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Wasserdichter Schutz nach Wüten des Sturmtiefs

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

sturm2 19KWElementarschadenversicherung extra abschließen

Land unter und Keller voll Wasser! Auch wenn die eigenen vier Wände den heftigen Verwehungen und Niederschlägen von Sturmtief Sabine standgehalten haben: Nur die wenigsten wissen, dass sie im Falle von Hochwasserschäden eine spezielle Police brauchen. „Bei Überschwemmungen durch extremen Regen springt die Elementarschadenversicherung ein, die häufig nur im Paket mit einer Wohngebäude- und/oder einer Hausratversicherung angeboten wird“, berichtet Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen. Für einen wasserdichten Versicherungsschutz in Zukunft haben die Verbraucherschützer folgende Tipps:

Schutz fürs Haus: Jeder Immobilienbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung haben, zumindest eine Feuerversicherung. Die verbundene Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden durch Brand, Sturm, Hagel und Leitungswasser auf. Gezahlt wird bei einem Totalschaden die Summe, die es kostet, das Haus am gleichen Standort zu aktuellen Preisen wieder aufzubauen. Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung kombiniert, kann von der Versicherung dann auch Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter unter Wasser steht. Diese Police reguliert übrigens auch andere Schäden, etwa wenn Schneedruck, ein Erdrutsch oder ein Erdbeben das Haus ramponieren. Vor Vertragsabschluss sollte vorsorglich geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.

Schutz gibt’s nicht für jeden: Nicht jeder Hausbesitzer, der eine Elementarschadenversicherung abschließen will, erhält auch einen Vertrag. Die Versicherer unterscheiden nämlich bestimmte Risikoregionen (so genannte ZÜRS-Zonen): In der ersten und gleichzeitig günstigsten Risikoklasse gehen sie davon aus, dass es seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser gibt. In der Klasse 4 kalkulieren Versicherer mit einem Hochwasser innerhalb von zehn Jahren. Eigentümer eines Hauses, das in Gefährdungsklasse 4 steht, haben nur eine Chance auf den Elementarschutz, wenn sie dafür extrem hohe Versicherungsbeiträge zahlen, die drei- bis vierfach höher ausfallen können als die regulären Beiträge. Auch wenn bereits mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen ist, kann der Versicherungsschutz dafür ins Wasser fallen. Denn Vorschäden durch Überschwemmungen können für Versicherer ein Grund sein, den Abschluss einer Police zu verweigern, selbst wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet steht.

Hausratversicherung übernimmt auch: Auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden. Mieter und Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz aber häufig sparen, zumindest wenn sie wertvolle Gegenstände nicht im Keller, sondern in den oberen Stockwerken unterbringen.

Vorsichtsmaßnahmen treffen: Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur hereingeregnet hat. Deshalb müssen Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen sein. Aber auch rund um Haus und Keller ist Vorsorge angesagt: Kann Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, sind Probleme mit dem Versicherungsschutz programmiert, wenn diese bei Unwetter für Land unter sorgen. Wasserdichtes Versiegeln von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen das Fluten von Keller und Co. zu schützen.

Gebäude im Bau: Für Gebäude im Rohbau bieten Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung noch keinen Schutz bei Unwetterschäden. Während der Bauphase springt die Bauleistungsversicherung ein – allerdings nur für Schäden nach unvorhergesehenen, ungewöhnlichen Wetterverhältnissen, die stark vom Normalwert abweichen. Gezahlt wird zum Beispiel für Schäden durch Regenfälle, wie sie in den vergangenen 20 Jahren nicht aufgetreten sind.

Informationen und Beratung rund um den passenden Versicherungsschutz bietet die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW. Kontaktdaten und Kosten online unter www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung.