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Unsere Verfassung wird 70: Freiheit, Gleichheit, Demokratie

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

BundestagKWFoto: Archiv KamenWeb.devon Julian Eckert

Bonn/Berlin. Am 23. Mai diesen Jahres wird unser Grundgesetz 70 Jahre alt. Unsere Verfassung regelt, wie Demokratie funktioniert, unser Staat aufgebaut ist und welche persönlichen Rechte jeder von uns hat.

Es war der dritte Anlauf, der letztendlich den Erfolg brachte. Die Frankfurter Paulskirchenverfassung von 1849 und die Weimarer Verfassung von 1919 konnten beide keine dauer- und wehrhafte Garantie von Demokratie, Freiheit und Menschenwürde sicherstellen. Mit dem am 23. Mai 1949 unterzeichneten Grundgesetz wurde in Bonn unsere jetzige Bundesrepublik gegründet. Mit dieser Verfassung gelang es, nach Krieg und Diktatur einen freiheitlichen, demokratischen und sozialen Staat zu gründen und bis heute zu erhalten. Im Grundgesetz geregelt sind die Grundrechte, die zum Teil Jedermann, zum Teil den deutschen Staatsbürgern zustehen. Besonders wichtig ist die ganz am Anfang stehende Menschenwürdegarantie. Auch das Versammlungsrecht, dass Demonstrationen und Meinungskundgebungen in der Öffentlichkeit erlaubt, ist ein wesentliches Recht einer Demokratie. Außerdem beinhaltet das Grundgesetz einen großen staatsorganisationsrechtlichen Abschnitt, in dem z.B. die Aufgaben der Regierung, des Parlaments und des Bundespräsidenten geregelt sind. Nach den schrecklichen Erfahrungen im Nazideutschland wurde eine strikte Trennung der Macht vorgesehen.

Ausgangssituation nach dem Krieg
Am Anfang des Grundgesetzes stand die große Katastrophe, die die Nazis in der ganzen Welt angerichtet hatten. Auch in Deutschland, also dem Land, von dem die Nazis sagten, dass es “über allem” stehe, hatten sie großen Schaden angerichtet. Materiell und moralisch war viel zerstört worden, eine ganze Generation von Hass und Hetze, Propaganda und Krieg beschädigt. Nach der Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen glaubte kaum jemand im In- oder Ausland daran, dass hier einmal ein demokratischer Staat entstehen könnte. Trotzdem gelang es, im Parlamentarischen Rat einen Entwurf des Grundgesetzes zu schaffen, dem die Besatzungsmächte schließlich zustimmten. Nach der Annahme durch fast alle westlichen Bundesländer (Bayern hatte dem Grundgesetz nicht zugestimmt) konnte es am 23. Mai 1949 unterzeichnet werden. Ursprünglich war das Grundgesetz nur als vorübergehende Verfassung gedacht. Das vereinigte deutsche Volk sollte sich, so der Plan, eine neue Verfassung geben, sobald die Wiedervereinigung stattgefunden hatte. Das nur vorübergehend geplante Grundgesetz entwickelte sich aber zu einem Erfolgsschlager, der auch im Ausland große Beachtung und Anerkennung erfuhr. Unsere Verfassung gilt als ein positives Beispiel für eine erfolgreich verlaufene Re-Demokratisierung eines Landes.

Bundesverfassungsgericht
Auch das mit dem Grundgesetz geschaffene Bundesverfassungsgericht genießt weltweit große Anerkennung. Keinem anderen Staatsorgan vertrauen die Deutschen mehr als ihrem Bundesverfassungsgericht. Internationale Anerkennung kommt aus fast allen Ländern. Nach dem Ende der Sowjetunion richteten Polen, Ungarn und Russland ein Verfassungsgericht nach deutschem Vorbild ein. Ebenso wurde etwa in Südafrika nach dem Ende der Apartheid ein Supreme Court mit deutschen Elementen eingerichtet. Auch die dortige Verfassung hatte unter anderem unser Grundgesetz als Vorbild.
Schon früh behauptete das Bundesverfassungsgericht seine Stellung als höchstes deutsches Gericht. Als 1952 die Regierung Adenauer (CDU) die Wiederbewaffnung Deutschlands vorantrieb, klagte die SPD hiergegen. Die Bundesregierung wollte versuchen, dass der eigentlich unzuständige zweite Senat über die Klage entscheiden sollte - hier erhoffte man sich wohl eine Entscheidung mehr im Sinne der Regierung. Als das Gericht von diesen geplanten Spielereien hörte, erklärte es sich selbst zum Verfassungsorgan und setzte den Spielereien ein Ende. Wutentbrannt äußerte sich Justizminister Dehler (FDP): “Das Bundesverfassungsgericht ist in einer erschütternden Weise von dem Wege des Rechts abgewichen und hat dadurch eine ernste Krise geschaffen.” Doch aller Protest nutzte nichts. Das Gericht hatte bereits eine derartige Sympathie in der Öffentlichkeit gewonnen, dass die Regierung Adenauer einlenkte und ihr Vorhaben begrub. Seither korrigiert das Gericht Gesetze, schützt Bürger vor rechtswidrigen Eingriffen des Staates und bewies Widerstandsfähigkeit.

Änderungen im Laufe der Zeit
Im Laufe der Zeit wurden im Grundgesetz zahlreiche Änderungen vorgenommen: 1968 wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt, 2011 wieder ausgesetzt. 1969 kamen Regelungen zur Infrastruktur oder Finanzhilfen für Länder hinzu. Immerzu war es Garant für Frieden, Freiheit, Gleichheit und Demokratie. Auf die Frage, was sie am Grundgesetz ändern würden, antworteten Bürger kürzlich in einer Umfrage: Natur- und Tierschutz stärken, Kinderrechte verankern, Gleichheitsgebot effektiver machen. Im Wesentlichen sind sich aber gut 90 Prozent der Deutschen einig: Unsere Verfassung hat sich bewährt.

TV-Tipp: Bürgerfragen an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts - “Im Namen des Volkes - Deutschland fragt zum Grundgesetz” am 22. Mai um 20:15 in der ARD.