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Außengastronomie startet: Schritt zurück zur Normalität

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Gastro Extrablatt 521CVSelbst wenn es unter den Masken kaum zu sehen ist - die Freunde auf den Neustart am Samstag ist beim Team des Café Extrablatt groß. Fotos: Christoph Volkmer für KamenWeb.de

von Christoph Volkmer

Kamen. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Nordrhein-Westfalen sinkt weiter. Am Samstag, 22. Mai, tritt daher die „Bundes-Notbremse“ außer Kraft, sodass die Außengastronomie wieder öffnen darf. In Kamen starten aber nicht alle Gastronomen schon am Pfingstwochenende durch.

„Wir starten am Samstagmorgen um 9 Uhr. Wir freuen uns, den Menschen wieder ein Stück Normalität bieten zu können“, sagt Café Extrablatt-Betriebsleiter Erol Akyüz. In den vergangen Tagen haben er und sein Team bereits viele Anfragen erhalten, wann es wieder losgeht. Doch auch das Team freut sich, wieder loslegen zu können. „Auch für die Mitarbeiter ist das ein Schritt zurück zur Normalität, denn die haben das hier ebenso vermisst wie unsere Kunden“, unterstreicht Akyüz.

Der Gastro-Experte freut sich, viele bekannte Gesichter wiederzusehen. Akyüz ist zudem stolz darauf, dass das Serviceteam nahezu unverändert wieder an den Start geht. „Wir haben kaum Personal verloren, denn es war uns wichtig, immer den Kontakt zu halten.“ Damit dem langersehnten Besuch nichts im Wege steht, hofft der Extrablatt-Betriebsleiter, dass alle Gäste einen ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel - „geimpft, getestet oder genesen“ - mitbringen, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen.

Fabio Tiozzo wird im Außenbereich seiner Eisdiele auf der Weststraße erst am Dienstag, 25, Mai, ins Außengeschäft starten. „Das Wetter soll am Wochenende alles andere als gut werden und dazu haben wir noch einiges für den Außenbereich vorzubereiten“, sagt der Chef des Eiscafés Venezia. Nach dem Feiertag am Montag will der Italiener dann aber seine Eis- und Café-Kreationen nicht mehr nur zum Mitnehmen, sondern ebenso an den etwa 60 Sitzplätzen an frischer Luft servieren.

Michael Wilde plant die Eröffnung des Kümpers auf der Bahnhofstraße erst am 3. Juni, da bis dahin noch logistische Arbeiten und erledigt werden müssen. Zudem ist die Renovierung (KamenWeb.de berichtete) noch nicht komplett abgeschlossen. Wie schon am Vatertag wird der Gastronom aber auch am Pfingstsonntag um 12 Uhr den Grill anwerfen. Neben Bratwurst von der benachbarten Fleischerei Radtke gibt es auch eingelegte Nackensteaks und hausgemachte Waffeln.

Das La Tapa Guapa am Alten Markt wird Marcus Kocha am Pfingstsamstag um 17 Uhr öffnen. „Das Wetter soll zwar nicht besonders gut werden, aber wir werden allen tun, damit die Gäste trotzdem auf ihre Kosten kommen“, kündigt Kocha an. Den Außenbereich mit etwa 20 Tischen sollen bei Regen sechs mobile Standmarkisen trocken halten. Die Küche wird ab dem ersten Tag unter Volldampf laufen, das bedeutet, dass Kunden von der gesamten Karte des spanischen Restaurants bestellen können.

Der Innenbereich ist für die Freunde spanischer Genüsse derzeit noch tabu, aber wenn die Inzidenz weiter sinkt, will Kocha auch hier gut vorbereitet sein. „Luftreiniger sind bestellt“, sagt der Gastronom, der jetzt aber erst einmal darauf hofft, das das Wetter am Pfingstwochenende besser wird, als angekündigt.

Gastro La Tapa Guapa 521CVDas La Tapa Guapa wird Marcus Kocha am Samstag um 17 Uhr öffnen. Damit die Gäste auch bei Regen ihr Essen genießen können, kommen mobile Standmarkisen zum Einsatz.

Voraussetzungen zur Öffnung der Außen-Gastronomie

Kamen. Die Stadt Kamen hat am Freitag eine Übersicht veröffentlicht, an der sich Gäste und Gastronomen für den Neustart informieren und orientieren können. Unter folgenden Voraussetzungen darf der Außenbereich der Gastronomie (heißt: keine geschlossenen Räume) geöffnet werden:

- Inzidenz-Wert stabil unter 100

- Negativer Schnell-Test, der von einer zertifizierten Teststelle schriftlich oder digital bestätigt wurde. Die Testung darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.

- Zusammentreffen sind nur zulässig von höchstens einem Hausstand plus einer weiteren Person oder zwei Haushalten mit bis zu höchstens fünf Personen (Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren zählen nicht mit).

- Personen mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung werden nicht mit eingerechnet.

- Eine Immunisierung durch Impfung liegt erst dann vor, wenn die Person ihre zweite Impfung erhalten hat und diese mindestens 14 Tage zurückliegt. Hierüber ist ein Nachweis vorzulegen Impfpass oder Impf-Bescheinigung).

- Eine Genesung liegt nur dann vor, wenn die Person einen Nachweis mit sich führt, wonach eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurück liegt.

- In den Bereichen, in denen die Abstände von 1,5 m nicht eingehalten werden können, besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Dies bedeutet z.B., dass es verpflichtend sein kann, bei nicht ausreichenden Abständen auf dem Weg zum Tisch eine Maske zu tragen.

- Am Sitzplatz muss keine Maske getragen werden.

- Es sind folgende Hygiene- und Infektionsschutz-Anforderungen einzuhalten:

- Bereitstellung ausreichender Anzahl an Gelegenheiten zum Händewaschen bzw. Händedesinfizieren, insbesondere im Eingangsbereich.

- Regelmäßige hygienische Reinigung alle Kontaktflächen und Sanitärbereiche.

- Das Spülen des den Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellten Geschirrs bei mindestens 60° Celsius oder mit entsprechend wirksamen Tensiden bzw. Spülmitteln

- Einmal-Handtücher in den WC Bereichen

- Gut sichtbare und verständliche Informationen zum richtigen Verhalten in den öffentlichen Bereichen .

Es ist die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Danach sind alle anwesenden Personen mit deren Einverständnis, mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie dem Zeitraum des Aufenthaltes bzw. Zeiten von An- und Abreise schriftlich zu erfassen und diese Daten für vier Wochen aufzubewahren. Wer seine Daten nicht angeben möchte, ist des Hauses zu verweisen.

Der Erfassung bedarf es nicht wenn die Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind, wie beispielsweise bei Beschäftigten.

Falls in Einrichtungen die Luca App verwandt wird, ersetzt dies die schriftliche Datenerfassung. Lediglich Gäste, die die App nicht nutzen, müssten dann schriftlich erfasst werden

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