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Starkregen im Sommer - Tipps zum wasserdichten Versicherungsschutz

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

wasserschadenKWKamen. Land unter - Keller vollgelaufen! Kaum eine Region, die derzeit nicht mit den Folgen von Starkregen und Sturm zu kämpfen hat. „Auch wenn das eigene Hab und Gut bislang verschont blieb, bedeutet das keineswegs Entwarnung. Denn bislang unauffällige Bäche können binnen Stunden zu reißenden Strömen werden und Starkregen kann plötzlich ganze Straßenzüge unter Wasser setzen“, rät Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen vorbeugend zu einem wasserdichten Versicherungsschutz. Denn nur die wenigsten wissen, dass sie für Hochwasserschäden eine spezielle Police brauchen. „Bei Überschwemmungen durch extremen Regen springt die Elementarschadenversicherung ein, die im Paket mit einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung angeboten wird“, haben die Verbraucherschützer folgende Tipps für den Policen-Check:

Schutz fürs Haus: Jeder Immobilienbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung haben, zumindest eine Feuerversicherung. Die verbundene Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser auf. Gezahlt wird bei einem Totalschaden die Summe, die es kostet, das Haus am gleichen Standort zu aktuellen Preisen wieder aufzubauen. Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung kombiniert, kann von der Versicherung dann auch Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter unter Wasser steht. Vor Vertragsabschluss sollte vorsorglich geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.

Schutz gibt’s fast für jeden: Versicherer unterscheiden bei der Elementarversicherung bestimmte Risikoregionen (sogenannte ZÜRS-Zonen): In der ersten und gleichzeitig günstigsten Risikoklasse gehen sie davon aus, dass es seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser gibt. In der Klasse 4 kalkulieren Versicherer mit einem Hochwasser innerhalb von zehn Jahren. Eigentümer eines Hauses, das in Gefährdungsklasse 4 steht, müssen mit höheren Versicherungsbeiträgen oder Selbstbehalten rechnen – im schlimmsten Fall auch mit einer Ablehnung. Auch wenn bereits mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen ist, kann der Versicherungsschutz dafür ins Wasser fallen. Denn Vorschäden durch Überschwemmungen können für Versicherer ein Grund sein, den Abschluss einer Police zu verweigern, selbst wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet steht.

Ergänzung der Hausratversicherung: Auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden. Mieter und Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz gegebenenfalls sparen, zumindest wenn sich Hab und Gut in sicheren höheren Etagen befindet.

Vorsichtsmaßnahmen treffen: Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur hereingeregnet hat. Deshalb müssen Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen sein. Aber auch rund um Haus und Keller ist Vorsorge angesagt: Kann Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben, wenn diese bei Unwetter für Land unter sorgen. Wasserdichtes Versiegeln von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen das Fluten von Keller und Co. zu schützen.

Anbieterunabhängige Beratung zum passenden Versicherungsschutz bei Unwetter gibt es in der Verbraucherzentrale in Kamen, Kirchstraße 7. Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 40 Euro.