Hauptzollamt Dortmund prüft Mindestlöhne Prüfungen waren Teil einer bundesweiten Kontrollaktion unter Beteiligung der europäischen Arbeitsbehörde ELA
Dortmund. Am 17. Oktober hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Einhaltung des Mindestlohns.
Beim Hauptzollamt Dortmund waren verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund insgesamt 110 Beschäftigte der FKS im Einsatz.
Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 218 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in 17 Unternehmen Geschäftsunterlagen.
Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 34 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 6; FKS Gelsenkirchen: 14; FKS Hagen: 13; FKS Siegen: 1), in 18 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 10; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Hagen: 7; FKS Siegen: 0), in 20 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 10; FKS Gelsenkirchen: 6; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 1) und in 7 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem der/die Arbeitnehmer*in der leistungsgewährenden Stelle seine/ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (FKS Dortmund: 1; FKS Gelsenkirchen: 3; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 0).