-Anzeige-

Anzeige

Anzeigen

JC18 500

 

markencenter1-2-17
 

Vahle23500

-Anzeige-

200 289 onli Premiumslider 500x280px lay01 02

 

Nicoletti0121 500

Venencenter19

 

Anzeige: Brumberg Reisemobile

jacoby500

tanzmai124
 
Anzeige
 

johnelektro500

Regionalplanung des Regionalverbandes ist auch in der Stadt Kamen Thema

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Essen/Kamen. Bereits im Juni 2018 hat sich der Planungs- und Straßenverkehrsausschusses des Rates der Stadt Kamen mit dem Thema „Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr – Verfahrensstand befasst. In einer Ausschusssitzung wurde darauf hingewiesen, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) im Sommer 2018 den formellen Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr fassen und damit auch die Öffentlichkeit beteiligen wird.

Diesen Beschluss hat die Verbandsversammlung des RVR am 06.07.2018 nach den Regelungen des Landesplanungsgesetzes NRW wie erwartet auch gefasst. Gleichzeitig beinhaltet dieser Beschluss die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der in ihren Belangen betroffenen öffentlichen Stellen gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 13 des Landesplanungsgesetzes NRW.

Der Entwurf des Regionalplans Ruhr, seine Begründung, der Umweltbericht sowie die weiteren Unterlagen sind nunmehr in der Folge des Beschlusses aktuell und bis zum 27.02.2019 unter dem Link www.regionalplanung.rvr.ruhr sowie als Drucksache Nr. 13/1091 unter dem Link www.ruhrparlament.de abrufbar.

Die Stadt Kamen und alle Bürgerinnen und Bürger haben nun Gelegenheit sich zu den Planungsunterlagen zu äußern und eine Stellungnahme abzugeben. Die Bedenken und Anregungen können bis zum 01.03.2019 an die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr übersandt werden. Zur Verfahrenserleichterung ist der RVR dankbar, wenn die Stellungnahmen zumindest auch per Mail (bevorzugt im Word-Format) an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermittelt werden.

Der Regionalplan als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung, wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit. Er trifft Festlegungen in Form von Zielen und Grundsätzen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von textlichen oder zeichnerischen Festlegungen. Diese Ziele sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. Grundsätze der Raumordnung werden als Vorgaben für die nachfolgenden Abwägungs- und Ermessensentscheidungen verstanden. Sie sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Der neue Regionalplan Ruhr soll die in dem Verbandsgebiet des RVR geltenden Regionalpläne für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster und den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ablösen. Zum Verbandsgebiet gehören die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mühlheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und der Ennepe-Ruhr-Kreis.

Weiterentwicklung des Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr:

Zusammen mit dem Regionalplan Ruhr erarbeitet der RVR zudem das „Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ in einem kooperativen, transparenten Prozess, dem „Regionalem Diskurs“. Hier wirken Kommunen und Kreise, öffentliche Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger mit. Sie diskutieren Zukunftsfragen der Metropole Ruhr u.a. in mehreren öffentlichen Veranstaltungen. Das Handlungsprogramm bildet die Grundlage für eine im „Regionalen Diskurs“ zu entwickelnde regionale Strategie. Es benennt Themen und Konzepte, die noch nicht im Regionalplan verankert sind. Formelle Regionalplanung und informelle Regionalentwicklung sind hierdurch eng verzahnt.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentlichen Stellen haben auf Beschluss der Verbandsversammlung des RVR nun die Gelegenheit, Hinweise zum Entwurf des Handlungsprogramms zu geben. Dieses soll zeitgleich mit dem formellen Beteiligungsverfahren für den Regionalplan Ruhr erfolgen. Der Entwurf des Handlungsprogramms ist aktuell und bis zum 27.02.2019 unter dem Link www.rvr.ruhr.de -> Regionalverband Ruhr -> Informelle Planung sowie die Beschlussvorlage als RVR-Drucksache Nr. 13/1095 unter dem Link www.ruhrparlament.de abrufbar.

Für die Stadt Kamen ist mit Blick auf eine inhaltliche Stellungnahme auch eine enge Abstimmung auf der Ebene des Kreises Unna (Kreis Unna und Städte und Gemeinden) von Bedeutung. Ein solcher vorlaufender bzw. begleitender Abstimmungsprozess läuft bereits in geübter Art und Weise auf der Arbeitsebene.