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Sondernutzungsgebühren werden reformiert

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Sondernutzung418cvDie Änderung der Sondernutzungsgebühren soll am 1. Mai zur Belebung der Innenstadt beitragen. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.de

von Christoph Volkmer

Kamen. Wer als Gastronom seinen Gästen Tische und Stühle unter freiem Himmel anbietet, muss dafür bezahlen. Zum Start der Biergartensaison sollen diese Kosten ab dem 1. Mai gesenkt werden. Dafür hat die Stadt eine überarbeitete „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kamen“ ausgearbeitet, die am 23. April im Hauptausschuss beraten und dann am 26. April im Stadtrat beschlossen werden soll.

Für Gastronomen wie die Betreiber von Restaurants, Cafés und Eisdielen sowie für die Händler, die auf ihre Angebote mit Werbetafeln vor der Tür hinweisen, soll es künftig billiger und einfacher werden, ihre Geschäfte zu betrieben. Zwischen 40 bis zu über 60 Prozent betragen die Preisnachlässe auf die bisherigen Gebühren.
„Die Sicherung der Nahversorgung und Attraktivitätssteigerung der Innenstädte für Handel und Gastronomie sind wesentliche Ziele zur Erhaltung der Infrastruktur“, erklärt die Stadtverwaltung den Grund für die Maßnahme im dazugehörigen Entwurf.

Auch die Bürokratie soll vereinfacht werden. Aktuell bezahlen die Gastronomen pro Quadratmeter, den sie vor ihrer Tür mit Tischen und Sitzgelegenheiten für die Bewirtung der Gäste nutzen, einen Preis von 4,50 Euro im Monat. Ab Anfang Mai sollen diese Kosten auf 2,50 Euro pro Quadratmeter gesenkt werden. Statt nur in den Sommermonaten eine Gebühr zu entrichten und Tische nach draußen zu stellen, wird es zusätzlich die Option geben, eine Jahresgebühr für 18 Euro pro Quadratmeter zu bezahlen. Dabei läge die monatliche Gebühr dann nur noch bei 1,50 Euro pro Quadratmeter.

„Der Jahresvertrag ist eine Vereinfachung, weil die Gastronomen dann nicht monatlich neue Anträge stellen müssen. Dazu bietet der Vertrag mehr Flexibilität, weil das Mobiliar dann ganzjährig draußen stehen kann und so auch im Dezember bei gutem Wetter draußen Gäste empfangen werden können“, erklärt Wirtschaftsförderin Ingelore Peppmeier.  

Doch nicht nur Gastronomen profitieren von der Neufassung der Satzung. Ein aufstellbares und nicht im Boden installiertes Werbeschild vor der Tür, ein sogenannter „Kundenstopper“, ist künftig kostenlos, solange der Aufsteller nicht höher als 1,30 Meter ist und nicht weiter als 1,60 Meter vom Laden entfernt platziert wird.

Der Großteil der Gebühren für Sondernutzungen wird nach Angaben der Stadt weiterhin Bauherrn beziehungsweise Handwerker betreffen, die für ihre Arbeiten Gerüste benötigen oder ihr Baumaterial und die Maschinen auf der Straße abstellen. In diesem Bereich wird es keine Veränderung geben. Im Rathaus wird mit einer Kompensierung der gesamten Sondernutzungsgebühren gerechnet.