versicherte in ihrem Service-Center oder telefonisch kostenlos unter 0800 222 12 11 erfragen.
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„Kunst fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erhebliche Freude zu“
Kamen. Originale Kunstwerke, Unikate zu einem erschwinglichen Preis – das ist die Absicht, die hinter der Aktion des KKK steht. Jeder soll in die Lage versetzt werden, ein solches Kunstwerk zu kaufen.
Daher beteiligt sich der KKK zum ersten Mal am Frühlingsmarkt in Kamen. Am 26./27. April sind wir mit einem Stand auf dem alten Markt vertreten, direkt neben dem Rathaus.
15 Künstlerinnen und Künstler haben auf unsere Bitte hin kleine, schwarze Schiebeschächtelchen künstlerisch gestaltet. Viele von ihnen gehören zur bekannten Künstlergruppe Reflex, aber auch andere Künstler sind beteiligt. Und so unterschiedlich ihre künstlerische Ausrichtung, so unterschiedlich fällt die Gestaltung der Kästchen aus. Und alle haben auf ein Honorar verzichtet und unterstützen so die Arbeit des KKK.
Weiterlesen: Kultur Kreis Kamen zum ersten Mal auf dem Frühlingsmarkt in Kamen
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Kamen. Mit Himbeere-, Apfel-, Minze-, Schokogeschmack und anderen Aromen locken derzeit „Shishas-to-go“ besonders die junge Kundschaft an. Der Geschmack und die peppige Kombination aus Wasserpfeife und
E-Zigarette machen die bunten Stängel für Kinder und Jugendliche derzeit zum Trendobjekt. Doch vom Paffen der Wasserpfeifen, die auf dem ersten Blick wie Kugelschreiber aussehen, ist dringend abzuraten. „Die batteriebetriebenen Wasserpfeifen für unterwegs sind eine unmissverständliche Aufforderung zum Rauchen. Ihre gesundheitlichen Risiken sind schwer abzuschätzen, da Informationen über die Inhaltsstoffe in den Produkten, die oft aus China stammen, häufig fehlen. Kinder und Jugendliche erhalten die elektronischen Glimmstängel oft problemlos zwischen vier und zwölf Euro am Kiosk“, warnt Heike Herzig, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale in Kamen. „Shishas-to-go“ sind aus mehreren Gründen bedenklich:
• Eigenschaft der Elektronischen Wasserpfeife: Die batteriebetrieben Produkte funktionieren ähnlich wie E-Zigaretten und sind mit aromatisierten Flüssigkeiten (Liquids) gefüllt. Sie sehen aus wie bunte Kugelschreiber. Ihr Rauch schmeckt fruchtig und süß. Durch einen Zug an der „Shisha-to-go“ verdampft die enthaltene Flüssigkeit, und die Spitze des runden Stabes leuchtet, wie beim Glimmen einer echten Zigarette, rot auf. E-Shishas werden mit und ohne Nikotin angeboten.
• Bedenkliche Inhaltsstoffe: Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor den Inhaltsstoffen der Liquids: Das darin enthaltene Vernebelungsmittel Propylenglykol kann zu Reizungen der oberen Atemwege führen und die Lungenfunktion beeinträchtigen. Über die gesundheitlichen Langzeitfolgen im Falle eines Dauergebrauchs ist derzeit allerdings noch wenig bekannt.
• Information Fehlanzeige: Die Kennzeichnung der Produkte liefert Konsumenten auch keine ausreichende Orientierung. Oft ist nur die jeweilige Geschmacksrichtung auf den E-Glimmstängeln angegeben. Hinweise zu den Inhaltsstoffen der Liquids sowie Informationen zur Herstelleradresse, Gebrauchsanleitung, Warnhinweise, Altersbeschränkung oder eine Entsorgungsempfehlung suchen Konsumenten auf den Trendprodukten in der Regel vergebens.
• Rechtlich heikle Abgabe an Kinder: Rechtlich befinden sich zumindest die Produkte ohne Nikotin in einer Grauzone und fallen nicht unter das Jugendschutzgesetz. Daher gehen viele Händler offenbar davon aus, dass sie die Wasserpfeifen für unterwegs auch an Kinder und Jugendliche abgeben dürfen. Es ist also durchaus möglich, dass bei fehlender Kennzeichnung auch nikotinhaltige Produkte am Kiosk in Kinderhände geraten.
• Angemessener Umgang: Eltern sollten mit ihren Kindern über die Gefahren des Shisha-Rauchens sprechen. Händler sollten die Wasserpfeifen im Mitnahmeformat nicht an Kinder und auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahre verkaufen. Wenn ein Sprössling mit gesundheitlichen Beschwerden nach dem Rauchen einer E-Shisha zu kämpfen hat, ist es ratsam, dass Eltern ärztlichen Rat einholen und ihre Bedenken und Erfahrungen der örtlichen Lebensmittelüberwachung mitteilen.
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