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Gesicherte Fahrräder vermiesen Dieben die Tour
Kamen. Das Team der DasDies ServiceGmbH bietet am 28.10.2013 in der Zeit von 10 bis 13 Uhr Fahrradcodierungen an der Radstation am Kamener Bahnhof an. Für die Codierung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 8 Euro erhoben. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis sowie den Kaufbeleg Ihres Fahrrades zur Fahrradcodierung mit. Voranmeldungen bitte an 02307-9214400.
Weiterlesen: Fahrradcodierungen und Tipps zur Sicherung von Fahrrädern
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Einbruchschutzkampagne der Polizei setzt auf Aufklärung und Eigeninitiative - zahlreiche Aktionen rund um den zweiten Tag des Einbruchschutzes
"Bei mir wird schon nicht eingebrochen, was ist da schon zu holen" ist ein oft genannter Grund, den Einbruchschutz zu vernachlässigen. Viele sind sich des Risikos, Opfer eines Einbruchs zu werden, nicht bewusst. Auch im Jahr 2012 ist die Zahl der Wohnungseinbrüche wieder angestiegen – die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet rund 144.000 Fälle, das ist ein Plus von 8,7 Prozent gegenüber 2011. Dabei können viele Einbrüche durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden. Dass Präventionsmaßnahmen wirken, belegt der in den vergangen Jahren stetig gestiegene Anteil der Einbruchsversuche: So blieben im Jahr 2012 rund 40 Prozent der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken. Grund für die Polizeiliche Kriminalprävention, die Aktivitäten der bundesweiten Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH fortzuführen und weiter zu intensivieren.
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Kamen. lm Rahmen der Kamener Winterwelt, die vom 29.11.2013 - 04.01.2014 auf dem Alten Markt stattfindet wird es erneut eine Stadtmeisterschaft im Eisstockschießen geben. ,,Nach dem Erfolg in den letzten beiden Jahren fiel die Entscheidung leicht, wieder ein Eisstockschießen zu organisieren", so Wirtschaftsförderer und Organisator Ronald Sostmann. ,,Mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen, Bönen, Bergkamen ist ein bewährter Partner mit von der Partie, der die Stadtmeisterschaften unterstützt. Dafür bin ich dankbar", so Sostmann.
Weiterlesen: Vorrundenteams zur GSW-Stadtmeisterschaft im Eisstockschießen 2013 stehen fest
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von Christoph Volkmer
Kamen. Seit über zwölf Jahren bietet der Hof Ligges in Wasserkurl pünktlich zur Herbstzeit eine große Auswahl an Kürbissen an. „Mittlerweile bieten wir über 200 Sorten an - alle stammen vom eigenen Feld“, erklärt Ute Ligges stolz.
Weiterlesen: Hier werden Kürbis-Gesichter pünktlich zu Halloween fertig
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Was beim Versicherungswechsel beachtet werden muss
Autofahrer können auch in diesem Jahr bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung Geld sparen und sich gleichzeitig mehr Leistung sichern. Wer den Anbieter von Kfz-Policen wechseln möchte, sollte laut ADAC folgende Tipps beachten:
• Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis zum 30. November 2013 bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Da dieses Datum in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, reicht es aus, wenn das Kündigungsschreiben am Montag, den 2. Dezember 2013 bei der Versicherung eingeht.
• Wer den 2. Dezember 2013 zur Kündigung verpasst, kann vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall die Ursache ist.
• Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Anbieter.
• Generell sollte das Kündigungsschreiben rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.
• Generell gilt: Stets mehrere Angebote einholen und die Versicherungsleistungen genau vergleichen, denn billig ist nicht immer gut.
• Auch bei langjährig bestehenden Verträgen lohnt sich ein Vergleich, denn die meisten Versicherer haben die bisherige Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert – aber nur für neue Verträge.
• Wichtig: Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht mit auf den neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen.
• Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt meist nicht.
• Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.
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Kreis Unna. Das wird ein Wochenende für Nachtschwärmer – jedenfalls für diejenigen, die Wochenendnächte bis zur letzten Minute auskosten: Denn die Nacht von Samstag, 26., auf Sonntag, 27. Oktober 2013, wird um eine Stunde verlängert. Das Ende der Sommerzeit ist schuld.
Mitten in der Nacht – um 3 Uhr – werden die Zeiger um eine Stunde auf 2 Uhr zurückgerückt. Für Fahrgäste der NachtBusse von Provinzial und VKU kein Problem. Sie müssen nur wissen, dass alle Nacht-Busse nach der „alten“ Zeit (Sommerzeit!) fahren und die Uhrumstellung in der Nacht nicht berücksichtigen. Das heißt im Einzelnen:
Die Linie N10 (Lünen – Dortmund) startet ihre Fahrt um 0.15 Uhr, 1.45 und 3.15 Uhr und 4.45 Uhr an der Dortmunder Reinoldikirche in Richtung Lünen.
Die Anschlussfahrten ab Lünen mit den Linien N19 (nach Cappenberg und Selm) und N11 (nach Bergkamen und Werne) von VKU und Provinzial sind natürlich gesichert. Der Anschluss dort ist garantiert.
Ebenfalls garantiert ist der Anschluss der NachtBus-Linie N2 von VKU und Provinzial an die N10 aus Dortmund an der Haltestelle Lünen, Persiluhr. Die N2 fährt ab Lünen, Bäckerstraße um 0.41 Uhr, 2.11 und 3.41 Uhr nach Alstedde.
Die N1 fährt ab Lünen, ZOB um 1.23 Uhr, 2.53, 4.23 und 5.23 Uhr nach Brambauer.
Die Schwerter Nacht-TaxiBusse starten direkt vor dem Schwerter Kulturzentrum „Rohrmeisterei“.
Die Linie T31 beginnt dort ihre Fahrten um 1.20 Uhr, 2.20 Uhr, 3.20 Uhr, 4.20 Uhr und um 5.20 Uhr, bedient anschließend den Schwerter Bahnhof (Anschlussgarantie vom NE 25 aus Dortmund) und fährt weiter nach Schwerte-Ost, Lichtendorf, Geisecke und Gänsewinkel.
Die Linie T32 startet ebenfalls um 1.20 Uhr, 2.20 Uhr, 3.20 Uhr, 4.20 Uhr und um 5.20 Uhr, fährt ebenfalls zunächst zum Bahnhof (Anschlussgarantie vom NE 25 aus Dortmund) und bedient anschließend die Ortsteile Holzen, Westhofen, Ergste und Villigst.
Zu beachten ist, dass eine Fahrt mit der T31 ebenso wie mit der T32 spätestens 30 Minuten vor Abfahrt telefonisch vorbestellt werden muss, Telefonnummer (02304) 104-404.
Keine Stunde Pause machen auch die nächtlichen AnrufSammelTaxis sowie der Nacht-TaxiBus T81. Sie fahren ebenfalls unberücksichtigt der Zeitumstellung. Zu beachten ist, dass eine Fahrt mit der T81 spätestens 30 Minuten vor Abfahrt telefonisch vorbestellt werden muss, Telefonnummer (0 23 07) 910 75 75.
- Die Abfahrtszeiten des NachtAST an der Haltestelle Unna Bahnhof (nach Fröndenberg, Holzwickede, Bönen, Kamen-Heeren und innerhalb Unnas) sind um 0.15 Uhr (nur nach Fröndenberg), 1.45, 2.45 und 3.45 Uhr. Für die Fahrt nach Fröndenberg ist eine telefonische Voranmeldung spätestens 30 Minuten vor Abfahrt unter (0 23 03) 25 15 50. Ausnahme: Am Bahnhof ist nach Mitternacht keine telefonische Voranmeldung erforderlich.
- Der T81 startet seine Fahrten nach Kamen um 0.15, 1.15 und um 2.15 Uhr (jeweils nach der „alten“ Sommerzeit!).
- Die Abfahrtszeiten des NachtAST an der Haltestelle Kamen Bahnhof, Jugendfreizeitstätte und Markt (nach Bönen und innerhalb Kamens) sind um 22.45, 23.45, 0.45, 1.45 Uhr und 2.45 Uhr. Telefonische Voranmeldung spätestens 30 Minuten vor Abfahrt unter (0 23 07) 23 46 61. Ausnahme: Am Markt und am Bahnhof ist nach Mitternacht keine telefonische Voranmeldung erforderlich.
- Der T81 startet seine Fahrten vom Markt in Kamen nach Unna Bahnhof um 0.40, 1.40 und um 2.40 Uhr (jeweils nach der „alten“ Sommerzeit!).
- Die Abfahrtszeiten des NachtAST an der Halte-stelle Werne, Stadthaus sind um 1.30 Uhr, 3.00, 4.30 und 6.00 Uhr (jeweils nach der „alten“ Sommerzeit!). Telefonische Voranmeldung spätestens 30 Minuten vor Abfahrt unter (0 23 89) 28 88.
Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 180 3 / 50 40 30 (0,09 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkpreise max. 0,42 €/Min.)
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Kamen. Der Kamener Thomas Schürmann (37) begeistert nicht nur sein zahlreiches Publikum als TV-Moderator. Mit seinem Geschäftspartner Andreas Ott präsentiert Schürmann als Gesellschafter der Jepara GmbH nun eine (un) glaubliche Geschichte.
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Kreis Unna. Die CDU-Landtagsabgeordnete Ina Scharrenbach besucht in diesen Tagen 11 verschiedene landwirtschaftliche Betriebe in den Städten und Gemeinden des Kreises Unna und in Hamm, um sich über die Entwicklung der heimischen Landwirtschaft zu informieren.
Ina Scharrenbach MdL: „Eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und zukunftsfeste Landwirtschaft ist eine der zentralen Säulen unserer Gesellschaft. Der inhabergeführte, mittelständische Familienbetrieb mit wettbewerbsfähiger Ausrichtung ist das Rückgrat unserer Landwirtschaft im Kreis Unna. Die Familien erzeugen hochwertige Nahrungsmittel. Sie schützen und pflegen unsere Natur. Sie bewahren unsere historisch gewachsenen Kulturlandschaften als Lebens- und Erholungsräume. Und sie tragen zur Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen sowie aus Wind und Sonne bei. Dabei nehmen die Anforderungen an eine moderne Land-Wirtschaft immer weiter zu und deshalb informiere ich mich vor Ort bei unseren Familienbetrieben, um zu erfahren, mit welchen Problemen sie sich konfrontiert sehen.“
Ein Thema scheint die Landwirte zu einen: Es gibt ein zunehmendes Problem mit der Knappheit von Ackerflächen. Hinzu kommt, dass bei der Ausweisung von Ausgleichsflächen zunehmend eher auf die Quantität denn auf die Qualität von Flächen gesetzt wird. Ina Scharrenbach MdL: „Jeder zusätzliche Eingriff in die Bewirtschaftung der Flächen muss gut begründet und fachlich nachvollziehbar sein. Die CDU setzt sich dabei für einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Landwirte und Bauern sowie des Natur- und Artenschutzes ein. Wenn wir weiterhin einen hohen Eigenversorgungsgrad mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln haben wollen, muss auch Landwirtschaft in unserer Region dauerhaft möglich sein.“
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Wann? |
Wo? |
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21. Oktober 2013 |
Hof Döring, Unna |
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21. Oktober 2013 |
Haus Rutenborn |
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22. Oktober 2013 |
Hof Wortmann |
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22. Oktober 2013 |
Hof Gripshöfer |
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23. Oktober 2013 |
10.00 Uhr Hof Kortenbruck, Dorfstraße 15, Bergkamen-Heil
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23. Oktober 2013 |
14.00 Uhr Hof Schürmann, Urnenfeldstraße 22, Sandbochum
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28. Oktober 2013 |
14.00 Uhr Hof Lünemann, Borker Straße 73, Selm-Bork
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29. Oktober 2013 |
14.00 Uhr Hof Middelschulte, Rausinger Straße 70, Holzwickede
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30. Oktober 2013 |
10.00 Uhr Hof Ostermann, Zur Tigge 6, Fröndenberg
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30. Oktober 2013 |
14.00 Uhr Hof Gahr, Niederhofer Weg 3, Bönen
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31. Oktober 2013 |
10.00 Uhr Hof Backs, In der Heide 28, Lünen
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Kamen. Wer zurzeit weder gesetzlich noch privat krankenversichert ist, muss sich jetzt sputen. „Nichtversicherte brauchen keine Beiträge nachzuzahlen, wenn sie sich bis 31. Dezember erneut bei ihrer/einer Krankenkasse anmelden“, appelliert Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen an Betroffene: „Denn ab dem neuen Jahr werden beim Gang in eine Krankenkasse rückwirkende Beiträge für die nichtversicherte Zeit weitestgehend wieder fällig“. Voraussetzung für den kompletten Beitragserlass ist allerdings, dass die versicherungslose Zeit mehr als drei Monate andauert und die in dieser Zeit entstandenen Behandlungskosten nicht nachträglich der Kasse in Rechnung gestellt werden. Auf diese Bedingungen zum Erlass der aufgetürmten Schulden einigten sich jetzt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium.
„Um in den Genuss des Beitragsgeschenks zu kommen, sollten sich Nichtkrankenversicherte umgehend bei der Krankenkasse melden, bei der sie zuletzt versichert waren“, rät die Verbraucherzentrale NRW.
Weitere Informationen erhalten Ratsuchende im Internet unter www.vz-nrw.de/kk-beitragserlass.
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Auch Eltern von verheirateten Kindern sollten sich die Förderungen aus dem
Familienleistungsausgleich nicht entgehen lassen. Darauf weist der Neue
Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) anlässlich mehrerer positiver
Urteile der Finanzgerichte hin.
Ist das Kind über 18 Jahre alt, erhalten die Eltern gesetzlich weiterhin
Kindergeld oder Kinderfreibeträge. Dies gilt zum Beispiel, wenn sich das
Kind noch in Ausbildung befindet. Das Höchstalter beträgt 25 Jahre,
verlängert sich aber noch um die Zeit des früheren verpflichtenden Wehr-
oder Zivildienstes. „Ob das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge günstiger
sind, prüft das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer
automatisch“, erläutert Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch,
Leiter Steuern und Medien beim NVL.
Ist der Sohn oder die Tochter bereits verheiratet, ist vorrangig der
Ehepartner - und nicht mehr die Eltern - für den Unterhalt des
Auszubildenden verantwortlich. Deshalb fiel bis zum Jahr 2011 regelmäßig
die staatliche Familienförderung weg. Eine Ausnahme bildeten nur sogenannte
„Mangelfälle“, wenn der Ehepartner beispielsweise auch noch in der
Ausbildung und somit selbst unterhaltsbedürftig war.
Seit dem 1. Januar 2012 ist die Höhe des eigenen Einkommens des Kindes beim
Kindergeld nicht mehr zu prüfen. Damit wollte der Gesetzgeber bei den
Familien vor allem Bürokratie abbauen. Damit ist aber nach Ansicht des
Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 10 K 1940/13) auch Unterhalt durch den
Ehegatten des Kindes nicht zu berücksichtigen. „Praktisch findet für die
Kindergeld-Prüfung also keine Unterscheidung mehr zwischen verheirateten
oder nicht verheirateten Kindern statt“, betont Deutsch. Auch die
Finanzgerichte in Köln, München, Sachsen und Münster haben bereits in
diesem Sinne zu Gunsten der Familien geurteilt.
Mit Spannung bleibt daher die letzte Entscheidung des Bundesfinanzhofs
abzuwarten. Betroffene, denen die Familienleistungen noch verwehrt bleiben,
sollten Einspruch einlegen und unter Hinweis auf das laufende Verfahren
(Az. III R 44/13) Ruhen des Verfahrens beantragen.
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