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Tipps für die erste eigene Wohnung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

VZ18KWKamen. Welche Miete passt ins Budget, welche Versicherungen brauchen Studierende beim Start in die Selbstständigkeit?
Mit dem Beginn des Wintersemesters ziehen viele Studierende in ihre erste eigene Wohnung. Das kann ganz schön teuer werden. Und wer zu Hause auszieht, ist plötzlich mit vielen Fragen konfrontiert, die zuvor die Eltern geregelt haben: Miete, Kaution, Versicherungen, Bankgeschäfte. Die Astrid Lindner, Leiterin der Beratungsstelle in Kamen erklärt, wie Studierende und Eltern die Kosten im Griff behalten.

Wohnungskosten kalkulieren
Was eine Wohnung kostet, hängt von der Stadt, der Lage, dem Zustand und der Größe ab. Ob die Miete ortsüblich ist, zeigt der örtliche Mietspiegel, der die Vergleichsmiete abbildet. Allerdings gibt es ihn noch nicht in jeder Stadt. Doch Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Die
Miete sollte nicht mehr als ein Drittel des verfügbaren Budgets ausmachen. Preisgünstiger ist es meist in einer WG oder im Wohnheim der Uni. Hinzu kommen Kosten für Essen, Kleidung und Bücher. Insgesamt kommt da monatlich schnell ein Bedarf in Höhe des BAföG-Höchstsatzes zusammen - aktuell sind das 861 Euro. Vorsicht vor zusätzlichen Kostentreibern: Ein Aufzug, eine Tiefgarage oder ein Nachtspeicherofen führen zu höheren Nebenkosten. Zudem ist die Kaution einzukalkulieren (maximal drei Monats-Kaltmieten). Den Mietvertrag kann der Nachwuchs mit dem 18. Lebensjahr selbst unterschreiben. Viele Vermieter:innen verlangen aber zusätzlich eine Elternbürgschaft.

Die richtigen Versicherungen
Wer auszieht, braucht eventuell eigene Versicherungen. Wichtig sind vor allem zwei: Die Krankenversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Wer über die Eltern gesetzlich krankenversichert ist und nicht mehr als 470 Euro im Monat verdient, bleibt in Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert. Bei privat Versicherten ändert sich durch den 18. Geburtstag nichts, sie bleiben über die Eltern versichert, können sich bei Ausbildungs- oder Studienbeginn aber entscheiden, ob sie privat versichert bleiben oder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen. Eine Haftpflichtversicherung gilt als essentiell, weil Schäden etwa nach einem verursachten Unfall den finanziellen Ruin bedeuten können. Auch sie kann über die Eltern fortgeführt werden. Familientarife gelten in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung. Die Bedingungen variieren je nach Versicherungsanbieter. Schon vor dem 18. Geburtstag sollte man prüfen, bei welchen Versicherungen ein Familienvertrag möglich ist. Sonst besteht die Gefahr, den Versicherungsschutz ab der Volljährigkeit zu verlieren, zum Beispiel in der Auslandsreisekrankenversicherung.

Geldgeschäfte mit der Bank
Mit 18 Jahren ist ein eigenes Konto mit Kreditrahmen, einer Kreditkarte sowie voll umfänglichem Online-Banking selbstständig nutzbar. Bestand vor der Volljährigkeit ein kostenfreies Girokonto, bleibt dies in Schule, Studium, Ausbildung, oder Freiwilligem Sozialem Jahr (FSJ) gratis, wenn man den entsprechenden Nachweis vorlegt. Wer ein neues Konto eröffnet, sollte Kontoführungsgebühren und sonstige Kosten etwa für Kreditkarten oder Abbuchungen im Ausland vergleichen. Vorsicht ist auch bei Ratenzahlungen oder „Null-Prozent“-Finanzierungsangeboten angesagt. Hier besteht die Gefahr, mehr zu kaufen, als man sich tatsächlich leisten kann. Die Ware kann zudem teurer sein als bei anderen Anbietern.

Weiterführende Infos und Links:
Hilfreich ist es, die monatlichen Einnahmen und Ausgaben aufzuschreiben. Viele Verträge oder Mitgliedschaften sind zudem mit Nachweis von Studium oder Ausbildung günstiger.
Weitere Informationen unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/mein-kind-wird-18-was-eltern-jetzt-wissen-sollten-50079

Für weitere Informationen
Verbraucherzentrale NRW in Kamen
Tel. 02307 43801-01
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