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30 Jahre Mauerfall: Maueröffnung am 9. November 1989

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

P6marionsuk2Mauerreste am Potsdamer Platz in Berlin. Foto: Marion Suk mit freundlicher Genehmigungvon Julian Eckert

Berlin. Die Bezeichnung „antifaschistischer Schutzwall“ suggerierte, dass die DDR einer Bedrohung aus dem Westen ausgesetzt sei, die es abzufangen gelte. Tatsächlich sollte diese Bezeichnung kaschieren, dass der einzige Zweck der Mauer die Verhinderung eines “ungesetzlichen Grenzübertrittes” war. Vor 30 Jahren fiel die Mauer.

“Ungesetzlicher Grenzübertritt”
In § 213 Absatz 1 des DDR-Strafgesetzbuches von 1968 war für den “ungesetzlichen Grenzübertritt” eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Für schwere Fälle galt eine Mindeststrafe von einem Jahr. Als 1979 eine Neufassung des § 213 in Kraft trat, betrug die Höchststrafe 8 Jahre. Diese Änderung des Gesetzes war nötig, weil der Einsatz der Schusswaffe nur zur Verhinderung eines Verbrechens erfolgen durfte. Ein Verbrechen wiederum lag nur bei Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe vor, was durch die Gesetzesänderung zum Regelfall wurde. Obwohl es offiziell untersagt war, das Feuer auf Kinder zu eröffnen, geschah dies in der Praxis dennoch. Man könne in der Dunkelheit Kinder unter Umständen ja nicht von Erwachsenen unterscheiden, hieß es.

Schüsse auf Kinder
Die 10- und 13-jährigen Freude Jörg Hartmann und Lothar Schleusener hatten den Plan geschmiedet, nach West-Berlin zum Vater von Hartmann zu fliehen. Hierzu wollten sie durch ein Rohr kriechen, was unter den Sperranlagen der Mauer hindurch führte. Die DDR-Grenztruppen entdeckten die “Republikflüchtlinge” aber und eröffneten das Feuer. Jörg Hartmann (10) starb auf der Stelle an einem Kopfschuss, Lothar Schleusener (13) verstarb kurze Zeit später in einem Krankenhaus. Um den Vorfall zu vertuschen, erzählte die DDR-Staatssicherheit den Eltern der beiden Kinder, sie seien ertrunken, bzw. an einem Stromschlag verstorben. Siegfried Becker (Name geändert) war einer der Grenzsoldaten, der auf die Kinder geschossen hatte. Becker wurde 1997 vor dem Berliner Landgericht wegen Totschlags angeklagt. 42 Schüsse hatte er an dem besagten Abend “in Richtung” der Jungen abgegeben. Das Landgericht legte ihm zur Last, dass er sich im Konflikt zwischen Menschlichkeit und Pflichtbewusstsein zur unbedingten Pflichterfüllung entschieden habe. Becker, der zuvor 30 Jahre lang unbehelligt als Biologielehrer unterrichtet hatte, wurde zu 20 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

stasiWHKWUnterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Familienzusammenführung in Bergkamen
Auf “legalem Weg” über die Grenze kam René Hanck mit seiner Familie. Der Vater des Kameners stellte am 02.10.1989 zum wiederholten Male einen Ausreiseantrag, in dem er sich auf “die neue Reiseverordnung und internationale Dokumente” berief, wie es Hanck aus Unterlagen der StaSi-Unterlagenbehörde erfuhr. René Hanck, damals 11 Jahre alt, erinnert sich heute noch an das ständige Gefühl, bespitzelt werden zu können. Wenn er sich heute an seine Kindheit im Dorf Mecklenburg nahe Wismar erinnert, bestätigt er: “Es war nicht alles schlecht.” Wirtschaftlich sei es der Familie gut gegangen, beide Eltern hatten gute Arbeit. Aber die erfolgte Bespitzelung von Schulkameraden und Personen aus unmittelbarer Nachbarschaft habe eine unvorstellbare Skepsis überall und gegenüber jedermann erzeugt. Spätestens bei der Haushaltsauflösung habe die Nachbarschaft von der bevorstehenden Ausreise gewusst. Je näher der Termin der Ausreise der Familie nach Westdeutschland rückte, desto expliziter seien aushorchende Fragen geworden. Aus Gründen der Familienzusammenführung in Bergkamen wurde die Ausreise schon vor dem Mauerfall zum 21.11.1989 genehmigt. Teile seiner Familie waren im Frühjahr 1989 von einer genehmigten Reise in den “Westen” nicht zurückgekehrt.

registrierscheinnrw89KWRegistrierschein der Landestelle für Aussiedler, Übersiedler und Ausländische Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen.Zuvor, am 9. November 1989 hatte DDR-Regierungssprecher Günter Schabowski in einer Pressekonferenz den legendären Satz „Das tritt nach meiner Kenntnis – ist das sofort, unverzüglich” gesagt und damit faktisch den Fall der Mauer verkündet. Am Tag danach, es war ein Freitag, habe die halbe Schulklasse gefehlt, erinnert sich Hanck. Es seien hauptsächlich die nach außen systemtreu wirkenden gewesen, die nicht mehr erschienen. Knapp zwei Wochen später war es auch für die Familie Hanck soweit und die Ausreise nach NRW stand an. Heute lebt Hanck in Kamen und ist einer der beiden Betreiber des größten lokalen Onlinemagazins KamenWeb.de.

Abschaffung der StaSi-Unterlagenbehörde
Die unzähligen Akten der DDR-”Staatssicherheit” (StaSi), die aneinandergereiht etwa 111 Aktenkilometer ergeben würden, sollen nun unter das Dach des Bundesarchivs wechseln. Die Behörde des ‘Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik’ war von vornherein nur als vorübergehende Behörde geplant. Nun hat der Bundestag das Ende beschlossen. Sämtliche Akten werden demnächst ins Bundesarchiv verbracht. Dort erhofft man sich eine bessere Lagerungs- und Bearbeitungsmöglichkeit. Die StaSi-Unterlagenbehörde, deren Chef 10 Jahre lang der frühere Bundespräsident Joachim Gauck war, ist ein Vorbild für viele osteuropäische Staaten gewesen.

Existiert die Teilung noch immer?
Rechtlich ist Deutschland zwar vereint, wirtschaftlich aber sicherlich noch nicht. Noch immer ist das Lohn- und Rentenniveau im Osten niedriger. Ostdeutsche sind unterrepräsentiert in wirtschaftlichen Führungspositionen. Keine einzige Universität in Deutschland hat einen ostdeutschen Rektor, die ostdeutschen Unis schon berücksichtigt. Große Unternehmen haben nahezu ausschließlich ihren Firmensitz im Westen. Obwohl etwa 15 Prozent der Bevölkerung in den “neuen Bundesländern” lebt, sind nur 4,2 Prozent der Elitepositionen in Wirtschaft, Politik, Justiz und Wissenschaft von Menschen mit Ost-Hintergrund besetzt.