-Anzeige-

Anzeige

Anzeigen

Anzeige: Brumberg Reisemobile

jacoby500

tanzmai124
 

Anzeige

wolff 2016 web

GWAAbfallApp 500

Anzeige
 
markencenter1-2-17

johnelektro500

Clubhaus Kamen 500

-Anzeige-

200 289 onli Premiumslider 500x280px lay01 02

 

JC18 500

 

FestMethlerVS500

Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen: Auswirkungen auf die Kunden der GSW

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Trotz langfristiger Einkaufspolitik muss Situation neu bewertet werden

baudrexlgswGSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl beobachtet eine neue Dimension in der Entwicklung auf dem bereits seit Monaten angespannten Energiemarkt.Kamen. Neue Dimension auf dem Energiemarkt: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am Donnerstag (23. Juni) die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Aufgrund der reduzierten Gaslieferungen aus Russland und die anhaltend hohen Preise auf dem Energiemarkt reagiert die Bundesregierung nun mit der sogenannten Alarmstufe. Das kann auch konkrete Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen haben.

Wie Bundeswirtschaftsminister Habeck betont auch Jochen Baudrexl, Geschäftsführer der GSW, dass die Versorgungssicherheit zum jetzigen Zeitpunkt noch geleistet sei. Dennoch muss der Energiemarkt nun neu betrachtet werden.

„Wir könnten dazu gezwungen werden, die Preise in unseren Erdgas-Tarifen erneut anpassen zu müssen. Leider könnte die historische Entwicklung auf dem Energiemarkt erneut Auswirkungen auf unsere Kundinnen und Kunden haben. Das bedauern wir sehr. Wir tun alles dafür, die Belastung für die Kunden so gering wie möglich zu halten“, erklärt Jochen Baudrexl und bittet um Verständnis.

Trotz einer vorausschauenden und langfristigen Einkaufspolitik ließen sich schon im Frühjahr die preistreibenden Effekte nicht mehr kompensieren, sodass eine Preiserhöhung in den Erdgas-Tarifen bereits zum 1. Juli 2022 unumgänglich ist, wie die GSW bereits im Mai angekündigt hatten.

Neue Herausforderungen in der Beschaffungspolitik

Mit dem Ausrufen der Alarmstufe im Notfallplan Gas aufgrund der reduzierten Gaslieferung verschärft sich die Situation ein weiteres Mal. „Wir haben innerhalb kürzester Zeit eine neue Dimension erreicht, auf die wir nun reagieren müssen“, sagt Jochen Baudrexl. Wenn die Bundesnetzagentur nach dem Ausrufen der Alarmstufe durch den Bundeswirtschaftsminister eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ feststellt und dies im Bundesanzeiger veröffentlicht (dies ist bislang noch nicht geschehen), stehen die Verantwortlichen der GSW vor neuen Herausforderungen in der Beschaffung von Erdgas. Ausschlaggebend wird dann sein, wie die Vorlieferanten der GSW auf die Engpässe reagieren werden. Sollten diese - anders als lange im Vorfeld und vertraglich vereinbart – neue, erhöhte Preise für Erdgas auflegen, können die GSW eine Preiserhöhung nicht ausschließen.

Durch die Drosselung der Gaslieferungen sind die Preise generell weiter in die Höhe geschnellt. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet mit weiteren Anstiegen. „Wir sind in einer Gaskrise. Gas ist von nun an ein knappes Gut“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Zum Hintergrund: Bei der nun ausgerufenen Alarmstufe handelt es sich um die zweite von insgesamt drei sogenannten „Eskalationsstufen“. Diese wurden im Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland basierend auf der europäischen SoS-Verordnung des EU-Parlamentes und des Rates 2017 beschlossen. Demnach wird ein möglicher Eingriff des Staates zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung wie folgt unterschieden:

1. Frühwarnstufe (am 30. März 2022 ausgerufen): Ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium wird eingesetzt. Dabei schätzen Vertreter von Behörden und Energieversorgern die Lage regelmäßig für die Bundesregierung ein. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr leiten Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen ein, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu zählt u.a. der Rückgriff auf Gasspeicher.

2. Alarmstufe (am 23. Juni 2022 ausgerufen): Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass der Staat eingreifen muss. Dazu können beispielweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite gehören.

3. Notfallstufe: Falls die vorherigen Maßnahmen nicht greifen oder sich die Versorgungsituation deutlich verschlechtert, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Der Staat greift also in den Markt ein. Damit wird die Bundesnetzagentur zum „Bundeslastverteiler“. Sie verteilt in Absprache mit den Netzbetreibern das Gas. Dann wird unterschieden zwischen geschützten Kunden (private Haushalte und soziale Einrichtungen) und nicht geschützten Kunden (größere Industrie-Unternehmen).