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Soforthilfe des Landes NRW nach der Unwetterkatastrophe: Kamener Stadtverwaltung nimmt Anträge entgegen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

unwetter140721 luftKWFoto: Archiv KamenWeb.de

Kamen. Auf der Homepage der Stadt Kamen gibt es ab sofort einen Link zum Hilfsangebot des Landes NRW für betroffene Flutopfer in Kamen. Ein Antrag auf Gewährung der Leistung kann ab sofort bis zum 31. August 2021 bei der Stadt Kamen gestellt werden, die auch die Auszahlung vornimmt.

Die Landesregierung stellt dazu eine unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Dies hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung beschlossen.

Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst eine schnelle Hilfe für folgende vier Gruppen von Betroffenen bereitgestellt:

1) Hilfe für Bürgerinnen und Bürger
2) Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
3) Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
4) Hilfe für Kommunen

Die jeweiligen Anträge, Richtlinien und ergänzenden Informationen zu den vorstehenden Hilfspaketen sind auf der Homepage des Landes NRW unter www.land.nrw/de/soforthilfe verfügbar.

Die Anträge können ab sofort bis zum 31.08.2021 bei der Bewilligungsbehörde, der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, Fachbereich 23 / Wirtschaftsförderung, 59174 Kamen, über den Postweg als auch digital per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) eingereicht werden. Nach Prüfung und Bewilligung erfolgt die Auszahlung ebenfalls durch die Stadt Kamen.

Für evtl. Rückfragen stehen Ihnen bei der Stadt Kamen Herr Öl (Tel.: 02307/148-1502) und Herr Müller (Tel.: 02307/148-1505) zur Verfügung.

Zudem hat die Landesregierung NRW ein Bürgertelefon Fluthilfe eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Auch kann das „Bürgertelefon Fluthilfe“ die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag gerichtet werden kann. Die Nummer ist ab sofort erreichbar und richtet sich an betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen.

0211 / 4684-4994

Montag–Freitag, 8–18 Uhr

Samstag und Sonntag, 10–16 Uhr