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Jahresendzeit ist Steuersparzeit. Mit nur wenigen Maßnahmen können
Steuerpflichtige in den letzten Wochen bis Silvester bares Geld verdienen.
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) in Berlin gibt
hierzu einige Tipps.
Ehegatten können noch bis zum 30. November ihre Lohnsteuerklasse für das
laufende Jahr wechseln. Das kann in vielen Fällen schon beim monatlichen
Lohnsteuerabzug Vorteile bringen. So profitieren beispielsweise Paare mit
unterschiedlich hohem Einkommen, wenn sie die Klassen III und V oder das
Faktor-Verfahren wählen. Ansonsten ergeben sich die Ersparnisse erst in der
späteren Steuerveranlagung. Ebenso können Arbeitnehmer noch „last minute“
beim Finanzamt Freibeträge für Werbungskosten wie Aufwendungen für Fahrten
zur Arbeitsstätte oder Fortbildungskosten eintragen lassen. Das mindert die
Einkommensteuer schon unterjährig.
Wer vor Jahresende eine günstigere Steuerklasse wählt, hat auch Vorteile,
falls er im kommenden Jahr arbeitslos wird. Die Bezüge werden dann mit der
am ersten Januar 2014 geltenden Steuerklasse berechnet und fallen hierdurch
höher aus.
Für die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gelten
jährliche Höchstgrenzen von 4.000 und 1.200 Euro, die direkt von zu
zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden. Also bietet es sich noch vor
Jahresfrist an, beispielsweise eine Firma für den großen Hausputz zu
beauftragen, den Garten neu anlegen zu lassen oder im Haushalt Reparaturen
durch Handwerker ausführen zu lassen. Fällt der Rechnungsbetrag höher aus,
sind auch Abschlagzahlungen möglich und die Rechnungssumme verteilt sich
auf zwei Jahre. „Der Bundesfinanzhof (Az. VI R 61/10) hat den Steuerbonus
für Handwerksleistungen sogar für Neu- und Umbauten zugelassen, solange die
Steuerpflichtigen im Objekt ihren Haushalt führen“, unterstreicht Uwe
Rauhöft, Geschäftsführer des NVL.
Für den Abzug von allgemein außergewöhnlichen Belastungen gilt die Regel,
die Aufwendungen möglichst zusammengeballt geltend zu machen. Grund ist der
nicht abziehbare Eigenbehalt, dessen Höhe von den Einkünften, dem
Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt. Diese „zumutbare
Eigenbelastung“ muss in jedem Veranlagungszeitraum erst einmal
überschritten werden. Kleinere jährliche Aufwendungen haben deshalb keine
steuerliche Auswirkung. Haben Steuerzahler in diesem Jahr bereits
nennenswerte Rechnungen, zum Beispiel für den Zahnarzt, kann es sich
lohnen, den Kauf einer ohnehin notwendigen Brille für 2014 schon in dieses
Jahr vorzuziehen. Umgekehrt könnten auch Aufwendungen für außergewöhnliche
Belastungen ins kommende Jahr verschoben werden, wenn dann höhere Beträge
anfallen.
Steuerpflichtige können sich außerdem jahresbezogene Prämien sichern. So
erhalten Riester-Sparer pro Jahr eine Grundzulage von 154 Euro vom Staat.
Hinzu kommt bei Familien eine Kinderzulage von jährlich 185 bzw. 300 Euro
pro Nachwuchs. Für Zulageberechtigte, die Anfang 2013 noch nicht das 25.
Lebensjahr vollendet hatten, erhöht sich der Zuschuss einmalig um 200 Euro.
Wer sich die volle Zulage sichern will, muss dieses Jahr den Vertrag
abschließen und den einkommensabhängigen Mindestbeitrag leisten.
Steuervorteile lassen sich kurzfristig auch mit Sonderzahlungen zur
Altersversorgung, wie in die Rürup-Versicherung oder einem Versorgungswerk,
erzielen. Beiträge in genannte Kassen sind steuerbegünstigt und erhöhen die
Auszahlungen im Rentenalter. Privat Krankenversicherte sollten überlegen,
ob sie Beiträge für 2014 bereits in diesem Jahr steuerwirksam zahlen. Dies
funktioniert für bis zu 2,5 Jahre im Voraus. Eine Vorauszahlung bietet sich
an, wenn die Einkünfte in 2013 besonders hoch waren und deshalb der hohe
Steuersatz gemindert werden soll. Dieselben Erwägungen gelten bei
Elternzeit, Auszeit oder Mutterschaft im Jahr 2014, wenn deshalb im
kommenden Jahr nur geringe steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden und
steuerliche Abzüge für die Krankenversicherung sich kaum oder gar nicht
auswirken.
Auch die Höchstbeträge für die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale von
2.400 Euro bzw. 720 Euro lassen sich in jedem Jahr neu nutzen. Für Aktive
in Bildungswerken oder Vereinen kann sich daher noch ein schneller
Vertragsschluss und Zahlung vor Jahresfrist lohnen.
Kurzentschlossene, die demnächst den freiwilligen Wehrdienst ableisten
wollen, profitieren von einem besonderen „Steuerbonus“. Für sie sind die
Geld- und Sachbezüge sowie die truppenärztliche Heilfürsorge steuerfrei.
Bedingung ist aber, dass das Dienstverhältnis noch vor dem 1. Januar 2014
beginnt.
Auch für Kapitalanleger läuft die Uhr. Sie sollten prüfen, ob sie in diesem
Jahr den Sparerpauschbetrag von 801 Euro - bei Zusammenveranlagung 1.602
Euro - ausschöpfen. Anderenfalls bietet es sich beispielsweise an, Aktien
mit Kursgewinn zu veräußern, um einen steuerfreien Gewinn zu erzielen. Das
Wertpapier kann schon am selben Tag wieder erworben werden. Das gleiche
Prinzip gilt auch für andere Kapitalanlagen.
Ferner müssen Anleger von verlustträchtigen Depots bis zum 15. Dezember
ihre Bank anweisen, eine Verlustbescheinigung für das Jahr 2013
auszustellen. Dann sind diese Verluste mit Gewinner-Depots im Rahmen der
Einkommensteuererklärung verrechenbar. Sonst wird der Verlust nur
verrechnet, wenn bei derselben Bank Gewinne erzielt wurden. Ist dies nicht
der Fall, wird das Minus auf dem Konto im neuen Jahr fortgeführt. Ganz
besondere Vorsicht gilt bei noch nicht verrechneten Altverlusten aus
Veräußerungsgeschäften aus den Jahren vor 2009: Diese Verluste müssen
spätestens in der Veranlagung 2013 mit aktuellen abgeltungsteuerpflichtigen
Verkäufen verrechnet werden. „Ab 2014 entfällt diese Möglichkeit
unwiderruflich“, warnt Geschäftsführer Rauhöft.
Arbeitnehmer, die demnächst Weihnachtsgeld erhalten, müssen den
Wermutstropfen hinnehmen, dass diese Gelder voll steuerpflichtig sind. „Als
Alternative zur normalen Lohnzahlung bieten sich stattdessen eine Vielzahl
von steuerbegünstigten Sachzuwendungen an“, betont Markus Deutsch, Leiter
Steuern und Medien beim NVL. So kann der Arbeitgeber gegen eine
Pauschalversteuerung seine Beschäftigten unter anderem mit Laptops oder
Tablets erfreuen. Die Gaben sind dann für den Arbeitnehmer steuer- und
sozialversicherungfrei, wobei der Arbeitgeber noch zusätzlich die
Pauschalsteuer übernehmen kann.
Auch im Hinblick auf die Versteuerung der betrieblichen Weihnachtsfeier
müssen sich die Beteiligten weniger Sorgen machen. Zwar gilt hierbei nach
wie vor für jeden Arbeitnehmer eine Freigrenze von 110 Euro. Der
Bundesfinanzhof (Az. VI R 94/10, VI R 7/11) hat aber jüngst entschieden,
dass Begleitpersonen des Arbeitnehmers unschädlich sind und nicht in die
110 Euro-Grenze miteinberechnet werden müssen. Außen vor in der Kalkulation
bleiben auch allgemeine Aufwendungen wie Raummiete oder für Event-Manager,
die bei größeren Feiern üblich sind.
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Handbuch-Klassiker hilft bei Kauf und Bau eines Fertighauses
Fertighäuser liegen im Trend: Immer häufiger entscheiden sich Bauherren für die Vorteile des Hausbaus mit kurzer Bauzeit, verbindlichem Preis und der Möglichkeit, das Wunschobjekt vorher besichtigen zu können. Doch die Angebote der Hersteller sind kaum überschaubar und nur schwer zu vergleichen.
Einen Überblick über Vor- und Nachteile des Fertigbaus sowie Tipps für den Erwerb bietet der Ratgeber „Kauf und Bau eines Fertighauses“ der Verbraucherzentrale NRW. Schritt für Schritt erfahren Bauherren, worauf sie von der Grundstückssuche bis zur Entscheidung für ein Haus achten sollten: Holz- oder Massivbauweise? Keller oder Bodenplatte? Der Klassiker unter den Bauhandbüchern unterstützt zudem Hausbesitzer in spe bei der Prüfung der Anbieter und der Vertragsgestaltung. Anhand von Checklisten verlieren Bauherren auch bei Hausabnahme und Mängelbeseitigung nicht den Überblick.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in den örtlicher Beratungsstelle in Kamen erhältlich.
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Serviceartikel für Gartenabfälle
Kreis Unna. Gerade im Herbst fallen große Mengen Strauchschnitt und Laub an. Wer nicht selbst kompostiert, kann seinen Grünschnitt gebührenpflichtig am Wertstoffhof abgeben. Transportieren lassen sich die grünen Abfälle aus dem Garten am einfachsten in den reißfesten Transportsäcken der GWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH. „Die Transportsäcke sind reißfest, vielseitig einsatzfähig und im Vergleich zu anderen „Einweg-Plastiksäcken“ auch wiederverwendbar“, so Regine Hees von der GWA-Abfallberatung. „Vielen Hobby-Gärtnern bieten wir damit eine ebenso praktische wie preiswerte Lösung für den Transport von Gartenabfällen.“ Dabei ganz wichtig: Bei dem GWA-Serviceartikel handelt es sich nicht um Beistellsäcke, sondern um Transportsäcke, die selbst zum Wertstoffhof gebracht werden müssen. Denn die Entsorgungsgebühr ist im Preis der Säcke nicht enthalten. Die stabilen Transportsäcke aus Gewebematerial sind für Laub, Strauch- und Grünschnitt gleichermaßen geeignet. Die Transportsäcke sind in einer Größe von 120 Litern an allen GWA-Betriebsstellen erhältlich. Der Preis: ein Stück 1,50 Euro, vier Stück 5,00 Euro.
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Kamen. Am vergangenen Wochenende (11.10. bis 14.10.2013) drangen unbekannte Täter auf zwei Baustellen am Rathausplatz und an der Koppelstraße. Hier öffneten sie gewaltsam die dortigen Werkzeugcontainer und entwendeten mehrere Arbeitsmaschinen. Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.
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Kamen. Am Freitag (12.10.2013) fuhr gegen 14.40 Uhr eine 19 jährige Bergkamenerin auf der Hochstraße von Unna in Richtung Kamen. An einer Ampel bemerkte sie zu spät die davor anhaltenden Fahrzeuge und fuhr auf eine ebenfalls 19 jährige Bergkamenerin auf. Ihr PKW wurde wiederum auf den eines 49 jährigen Bergkameners geschoben. Die beiden Fahrerinnen wurden dabei leicht verletzt. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt etwa 10 500 Euro.
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Kamen. Am Samstag fand in Sendenhorst der Relegationswettkampf zur NRW-Liga statt. Als Vizemeister der Oberliga hatte sich auch die erste Damenmannschaft des VfL Kamen für diese Relegation qualifiziert. Das Ziel für diesen Wettkampf war gar nicht zwangsläufig der Aufstieg, sondern vielmehr einen guten Wettkampf mit viel Spaß zu turnen und dabei auch durchaus ein paar neue Elemente auszuprobieren. Dieses Ziel wurde aber so erfolgreich verfolgt, dass es am Ende doch relativ unverhofft zum Sieg und damit zum Aufstieg in die NRW-Liga reichte.
Dabei startete man am Stufenbarren gar nicht so optimal in den Wettkampf. Mit Linda Venzke (8,45 Punkte) und Annika Hunger (7,60) stürzten gleich zwei Turnerinnen und auch Verena Sterneberg (8,65) schaffte ihre Übung nicht ganz fehlerfrei. Lediglich Mareike Fleischer (9,95) turnte ihre Übung sauber durch. Der Stimmung in der Mannschaft tat das zum Glück keinen Abbruch und auch Trainer Dieter Trui war der Ansicht, dass man am Barren gar nicht so schlecht weggekommen sei. Am Zittergerät Schwebebalken lief es dann richtig gut. Von vier Turnerinnen musste nur Madeleine Owen (9,20) beim Salto rückwärts das Gerät verlassen. Die anderen drei Turnerinnen, Ann-Kathrin Ritzler (10,35), Mareike Fleischer (10,30) und Verena Sterneberg (10,45), blieben trotz neuer Sprünge und Salto rückwärts oben und sorgten damit am Balken für das zweitbeste Mannschafsergebnis. Auch am Boden konnte man zufrieden sein. Linda Venzke schaffte hier mit 11,20 Punkten das drittbeste Tagesergebnis. Ergänzt wurde diese Wertung von Madeleine Owen, die eine sehr sauber Übung turnte und dafür 10,45 Punkte erhielt, und von Ann-Kathrin Ritzler, die leider bei ihrer Vorwärtsschraube stürzte, aber trotzdem 9,95 Punkte bekam. Das letzte Gerät, der Sprung, war nicht wirklich wettkampfentscheidend. Die beste und die schlechteste Mannschaft an diesem Gerät lagen gerade einmal 1,50 Punkte auseinander. Der VfL erhielt hier mit den Sprüngen von Annika Hunger (11,90), Mareike Fleischer (12,40), Madeleine Owen (12,35) und Linda Venzke (12,50) zufriedenstellende Wertungen.
Vor der Siegerehrung war man gut gelaunt und gespannt auf das Ergebnis. Als es verkündet wurde waren alle ziemlich überrascht, vor allem, da sich herausstellte, dass letztendlich ausgerechnet der Stufenbarren das Gerät war, an dem der Wettkampf gewonnen wurde. Es hatten an diesem Tag alle Mannschaften Schwierigkeiten an diesem Gerät. Trainer Michael Böhm brachte es auf den Punkt: „Wir haben Barren am besten verturnt!“. So konnte man am Ende des Tages mit 127,00 Gesamtpunkten den ersten Platz und damit den Aufstieg feiern.
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von Julian Eckert
Kamen. Die Segelflugsaison neigt sich dem Ende zu. Warum nicht einmal virtuell fliegen?
Seit kurzem gibt es den Segelflughafen Kamen-Heeren auch im virtuellen Microsoft Flugsimulator. Wie es dazu kam, lesen Sie hier.
Weiterlesen: Fliegen in Kamen-Heeren – im Sommer und im Winter
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von Marie Fuhr
Spanien ist bekannt für Sonne, Strand und Meer und deswegen eines der beliebtesten Urlaubsländer in ganz Europa. Auch ich durfte in diesem Jahr den Zauber der südländischen Kultur erleben und das in einer der berühmtesten Städte Spaniens: Barcelona.
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Kamen. Am Freitag Abend gegen 21:10 Uhr befuhr eine 27-jährige Frau aus Hannover mit ihrem PKW die Mühlhauser Straße in Fahrtrichtung Heerener Straße. Zur gleichen Zeit befuhr ein 57-jähriger Mann aus Unna die Schillerstraße in Fahrtrichtung Werver Mark. Die Lichtzeichenanlage der Kreuzung Schillerstr./ Mühlhauser Str. war zur Unfallzeit außer Betrieb und zeigte gelbes Blinklicht. Die Mühlhauser Str. war durch ein Stoppschild untergeordnet. Die junge Frau fuhr ohne Anzuhalten in den Kreuzungsbereich. Es kam zur Kollision der Fahrzeuge. Der PKW aus Unna überschlug sich und kam im angrenzenden Grünstreifen zum Stillstand. Eine Beifahrerin des PKW aus Hannover wurde schwer verletzt und ins Krankenhaus eingeliefert (keine Lebensgefahr). Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 44.000 Euro.
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Kamen. Im Monat November werden in der Konzertaula Kamen folgende Veranstaltungen angeboten:
DER GRÜFFELO
Donnerstag, 07.11.2013, 17.00 Uhr
Konzertaula Kamen
„Der Grüffelo? Sag, was ist das für ein Tier? Den kennst du nicht? Dann beschreib ich ihn dir ..."
In einem großen Wald lebt eine kleine Maus. Dort gibt es einige Tiere, die die Maus liebend gern verspeisen würden: nämlich die Eule, den Fuchs oder die Schlange. Aber die Maus ist schlau und weiß sich zu helfen. Sie erfindet einfach den Grüffelo – ein Monster mit feurigen Augen, schrecklichen Klauen, einer grässlichen Tatze und einer giftigen Warze im Gesicht. Wenn die Maus den anderen Tieren vom gefährlichen Grüffelo erzählt, bekommen die es mit der Angst zu tun und flüchten vor ihr. Was für ein Glück, dass es das Ungeheuer in Wirklichkeit gar nicht gibt, denn die Maus hat ihn sich ja nur ausgedacht…. Aber plötzlich steht sie tatsächlich vor einem Monster, das aussieht wie der Grüffelo. Und nun hat die Maus ein Problem, denn sein
Lieblingsbericht ist „Butterbrot mit kleiner Maus“.
Der Grüffelo ist ein modernes Märchen, in dem der Mut der Kleinen über die Angst vor den Großen siegt
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