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Kommunalwahlen 2020

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

wahlen19kwKamen. Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen ab 2020 wieder alle fünf Jahre statt. Gewählt werden Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sowie (Ober-)Bürgermeister/innen und Landrätinnen/Landräte.

Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag – hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. (Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrätinnen/Landräte werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Am 13. September 2020 finden die allgemeinen Kommunalwahlen in NRW statt.

Gewählt werden

der Landrat des Kreises Unna
die Mitglieder des Kreistags des Kreises Unna
die Mitglieder des Rates der Stadt Kamen
die Vertreter/innen in der RVR-Verbandsversammlung

Die Wahl zur/zum Bürgermeister/in der Stadt Kamen ist nicht erforderlich. Die Amtszeit von Bürgermeisterin Elke Kappen, die am 01.07.2018 gewählt wurde, endet mit Ablauf der nächsten Wahlperiode im Jahr 2025.

Sollte für die Wahl der/des Landrätin/Landrates eine Stichwahl erforderlich sein, so findet diese am 27. September 2020 statt. Zeitgleich zur Kommunalwahl am 13. September 2020 finden auch die Wahlen zum Integrationsrat der Stadt Kamen statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger (Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten), die am Wahltag

das 16. Lebensjahr vollendet haben,
mindestens seit dem 28.08.2020 eine Wohnung innerhalb der Gemeinde innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Kann ich bei der Wahl mithelfen?

Die Stadt Kamen benötigt für die Durchführung der Kommunalwahlen und einer evtl. Stichwahl am 13.09. bzw. 27.09.2020 eine große Anzahl von freiwilligen Wahlheferinnen und Wahlhelfern. Die Wahlhelfer/innen sorgen für eine ordnunsgemäße Durchführung der Wahlen sowie für die Ermittlung der Ergebnisse in den Wahllokalen. Hierzu wird man durch das Wahlamt zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit berufen. Grundsätzlich kann jede/r Wahlberechtigte/r als ehrenamtlicher Wahlhelfer tätig sein.

Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Für vorbereitende Tätigkeiten trifft sich der gesamte Wahlvorstand bereits um 7:30 Uhr im Wahllokal. Die genauen Einsatzzeiten werden durch die/den Wahlvorsteher/in festgelegt. Ab 18:00 Uhr schließt sich die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse an.

Für die Tätigkeit erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €.

Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelfer/in haben oder weitergehende Informationen benötigen, so setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt der Stadt Kamen in Verbindung.

Tel.: 02307/148-1302, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!