Weihnachtliches Flair in der Innenstadt
Kamen. Für die kommenden Adventssonntage wird es keine Ausnahme-Genehmigung zur Öffnung von Geschäften in NRW geben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden. Damit fällt unter anderem der Verkaufsoffene Sonntag am 29. November in Kamen aus. Ein Besuch in der Innenstadt lohnt sich aber auch an den anderen Tagen in der Woche.
Denn die Installation der Weihnachtsbeleuchtung ist bereits auf der Zielgeraden, sodass beim Einkaufen in den Abendstunden auch ohne die abgesagte Kamener Winterwelt nicht auf eine besondere Adventsstimmung verzichtet werden muss. Die Stadt hat in Kooperation mit den Gemeinschaftsstadtwerken (GSW) und der KIG e.V. die Aufhängung der Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt beauftragt.
„Wir bringen die Innenstadt mit echtem Ökostrom zum Leuchten. Und wir hoffen zudem, dass wir mit der weihnachtlichen Beleuchtung bei den Menschen auch einen Anreiz setzen, wieder vermehrt den Weg zu den heimischen Händlern zu suchen, sie in der Corona-Zeit zu unterstützen und nicht den Billigheimer online“, erklärt Timm Jonas von der Unternehmenskommunikation der GSW auf Anfrage von KamenWeb.de. „Wenn wir alle zusammenhalten und die lokale Wirtschaft stärken, wird sich dieses Engagement auf unterschiedliche Art auszahlen“, appelliert Jonas, gerade in der jetzigen Zeit das eigene Kaufverhalten zu überdenken.
Für den kleinen und größeren Hunger gibt es im Bereich der Platane zudem drei gastronomische Stände von Anbietern, die Kamener aus den vergangenen Jahren durch ihre Teilnahme an der Winterwelt kennen dürften. So können sich Besucher nach dem Einkaufsbummel in der Innenstadt an den Buden und natürlich ebenso bei den heimischen Gastronomen, die Speisen und Getränke zu Mitnehmen anbieten, für die bevorstehende Adventszeit stärken.
Archiv: Oberverwaltungsgericht kippt landesweite Ladenöffnung an den Adventssonntagen
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