-Anzeige-

Anzeige

Anzeigen

Anzeige
 
markencenter1-2-17

GWAAbfallApp 500

Vahle23500

Venencenter19

 

Anzeige
 

Vahle23500

jacoby500

VOS1120 500

Roettgerbis130120

Anzeige
 

Anzeige

reweahlmann517
tanzmai124
 
alldente17 500
 

Saubere Sache? - Putzdienst-Portale im Internet checken

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

VZ18KWKamen. Putzen, waschen, bügeln – wem das Saubermachen im Haushalt nicht mehr gut von der Hand geht, der benötigt eine Hilfe im Haushalt, die diese Alltagsarbeit zuverlässig erledigt. Das Angebot an guten Putzkräften vor Ort ist oft jedoch knapp bemessen. Professionelle Reinigungsfirmen sind häufig ausgebucht. Freie Putzkräfte mögen vielfach keine Anstellung, sondern lieber eine Entlohnung bar und somit schwarz in die Hand. Buchungsportale im Internet versuchen bei dieser Lage zusätzlich den Bedarf an Putzteufeln zu decken: Sie vermitteln dienstbare Geister für private Haushalte vorzugsweise in Ballungsgebieten. „Putzportale im Internet helfen dann eine Haushaltshilfe zu finden, wenn man bei der Suche nicht nur den Preis und die Bewertung des Services checkt, sondern auch darauf achtet, dass die Reinigungskräfte versicherungstechnisch ausreichend abgesichert sind und nicht unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden“, erklärt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen die Vorzüge. Damit der Service eines Putzdienstes eine rundum saubere Sache wird, helfen folgende Tipps bei der Suche nach einer guten Fee in einem Putz-Portal:

Angebot auf der Website: Wichtig bei der Online-Suche ist eine übersichtliche Struktur des Angebots, hilfreiche Erläuterungen und die Angabe von Kontaktmöglichkeiten sowie eines festen Ansprechpartners für Rückfragen und Reklamationen.

Mit legaler Beschäftigung auf der sicheren Seite: Schwarzarbeit ist illegal und kann Bußgelder und Haftstrafen nach sich ziehen. Auftraggeber sollten daher besser den legalen Weg beschreiten und darauf achten, dass für den Putzdienst Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die Geschäftsmodelle von Portalbetreibern sind in dieser Hinsicht sehr unterschiedlich. Das Angebot reicht von der Vermittlung sozialversicherungspflichtiger Angestellten über die Beauftragung von Subunternehmen bis hin zur Vermittlung von selbständigen Kräften. Einige Portale stellen Putzdiensten auch lediglich eine Plattform zur Jobsuche zur Verfügung. Die Anmeldung von Haushaltshelfern muss dann der Auftraggeber in die Hand nehmen. Mehr Sicherheit als bloße Vermittlungsportale bieten Dienstleister mit angestellten Reinigungskräften oder mit von ihnen beauftragten Firmen. Hier sind Haushaltshilfen sozialversicherungspflichtig angemeldet. Und Kunden sind vor illegaler Beschäftigung und deren Folgen weitestgehend geschützt.

Leistungsprofil erstellen und vergleichen: Die Konditionen zur Absicherung der Kunden sowie die Preise für die Raumpflege weichen auf den Putz-Portalen stark voneinander ab. Private Auftraggeber sollten deshalb zuvor zusammenstellen, welche Leistungen im Einzelnen erbracht werden sollen und den Umfang sowie die Preise von mehreren Portalen miteinander vergleichen. Hierbei ist unter anderem auch zu klären, in welchen zeitlichen Intervallen die Putzdienste erbracht werden sollen, ob ein Reinigungstermin verlegt oder storniert werden kann, welche Kündigungsfrist gilt und ob ein Kundenservice auch für akute Beschwerden erreichbar ist. Nach Beendigung des Putzdienstes sollten die einzelnen Posten in einer ordnungsgemäßen Rechnung aufgeführt sein. Mit diesem Nachweis können Kunden bis zu 20 Prozent vom Finanzamt erstattet bekommen.

Reklamation und Haftung: Hat ein Dienst nicht gründlich sauber gemacht, kam zu spät oder ist zu früh wieder gegangen, hat Kundenwünsche ignoriert – dann sollten die mangelhaften Leistungen reklamiert und Rückforderungen geltend gemacht werden. Bei Unfällen oder Schäden durch Putzdienste im Haushalt kommt es darauf an, wie der Dienstleistungsvertrag ausgestaltet ist.

Weiterführende Information rund um die Beschäftigung von Haushaltshilfen im Alter, bei Krankheit und im Pflegefall gibt es im Internet unter www.verbraucherzenrale.nrw/haushaltshilfen.