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Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - KamenWeb.de Online-Adventskalender 2024

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen “Online-Adventskalender 2024”. Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 01.12.2024 - 24.12.2024 veranstaltet. Die Teilnahme ist jeweils täglich (Tagesdatum = Tür im Adventskalender) am Tag der Gewinnspielveranstaltung bis um 18:00 Uhr möglich.

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden täglich nach Teilnahmeschluss ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt. Handelt es sich um einen Sachpreis, ist der Gewinner dazu verpflichtet, den Gewinn binnen 10 Tagen nach Gewinnerziehung an dem benannten Ort abzuholen. Holt der Gewinner nicht binnen dieser Frist seinen Gewinn ab, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach dem beschriebenen Verfahren gezogen.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - "Kamener Kneipennacht am 9. November 2024"

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen "Kamener Kneipennacht am 9. November 2024". Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 27.10.2024 - 03.11.2024 veranstaltet. Die Teilnahme am letzten Tag der Gewinnspielveranstaltung ist bis um 23:59:59 Uhr möglich

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss binnen 2 Werktagen ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt. Sofern nichts anderes in diesen Bedingungen genannt ist, findet das Verfahren B) Anwendung.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.
B) Wahlverfahren
Bei diesem Verfahren findet keine zufällige Auswahl statt. Vielmehr werden die qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR oder von ihr ausgewählten Personen in einer redaktionellen-qualitativen Auswahl ermittelt. Hierbei hat jede an der Auswahl beteiligte Person eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Es gewinnt/gewinnen derjenige(n)/diejenige(n) Gewinnspielteilnehmer(innen), die/der die meisten Stimmen auf seine Einsendung erzielen konnte.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt. Handelt es sich um einen Sachpreis, ist der Gewinner dazu verpflichtet, den Gewinn binnen 10 Tagen nach Gewinnerziehung an dem benannten Ort abzuholen. Holt der Gewinner nicht binnen dieser Frist seinen Gewinn ab, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach dem beschriebenen Verfahren gezogen.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - Foto-Gewinnspiel "Sommer 2024"

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen “Foto-Gewinnspiel Sommer 2024”. Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 23.06.2024 - 08.09.2024 veranstaltet. Die Teilnahme am letzten Tag der Gewinnspielveranstaltung ist bis um 23:59:59 Uhr möglich.

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss binnen 10 Werktagen ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt. Sofern nichts anderes in diesen Bedingungen genannt ist, findet das Verfahren B) Anwendung.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.
B) Wahlverfahren
Bei diesem Verfahren findet keine zufällige Auswahl statt. Vielmehr werden die qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR oder von ihr ausgewählten Personen in einer redaktionellen-qualitativen Auswahl ermittelt. Hierbei hat jede an der Auswahl beteiligte Person eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Es gewinnt/gewinnen derjenige(n)/diejenige(n) Gewinnspielteilnehmer(innen), die/der die meisten Stimmen auf seine Einsendung erzielen konnte.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt. Handelt es sich um einen Sachpreis, ist der Gewinner dazu verpflichtet, den Gewinn binnen 10 Tagen nach Gewinnerziehung an dem benannten Ort abzuholen. Holt der Gewinner nicht binnen dieser Frist seinen Gewinn ab, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach dem beschriebenen Verfahren gezogen.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - KamenWeb.de Online-Adventskalender 2023

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen “Online-Adventskalender 2023”. Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 01.12.2023 - 24.12.2023 veranstaltet. Die Teilnahme ist jeweils täglich (Tagesdatum = Tür im Adventskalender) am Tag der Gewinnspielveranstaltung bis um 18:00 Uhr möglich.

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden täglich nach Teilnahmeschluss ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt. Handelt es sich um einen Sachpreis, ist der Gewinner dazu verpflichtet, den Gewinn binnen 10 Tagen nach Gewinnerziehung an dem benannten Ort abzuholen. Holt der Gewinner nicht binnen dieser Frist seinen Gewinn ab, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach dem beschriebenen Verfahren gezogen.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - "SHOWTIME! Musical" 2023

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen "SHOWTIME! MusicalSHOWTIME! Musical". Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 19.10.2023 - 22.10.2023 veranstaltet. Die Teilnahme am letzten Tag der Gewinnspielveranstaltung ist bis um 23:59:59 Uhr möglich

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss binnen 10 Werktagen ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt. Sofern nichts anderes in diesen Bedingungen genannt ist, findet das Verfahren B) Anwendung.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.
B) Wahlverfahren
Bei diesem Verfahren findet keine zufällige Auswahl statt. Vielmehr werden die qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR oder von ihr ausgewählten Personen in einer redaktionellen-qualitativen Auswahl ermittelt. Hierbei hat jede an der Auswahl beteiligte Person eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Es gewinnt/gewinnen derjenige(n)/diejenige(n) Gewinnspielteilnehmer(innen), die/der die meisten Stimmen auf seine Einsendung erzielen konnte.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt. Handelt es sich um einen Sachpreis, ist der Gewinner dazu verpflichtet, den Gewinn binnen 10 Tagen nach Gewinnerziehung an dem benannten Ort abzuholen. Holt der Gewinner nicht binnen dieser Frist seinen Gewinn ab, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach dem beschriebenen Verfahren gezogen.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - "Amore-Mio Party ®" 2023

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen "Amore-Mio Party ®" 2023 (Ab 25 Jahre). Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 30.09.2023 - 08.10.2023 veranstaltet. Die Teilnahme am letzten Tag der Gewinnspielveranstaltung ist bis um 23:59:59 Uhr möglich

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss binnen 10 Werktagen ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt. Sofern nichts anderes in diesen Bedingungen genannt ist, findet das Verfahren B) Anwendung.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.
B) Wahlverfahren
Bei diesem Verfahren findet keine zufällige Auswahl statt. Vielmehr werden die qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR oder von ihr ausgewählten Personen in einer redaktionellen-qualitativen Auswahl ermittelt. Hierbei hat jede an der Auswahl beteiligte Person eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Es gewinnt/gewinnen derjenige(n)/diejenige(n) Gewinnspielteilnehmer(innen), die/der die meisten Stimmen auf seine Einsendung erzielen konnte.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 25. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt. Handelt es sich um einen Sachpreis, ist der Gewinner dazu verpflichtet, den Gewinn binnen 10 Tagen nach Gewinnerziehung an dem benannten Ort abzuholen. Holt der Gewinner nicht binnen dieser Frist seinen Gewinn ab, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach dem beschriebenen Verfahren gezogen.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sitzung Unfallkommission: Zwei neue Unfallhäufungsstellen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Uncategorised

kreishaus22KWKreis Unna. Am Dienstag, 27. Juni, tagte die Unfallkommission. Sie hat die bis zum 31. März 2023 von der Kreispolizeibehörde neu identifizierten Unfallhäufungspunkte besprochen und ihre Jahressitzung abgehalten. Zwei neue Stellen gibt es, an denen es häufig gekracht hat. Eine in Kamen, eine in Unna.

Unfallhäufungsstelle bedeutet, innerhalb eines Kalenderjahres passieren an einer Örtlichkeit drei Verkehrsunfälle der Kategorie 1 bis 4 (tödlich bis schwerer Sachschaden) vom gleichen Unfalltyp (Einbiegen, Abbiegen, Überschreiten usw.) oder es gibt innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren drei Unfälle mit schwerverletzen Personen bzw. fünf Unfälle der Kategorie 1 bis 4 unter Beteiligung von Fußgängern und/oder Radfahrern. In diese Kategorie fallen jetzt auch:

Kamen, Kreuzung Unnaer Straße (B 233), Zollpost
Selm, Kreisverkehr Münsterlandstraße (B 236), Münsterlandstraße (L 835), Olfener Straße (B 236), Ludgeristraße (K6)


Mit am Tisch saßen außer den Fachleuten vom Kreis Unna und der Kreispolizeibehörde Vertreter von Bezirksregierung, Straßen NRW sowie der jeweiligen Städte und Gemeinden. Zusammen haben sie die Stellen analysiert und beraten, wie sie sicherer gemacht werden könnten.

Jahressitzung 2022
Diese Sitzung ist auch genutzt worden, um das Unfalljahr 2022 abzuschließen. Bereits 2021 in der Beratung war der Kreisverkehr Friedrich-Ebert-Straße, Kantstraße, Hansastraße, Viktoriastraße in Unna. Sie musste auch für das Jahr 2022 als Unfallhäufungsstelle identifiziert werden.

Insgesamt gibt es somit für das Kalenderjahr 2022 14 Unfallhäufungsstellen (2021: 12) zu vermelden. An diesen kam es zu 58 Unfällen der Kategorie 1 bis 4, bei denen insgesamt 72 Personen zu Schaden kamen. Diese verteilen sich auf die Verkehrsarten wie folgt:

Fahrrad (37)
Pkw/Lkw (25)
zu Fuß gehende (5)
Motorrad (3)
E-Scooter (2)


Blick auf Erfolge
Ebenfalls in den Blick genommen werden zum Abschluss eines Unfalljahres Stellen, die 2021 untersucht worden sind. Bei 11 von 12 damals genannten Unfallhäufungsstellen zeigt die Arbeit der Unfallkommission Wirkung: Die damals beschlossenen Maßnahmen waren wirksam und diese Problemstellen können als "behoben" bezeichnet werden. Dies entspricht einem Prozentsatz von 91,66 %.

"Ein erfreulicher Wert, der aber weiter erhöht werden soll", so Michael Arnold von der Verkehrssicherung des Kreises Unna. "So ist es das Ziel, auch hartnäckige Unfallhäufungsstellen, wie den Kreisel am Kreishaus eines Tages von der Liste der Unfallhäufungsstellen zu streichen."

Dass dieses Ziel erreicht werden kann, verdeutlicht auch ein Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre. Wurden für das Jahr 2011 noch 40 Unfallhäufungsstellen festgestellt sind es aktuell nur noch 14. PK | PKU

Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - Foto-Gewinnspiel "Sommer 2023"

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen “Foto-Gewinnspiel Sommer 2023”. Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 18.06.2023 - 06.08.2023 veranstaltet. Die Teilnahme am letzten Tag der Gewinnspielveranstaltung ist bis um 23:59:59 Uhr möglich

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss binnen 10 Werktagen ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt. Sofern nichts anderes in diesen Bedingungen genannt ist, findet das Verfahren B) Anwendung.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.
B) Wahlverfahren
Bei diesem Verfahren findet keine zufällige Auswahl statt. Vielmehr werden die qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR oder von ihr ausgewählten Personen in einer redaktionellen-qualitativen Auswahl ermittelt. Hierbei hat jede an der Auswahl beteiligte Person eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Es gewinnt/gewinnen derjenige(n)/diejenige(n) Gewinnspielteilnehmer(innen), die/der die meisten Stimmen auf seine Einsendung erzielen konnte.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt. Handelt es sich um einen Sachpreis, ist der Gewinner dazu verpflichtet, den Gewinn binnen 10 Tagen nach Gewinnerziehung an dem benannten Ort abzuholen. Holt der Gewinner nicht binnen dieser Frist seinen Gewinn ab, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach dem beschriebenen Verfahren gezogen.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Erbeben in der Türkei/Syrien: Ausländerbehörde richtet Schalter und Infostelle ein

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Uncategorised

kreishaus2KWKreis Unna. Aufgrund des Erdbebens in der Grenzregion zur Türkei und Syrien denken viele Menschen auch im Kreis Unna darüber nach, betroffene Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen. Türkische und syrische Staatsangehörige, die vom Erdbeben betroffen sind, benötigen für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum. Vorrausetzung dafür ist als erstes die Verpflichtungserklärung der Einladenden, die die Ausländerbehörde ausstellt. Das Land NRW hat darum gebeten, diese Ausstellungen zu priorisieren.

Die Ausländerbehörde des Kreises Unna kommt dem unverzüglich nach und richtet ab Montag, 20. Februar eine Infostelle in der Ausländerbehörde an der Zechenstraße 49 ein. Dort werden Fragen zum Antragsverfahren beantwortet. Unterstützt wird die Infostelle ab Mittwoch, 22. Februar von einem eigenen Schalter, sodass eine noch schnellere Bearbeitung von Anliegen in dem Zusammenhang ohne Terminvereinbarung erfolgen kann.

Zum Verfahren
Visa werden nicht von der Ausländerbehörde des Kreises Unna ausgestellt. Dafür ist das Auswärtige Amt mit seinen Vertretungen im Ausland zuständig. Und das soll jetzt einfacher gehen, wie das Auswärtige Amt mitteilt: Das Angebot der vereinfachten Visavergabe richtet sich an Personen, die individuell vom Erdbeben besonders betroffen sind (es droht Obdachlosigkeit oder bei behandlungsbedürftigen Verletzungen), die Angehörigen 1. oder 2. Grades (Ehepartner/-partnerin, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel sind. Vollständige Anträge werden in den Visumantragsannahmezentren in der Türkei entgegengenommen.

Möchten in Deutschland lebende Personen Verwandtschaft aus dem Erdbebengebiet zu sich holen, gehört zum vollständigen Visumantrag auch eine Verpflichtungserklärung, mit der sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten aufzukommen. Diese Verpflichtungserklärung wird für den Visumantrag benötigt. Der Antrag darauf wird von den zuständigen Ausländerbehörden vor Ort angenommen und ist in der Suche unter www.kreis-unna.de unter "Verpflichtungserklärung" schnell zu finden.

Welche Unterlagen noch für einen Visumantrag benötigt werden und wo die Antragsannahmezentren in der Türkei sind, ist unter www.auswaertiges-amt.de und auf der Webseite des externen Dienstleisters iDATA unter idata.com.tr zu finden.

Betroffene des Erdbebens aus Syrien müssen sich an die Auslandsvertretungen in Amman, Beirut oder Istanbul wenden. Die Botschaft in Damaskus ist weiterhin geschlossen.

Ausländerbehörde reagiert
Wer eine Verpflichtungserklärung beantragen möchte, kann ab Mittwoch, 22. Februar ohne Termin in die Ausländerbehörde an die Zechenstraße kommen. Erste Beratungen zum Antrag sind bereits ab Montag, 20. Februar möglich. Mitzubringen sind der ausgefüllte Antrag und die darin aufgeführten zusätzlichen Dokumente.
Die Ausländerbehörde bittet zudem die Antragstellenden, sich solidarisch zu verhalten, damit den Betroffenen schnell geholfen werden kann: Anträge, bei denen die Voraussetzungen nicht gegeben sind, können nicht angenommen werden.

Visa verlängern
Auch türkische Staatsangehörige, die bereits ein Visum haben und das verlängern möchten, können sich an die Ausländerbehörde wenden. Visa werden unkompliziert zeitlich befristet verlängert, wenn eine Rückreise in das betroffene Erdbebengebiet nicht möglich ist und es keine anderweitige Aufnahmemöglichkeit in der Türkei gibt. PK | PKU

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