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Schulen stellen Notbetreuung auch am Wochenende und in den Osterferien sicher

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

updateKWKamen. Änderungen bei der Kindernotbetreuung: Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat. Voraussetzung ist, dass die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann. Hierauf weist Kamens Bürgermeisterin Elke Kappen hin. Diese Regelung gilt ab Montag, 23. März 2020.

Es reicht damit, wenn von einem Elternteil und nicht wie bislang von beiden eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen. Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt werden, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben. Neu ist: Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Eltern wenden sich in diesen Fällen an das Jugendamt. Wenn das Kinderbetreuungsangebot, mit dem Eltern einen Betreuungsvertrag haben, eine Betreuung verweigert, bzw. ablehnt, wenden sich Eltern bitte auch an das Jugendamt, das auch über die Neuregelung informiert (02307 148-3710).

Darüber hinaus wird ab Montag an den Schulen die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen Infrastruktur angepasst: Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet. Darüber hinaus können Eltern, auch alleinerziehende, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch in der OGS am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann.

Bürgermeisterin Elke Kappen begrüßt diese Regelung: „Hierdurch fällt es Eltern, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, künftig leichter, ihren Beruf und die Betreuung der Kinder aufeinander abzustimmen. Die Maßnahmen tragen der besonderen Krisensituation in unserem Land Rechnung.“ Weitere Informationen zum Thema sind beim Fachbereich Schule der Stadt Kamen unter 02307 148-3800 erhältlich.