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Schadstoffhaltige Abfälle: Schadstoffsammlung in Kamen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

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Kamen. Schadstoffhaltige Abfälle dürfen keinesfalls in den Hausmüll oder in die Toilette gegeben werden! Für eine fach- und damit umweltgerechte Entsorgung dieser Abfälle aus privaten Haushalten sorgt die GWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH. Der nächste und letzte Sammeltermin in diesem Jahr ist am Wertstoffhof in der Werkstraße am Freitag, 30.10.2020 von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Wichtiger Hinweis: Die Kunden werden bei Abgabe der Schadstoffe gebeten einen Mindestabstand von 1,5 m zum nächsten Kunden einzuhalten. Außerdem muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Darüber hinaus steht die nächstgelegene stationäre GWA-Schadstoffannahmestelle in Kamen-Heeren-Werve zur Verfügung. Öffnungszeiten: montags bis freitags 9.00 bis 16.30 Uhr und samstags 9.00 bis 13.00 Uhr.

Angenommen werden zum Beispiel Batterien, Farben und Lacke, Lösemittel, Leuchtstofflampen, Kaltreiniger und andere Reinigungsmittel, Beizmittel, Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Ölfilter sowie quecksilberhaltige Fieberthermometer oder Chemikalien in haushaltsüblichen Mengen. Die Abgabe der Problemabfälle erfolgt an allen Sammelstellen unentgeltlich.
Um Missverständnissen und Unfällen vorzubeugen, ist bei der Abgabe der oben genannten Problemabfälle folgendes zu beachten: Zur besseren Identifizierung sollten sie möglichst in der Originalverpackung angeliefert werden. Ist die Originalverpackung nicht mehr vorhanden, kann der Problemabfall auch einem in bruchsicheren, verschließbaren Behälter abgegeben werden. Dieser sollte dann entsprechend und gut leserlich beschriftet sein.

Auch Energiesparlampen, werden nach ihrer Lebensdauer zu Sonderabfall, da sie Quecksilber enthalten. Sie gehören nicht in die Restmülltonne, sondern müssen am Umweltbrummi abgegeben werden. Die Annahme ist kostenfrei.

Motor- und Getriebeöl wird am Umweltbrummi ausdrücklich nicht angenommen. Dafür besteht eine Rücknahmeverpflichtung des Handels, d. h. der Verbraucher hat beim Kauf des Öls schon die Entsorgungskosten mitbezahlt. Gegen Vorlage des Kassenbons ist das entsprechende Geschäft zur kostenlosen Rücknahme von Altöl in entsprechender Menge verpflichtet. Sollte kein Kassenbon mehr vorhanden sein, ist die umweltgerechte Entsorgung an den o.g. stationären Schadstoffannahmestellen kostenpflichtig möglich.

 

Weitere Infos unter der kostenlosen Service-Nummer der GWA-Abfallberatung 0 800 400 1 400 oder im Internet unter www.gwa-online.de.