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Kamen. Aufgrund einer Personalversammlung der Stadtverwaltung am Dienstag, 16. April, bleibt das Rathaus ab 13 Uhr geschlossen.
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Kamen. Traditionell fiel der Startschuss der Kamener Kirmessaison mit der Märzkirmes im Stadtteil Heeren-Werve. Vom 19. bis 22. April werden sich rd. 60 Schausteller bei der Frühlingskirmes in der Innenstadt präsentieren. Bürgermeister Hermann Hupe wird die Kirmes am, Freitag, 19. April, 15 Uhr, auf dem Willy-Brandt-Platz eröffnen.
Bereits am Dienstag, 16. April, 15 Uhr, wird nach der Platzverteilung der Aufbau der Fahrgeschäfte beginnen. Die übrigen Stände und Buden werden einen Tag später, am Mittwoch, nach Geschäftsschluss aufgebaut. Während der Auf- und Abbauarbeiten sind Verkehrsbehinderungen, insbesondere im Anlieferungsverkehr, nicht auszuschließen. Bekanntlich wird durch das Kirmesgeschehen eine Verlegung des Wochenmarktes erforderlich. An den betroffenen Markttagen Freitag, 19. April und Dienstag, 23. April, wird der Markt in den Bereich Edelkirchenhof verlegt. Auch hier werden im Vorfeld des Wochenmarktes die bekannten verkehrlichen Maßnahmen durchgeführt.
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Kamen. Bislang unbekannte Täter brachen am Freitag (12.04.13) in der Zeit von 08:50 Uhr bis 09:20 Uhr in ein Reihenhaus an der Lüner Höhe ein. Die Einbrecher durchsuchten alle Behältnisse und entwendeten drei Uhren. Wer hat Verdächtiges bemerkt? Hinweise nimmt die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0 entgegen.
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Wer als Arbeitnehmer ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeitet, hat
jetzt steuerlich bessere Karten. Der Neue Verband der
Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) erklärt, welche Abzüge den
Steuerpflichtigen zustehen.
Arbeitnehmer mit einem „Home Office“ sollten sämtliche Kosten für das
häusliche Arbeitszimmer in ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Das
sind beispielsweise anteilige Miete und Betriebskosten wie Strom oder
Heizung. Steuerpflichtige in den eigenen vier Wänden können die beruflich
genutzten Räumlichkeiten abschreiben und von einem Hauskredit anteilige
Zinsen absetzen. Zu den abziehbaren Kosten gehört ferner die Ausstattung
für das Arbeitszimmer, wie für Tapeten, Teppiche oder Deckenlampen.
Normalerweise ist der Abzug dieser Aufwendungen auf 1.250 € gedeckelt. Es
sei denn, das häusliche Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten
betrieblichen und beruflichen Betätigung. Für Arbeitnehmer mit einem
Tele-Arbeitsplatz hält die Oberfinanzdirektion Münster nun eine
Vereinfachungsregel bereit: Hier ist der „Mittelpunkt“ schon erfüllt, wenn
sie mindestens an drei Wochentagen vom häuslichen Arbeitszimmer aus tätig
sind. Außerdem müssen die Arbeiten zu Hause inhaltlich gleichwertig mit der
Tätigkeit im Betrieb sein. Dann steht dem unbeschränkten Abzug nichts mehr
im Weg und es spielt auch keine Rolle, ob im Betrieb ein anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Umstritten sind derzeit noch die Fälle, in denen das Arbeitszimmer aus
einer „Ecke“ im privaten Wohnraum besteht. Die Gerichte beschäftigt auch
die Frage, ob Durchgangszimmer anzuerkennen sind. „Steuerpflichtige sollten
auch in diesen Fällen die Kosten in der Steuererklärung ansetzen und die
Gerichtsverfahren abwarten“, rät Markus Deutsch, Leiter Steuern und Medien
beim NVL. Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch oder Leselampe sind
ohnehin absetzbar, unabhängig vom häuslichen Arbeitszimmer.
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Kamen. Für Spannung sorgt der Räuber Hotzenplotz am Freitag, 12.4. um 17.00 Uhr Kasperl, Seppel und die Großmutter können endlich ruhig schlafen. Der gefährliche Räuber Hotzenplotz ist im Gefängnis! Doch eines Morgens steht der gefürchtete Bösewicht in Großmutters Garten und behauptet, er sei wegen guter Führung entlassen worden und will ab sofort ein ehrlicher Mensch werden. Natürlich glaubt ihm keiner. Als dann auch noch Frau Schlotterbecks Kristallkugel verschwindet, ist für alle klar, wer diese gestohlen hat.
Der Räuber muss schnellstens wieder ins Gefängnis. Ob es Kasperl und Seppel gelingt, ihn wieder einzufangen? Und ist Hotzenplotz wirklich der Dieb?
Das Theater auf Tour feiert mit allen großen und kleinen Räubern den 50. Geburtstag von Räuber Hotzenplotz .
Entspannend geht es bei dem Klavierkonzert mit Prof. Justus Frantz am 19. April um 20.00 Uhr zu. Hier gerät man bei Beethovens Sonaten „Mondschein“,“Pathétique“ und „Appassionata ins Träumen.
Karten gibt es für beide Veranstaltungen im Kulturbüo der Stadtverwaltung Kamen, Tel. 148-3512, 3513 oder eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn an der Tageskasse.
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Blüten sind Lebenselixier der Insekten
Kreis Unna. Die ersten warmen Frühlingstage nach diesem langen Winter locken viele Spaziergänger, blühende Pflanzen zu pflücken und sich damit den Frühling ins Haus zu holen. Nach Auskunft des Fachbereichs Natur und Umwelt beim Kreis Unna sind aber gerade diese ersten Blüten für viele Insekten wertvolle Nahrung. Sie sind oft Pollenspender und produzieren reichlich Nektar, nicht nur für die Honigbiene, sondern auch für zahlreiche Wildbienenarten, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Einige heimische Obstsorten wie z.B. die Johannisbeeren können jedoch ausschließlich von diesen Wildbienen bestäubt werden.
Deshalb rät die Untere Landschaftsbehörde des Kreises, wildlebende Pflanzen und auch Tiere zu schützen. Viele der früh blühenden Blumen gehören sogar zu den besonders geschützten Pflanzenarten. Werden solch seltene Pflanzen gepflückt, können sie keinen Samen mehr entwickeln und bekommen keine Blüten mehr. Sie fehlen dann natürlich auch als Nahrungsquelle der Wildbienen, ohne deren "Arbeit" es wiederum z.B. keine Johannisbeeren gibt. Besonders geschützt sind beispielsweise alle heimischen Orchideenarten wie das gefleckte Knabenkraut und Seerosengewächse wie die Kleine Teichrose. Aber auch nichtbedrohte Pflanzen, zu denen beispielsweise die Weidenkätzchen gehören, sollten nicht en gros gepflückt werden.
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Kamen. Immer häufiger werden Baumruinen als Folge falscher Baumpflege im Stadtgebiet gesichtet. Für Baumfachleute ein erschreckender Anblick.
Karsten Harrach, im Rathaus im Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt tätig und zuständig für Baumschutzfragen, erhält diesbezüglich immer wieder Hinweise von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern. „Natürlich sind derartige Hinweise sehr wichtig, um mit den Grundstückeigentümern oder auch Personen, welche die Schnittmaßnahmen ausgeführt haben ins Gespräch zu kommen bzw. zu informieren. Häufig ist es für eine Rettung des Baumes jedoch schon zu spät“, so Harrach. Das Informationsangebot soll dazu führen, eine tragbare Lösung für den Eigentümer und die Stadt zu erzielen, die per Satzung auf einen gesunden, prägenden und artenreichen Baumbestand im Stadtgebiet zu achten hat. In diesem Zusammenhang macht Karsten Harrach darauf aufmerksam, dass bei einer Zerstörung von geschützten Bäumen, in Kamen gilt seit 1978 eine Baumschutzsatzung, Bußgelder und Ersatzpflanzungen drohen. Das sei nicht nötig, so Harrach, wenn man nur frühzeitig das Gespräch mit ihm suche, Tel. 02307/148-2635. Er empfiehlt Baumbesitzern, die richtigen Fachleute für die Arbeiten auszuwählen. Nicht jeder, der eine Kettensäge bedienen könne, verstehe auch etwas von Baumpflege, betont Harrach. Von Billigangeboten per Inserat oder Haustürgeschäften rät er dabei dringend ab. „Wer Baumarbeiten anbietet und ausführt, sollte unbedingt die Baumschutzsatzung der Stadt kennen und beachten.“
Die Baumschutzsatzung schützt Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen), ausgenommen sind lediglich Obstbäume. Geschützte Bäume dürfen nicht entfernt, beschädigt oder ihr Aufbau wesentlich verändert werden. Ausnahmen müssen von der Stadt genehmigt werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten Informationen zur Baumschutzsatzung im Internet unter www.stadt-kamen.de, Suchbegriff Baumschutz.
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Kamen. Informationen und individuelle Beratung erhalten Frauen in Elternzeit und Berufsrückkehrerinnen in der nächsten Woche im Rathaus. Am Mittwoch, 17. April, von 9 bis 12 Uhr, bietet Anke Jauer von der Koordinierungsstelle Frau und Beruf im Büro der Gleichstellungsbeauftragten, Rathaus, 3. Obergeschoss, Raum 311, eine kostenfreie Beratung an.
Frauen erhalten Informationen zur Gestaltung der Elternzeit, zum Erhalt der beruflichen und betrieblichen Qualifikation und zur beruflichen Entwicklung. Der Wiedereinstieg nach Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen sollte gezielt geplant und vorbereitet werden. Anke Jauer gibt Tipps zur Erarbeitung individueller Strategien zur Berufsrückkehr und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Gründungsinteressierten Frauen nennt sie Ansprechpartner auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Für berufliche Weiterbildung kann eine finanzielle Förderung durch Bildungsscheck oder Bildungsprämie möglich sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zuschüsse zu Weiterbildungskosten sind auch für Frauen in Elternzeit und für Wiedereinsteigerinnen möglich.
Für die persönliche Beratung ist eine Terminabsprache bei der Gleichstellungsbeauftragten, Martina Grothaus unter Tel. 02307/148-1700 erforderlich.
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Kreis Unna. Zum zweiten Mal hat die Kreisentsorgungsgesellschaft GWA Gesundheitstage für ihre gesamte Belegschaft aller Betriebsstellen und der Verwaltung durchgeführt. In diesem Jahr war das Thema „Gesunder Rücken“.
Die meisten der Menschen in Deutschland haben mindestens einmal im Leben mit Rückenschmerzen zu kämpfen. Oft sind die Schmerzen nur vorübergehend, bei einigen werden sie aber zum Dauerzustand. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Vorsorge ist deshalb besonders wichtig.
Daher hat die GWA ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Kooperation mit der Barmer GEK und Lexamed, Institut für Gesundheit und Wohlbefinden, vor Ort auf ihren Betriebsstellen und in der Verwaltung eine Vermessung der Wirbelsäule angeboten. Jeder interessierte Mitarbeiter erhielt eine 3-D-Darstellung seiner Wirbelsäule mit entsprechender fachmännischer Auswertung. Außerdem stand Herr Dr. Balschun vom Werkarztzentrum Unna für eine ärztliche Beratung und Rückfragen zur Verfügung. Alle Teilnehmer erhielten individuelle Anregungen und Tipps.
Firmenchef Ulrich Husemann: „Ich freue mich, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gesundheitstage auch in diesem Jahr wieder so gut angenommen haben. Wer nach dem Ergebnis der Wirbelsäulenvermessung bewusst etwas für seinen Rücken tut, profitiert sicherlich nicht nur am Arbeitsplatz davon, sondern auch im privaten und persönlichen Bereich.“
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100 Tage für 100 Jahre - Jede Woche hochwertige Preise im Gesamtwert von über 5.000,- €
Kamen. Fast alle Preise für das 100-tägige Gewinnspiel sind bereits eingesammelt. Die Mitglieder der Kamener Interessengemeinschaft der Gewerbetreibenden (KIG e.V.) haben sich wirklich tolle Gewinne und Überraschungen einfallen lassen. Unter dem Motto "100 Tage für 100 Jahre" werden Preise im Gesamtwert von über 5.000,- € verlost. Mitmachen lohnt sich!
Zahlreiche KIG-Mitglieder planen in den 100 Tagen des KIG-Jubiläums einige Sonderaktionen in ihren Fachgeschäften und Firmen.
Weiterlesen: Die Vorbereitungen für das 100 jährige Jubiläum der KIG laufen auf Hochtouren
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