Eingeschränkte Öffnungszeiten im Aufgabenbereich Unterstützungsleistungen und Integration
Kamen. Aufgrund der Einführung einer neuen Software, die in der Folgezeit einen reibungslosen Übergang in der Fallbearbeitung garantieren soll, werden im Aufgabenreich Unterstützungsleistungen, Integration ab sofort bis zum 31.01.2018 eingeschränkte Öffnungszeiten gelten.
Folgende Öffnungszeiten werden ab sofort angeboten: Montag bis Mittwoch 07.30 – 12.00 Uhr; Donnerstag 07.30 – 17 Uhr; Freitag 07.30 – 12 Uhr. Ab Februar gelten wieder die bekannten Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch 07.30 – 16.30 Uhr, Donnerstag 07.30 – 17 Uhr; Freitag 07.30 Uhr – 13 Uhr.