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Jetzt ist die optimale Zeit für Baum- und Strauchschnitt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

baumKW21Foto: Archiv KamenWeb.deKamen. Die Stadt Kamen weist darauf hin, dass Baum- und Strauchschnittarbeiten nur noch bis Ende Februar durchgeführt werden dürfen.

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

Grundstückseigentümer sind allerdings immer verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Eigentümer im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:

- Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.

-  Beachten Sie das „Lichtraumprofil“ wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrs-fläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad-/bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.

-  Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen. Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten.

- Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.