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Verbraucherzentrale will Inkassowesen den Schrecken nehmen

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

vz1018agVereint im Kampf gegen die Inkasso-Panik arbeiten Elvira Roth von der Verbraucherzentrale Kamen und Sandra Bartsch, Leiterin der AWO-Schuldnerberatung. Foto: Alex Grün für KamenWeb.devon Alex Grün

Kamen. Inkasso - alleine das Wort löst bei vielen Menschen Verunsicherung und Angst, mitunter sogar Panik aus. Die will ihnen die Verbraucherzentrale NRW mit einer Aktion nehmen, die die Grenzen von Inkassobüros aufzeigen und den Betroffenen helfen soll, einen kühlen Kopf zu bewahren.

"Vorsicht Inkasso!" - der Titel der Aktion ist nicht auf den ersten Blick beruhigend. Aber der Zusatz "Nein sagen ist erlaubt" weist gleich darauf hin, dass ein Anschreiben oder ein unliebsamer Besuch von Vertretern aus der Eintreibungsbranche nicht gleich den finanziellen Ruin bedeuten muss. Denn viele Betroffene stehen da wie der sprichwörtliche Ochse vorm Berg. Und jeden kann es treffen: Eine zurückgewiesene Lastschrift, weil das Konto vorübergehend nicht gedeckt war, ein Zahlendreher bei der Überweisung, oder eine Versäumnis der Zahlungsfrist - und schon kann man "dabei" sein. Dass eine erste Mahnung kostenfrei sein oder bei Ratenzahlungsvereinbarungen aufgrund des Vertragsfreiheitsprinzips nicht jeder Punkt akzeptiert werden muss, ist dem ein oder anderen bekannt - doch bei den meisten Betroffenen hört der Sachverstand schon vorher auf. "Nicht gleich drauflos zahlen!", das sei das oberste Gebot im Umgang mit jeder Inkassoforderung, sagt Elvira Roth, Leiterin der Kamener Verbraucherzentrale, bei der pro Woche zehn bis 15 Betroffene um Beratung bitten. Bei Sandra Bartsch, Leiterin der AWO-Schuldnerberatung, landeten 2017 mehr als 1800 Fälle - "alle mit einem Inkassobrief in der Tasche", zieht sie als Verbündete der Verbraucherzentrale ein Jahresfazit. Die Tendenz sei steigend: Waren die Auftraggeber von Inkassobüros früher noch die großen Telefonkonzerne, Versicherungen oder Versandhäuser, sei es mittlerweile schon der Einzelhändler um die Ecke, der seine Schuldner mit den professionellen Geldeintreibern unter Druck setzt. Apropos "professionell": Längst nicht jeder kann mehr ein Inkassobüro aufmachen, die Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister bindet die Branche zum Schutz der Schuldner mittlerweile an entsprechende Pflichten. Trotzdem, sagt Elvira Roth, gebe es schwarze Schafe, die sich insbesondere auf das Aufblasen von Kosten spezialisiert haben, die dem Schuldner zusätzlich zu den Schulden angehängt werden. Posten wie Adressermittlung oder ähnliche Maßnahmen würden teils willkürlich auf die Rechnung gesetzt, so dass sich schnell eine Kostenspirale nach oben aufbaue. Daher fordern die Verbraucherzentralen seit Jahren eine verbindliche Gebührenordnung für die Branche, "wobei die Gebühren deutlich unter dem Höchstsatz für Rechtsanwälte liegen müsse", so Roth. An diesem orientieren sich die Forderungen der Geldeintreiber bislang.

Fünf Punkte gilt es nach dem ersten Inkasso-Kontakt zu beachten. Erstens: Die Forderung auf ihre Berechtigung checken. Mit der Vorlage von Kontoauszügen etwa kann die Sache unter Umständen schnell erledigt sein. Zweitens: Die Kosten checken, die bei einer Inkassobeauftragung anfallen - diese dürften nach Meinung der Verbraucherzentrale bei einer Rechnung von 500 Euro nicht höher als 27 Euro sein. Drittens: Sich nicht gleich auf Ratenzahlungen einlassen! Unmäßige Zusatzgebühren könnten die Folge sein, außerdem gleicht die Unterzeichnung der Vereinbarung, wenn man nicht aufpasst, einem Schuldeingeständnis. Viertens: Sich bei Ratenvereinbarungen nicht über den Tisch ziehen lassen: Die Option auf Lohnabtretungen oder gerichtlichen Zugriff aufs Einkommen sollten im Vertragswerk gar nicht erst unterzeichnet, beziehungsweise dort gestrichen werden. Und fünftens: Nicht einschüchtern lassen, ganz egal, ob mit Gerichtsvollzieher, Schufa-Eintrag oder Gerichtsvollzieher gedroht wird - denn Angst ist stets ein schlechter Berater.

Weitere Informationen zum Thema gibt es bei der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.nrw. Wer das Inkassobüro, mit dem er es zu tun hat, überprüfen möchte, kann das unter www.rechtsdienstleistungsregister.de tun.