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GSW bringen mit altem Gutachten Transparenz in die Bäder-Debatte

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

gsw poststrasseDie GSW veröffentlichen jetzt im Sinne der Transparenz das alte Bädergutachten von 2014. Foto: Archivvon Alex Grün

Kamen. Um einer unsachlichen Diskussion in der Debatte um das neue Bäderkonzept vorzubeugen, veröffentlichen die Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bergkamen-Bönen jetzt das alte Gutachten von 2014, in das von Teilen der Bevölkerung Einsicht verlangt wurde.

"Die zum Teil emotionale und von Misstrauen geprägte Diskussion um ein nicht mehr entscheidungsrelevantes Gutachten ist geeignet, den von der Bürgermeisterin und der GSW eingeschlagenen transparenten Entscheidungsfindungsprozess zu überlagern und eine sachliche Debatte zu erschweren" heißt es in einer begleiteten Stellungnahme. Daher veröffentlichen die GSW jetzt auch die Gutachten aus dem Jahre 2014 über die Kamener Bäder, die in ihrem Eigentum stehen, "in der Hoffnung, damit einen Beitrag zur Versachlichung und Überwindung des Misstrauens leisten zu können und den von der Bürgermeisterin eingeschlagenen transparenten Prozess zu unterstützen", so die GSW. Bürgermeisterin Elke Kappen schlägt dem Rat der Stadt Kamen daher eine Einwohnerversammlung vor, über die in der Ratssitzung am heutigen Donnerstag abgestimmt werden soll. Die Aufgabe der GSW sei es unter anderem, die notwendigen Entscheidungsgrundlagen als Badbetreiber zu liefern. Stadt und GSW seien sich darüber einig, dass der Entscheidungsfindungsprozess offen und transparent gestaltet werden müsse. Die GSW hatten über diverse Gutachten konzeptionelle Vorschläge unterbreitet und veröffentlicht. Im November letzten Jahres wurde der Architektenentwurf samt Kostenschätzung für den Neubau des Kombibades in Haupt- und Finanzausschuss sowie im Schul- und Sportausschuss vorgestellt. Aktuell werde die öffentliche Diskussion partiell durch eine Misstrauenskultur und einer fehlenden Anerkennung und Akzeptanz von externem Sach- und Fachverstand überlagert, so die GSW. Es sei sonderbar, dass die Solidität des aktuellen Sanierungsberichts in Zweifel gezogen wird, ohne den vereinbarten Termin der Besichtigung des Bades und die Diskussion mit der Gutachterin abzuwarten. "Das Gutachten aus dem Jahre 2014 ist überholt", so die klare Aussage der Stadtwerke. Es sei aufgrund des Zeitablaufes, neuerer Erkenntnisse und der Baupreisentwicklung als Entscheidungsgrundlage nicht geeignet. Das häufig angeführte Informationsfreiheitsgesetz NRW wolle sicherstellen, dass die Bürger "durch Transparenz einen Zugang zu den entscheidungstragenden Erkenntnissen erhalten". Durch das gewählte Verfahren, also der Veröffentlichung des aktuellen Sanierungsberichts und die Veranstaltung von Besichtigungsterminen in Anwesenheit der Gutachterin mit teilweiser Beteiligung der Presse, werde dem Ziel des Gesetzes angemessen Rechnung getragen, so die GSW.

Archiv: Sanierungskonzept für Bäderlandschaft vorgestellt