"Zitternd im Auto": Drängler verurteilt
von Andreas Milk
Kamen. Am Morgen des 7. März hatten auf der Derner Straße zwei Autofahrer eine unschöne Begegnung. Wie die sich konkret abgespielt hat - darüber gab es jetzt im Amtsgericht denkbar gegensätzliche Aussagen. Tobias H. (26, alle Namen geändert) war wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung angeklagt - Friedhelm M. und seine Frau Marianne sagten als Zeugen gegen ihn aus.
Das Ehepaar M. - er am Steuer, sie auf dem Beifahrersitz - war in seinem Volvo auf der Derner Straße vor dem Pritschenwagen von Tobias H. her gefahren. "Der Herr klebte an unserer Stoßstange", erinnerte sich Marianne M. Und so sei ihr Mann schließlich in eine Hofeinfahrt ausgewichen, um den Drängler passieren zu lassen. Bloß habe der nicht etwa Gas gegeben, sondern ebenfalls gestoppt. Er sei ausgestiegen, habe vergeblich die Beifahrertür des Volvos aufzureißen versucht und den Außenspiegel demoliert. "Wir saßen beide zitternd im Auto." Als er dann wieder zu seinem eigenen Wagen ging, stiegen auch die M.s aus dem Volvo: Sie wollten das Kennzeichen notieren und damit zur Polizei gehen. Da habe Tobias H. drohend den Arm gegen ihren Mann erhoben. Auch beschimpft habe er ihn. Friedhelm M. selbst sprach gar von einer geballten Faust, die er bei Tobias H. gesehen habe.
Tobias H. beschrieb das Geschehen völlig anders. Friedhelm M. habe ihm in der Hofeinfahrt den Mittelfinger gezeigt - und das habe er nicht auf sich sitzen lassen wollen. Folge sei ein Streit gewesen, ihn dessen Verlauf Friedhelm M. ihn geschubst sowie als Penner und Wichser bezeichnet habe. "Ich selbst war nicht gewalttätig", versicherte H. - nur ein "Hurensohn" sei ihm rausgerutscht.
Sein Verteidiger listete vermeintliche Widersprüche zwischen Polizeiprotokoll und Aussagen des Ehepaars M. vor Gericht auf. Er beantragte für seinen Mandanten einen Freispruch. Die Richterin aber war überzeugt: Nicht der deutlich jüngere, muskulöse Tobias H. war hier der Bedrängte - sondern die M.s waren es, deren Aussagen "ehrlich und offen" geklungen hätten. H., bislang ohne Vorstrafe, wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt.