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    Steueränderung erfordert zweiten Versand

    Gleich zwei Abrechnungen haben viele Kamener in den vergangenen Wochen per Post erhalten. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.deGleich zwei Abrechnungen haben viele Kamener in den vergangenen Wochen per Post erhalten. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.deKamen. Der Großteil der Steuerzahler in Kamen hat seit Ende Januar gleich zweimal Post vom Fachbereich für Steuern und Gebühren der Stadt bekommen. Grund dafür ist die mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken getroffene Entscheidung im Rat der Stadt Kamen, die mehrheitlich für eine Anpassung der Realsteuerhebesätze gestimmt hat.

    KamenWeb.de hat nach etlichen Kommentaren in den Sozialen Medien nachgefragt, was der Versand den Steuerzahler kostet und ob das Ganze nicht in einem Schreiben nach der Sitzung am 10. Februar hätte geschehen können. Mit einem Satz von 1.045 Prozentpunkte zählt Kamen nun bekanntlich zu den NRW-Kommunen mit einem sehr hohen Grundsteuer-B-Hebesatz.

    Der erste Versand mit den zu der Zeit aktuellen Abgabensätzen sei vorbehaltlich der politischen Diskussion im Rat erfolgt, erklärt Stadtsprecher Peter Büttner. „Es hätte auch sein können, dass der Rat eine andere Entscheidung trifft. Es ist zudem aus Liquiditätsgründen nicht möglich, den Einzug von Steuern zu verschieben, denn das hätte der Haushalt nicht verkraftet.“ Die erste Fälligkeit liegt dabei immer in der Mitte des Quartals, also am 15. Februar. „Die überwiegende Mehrheit zahlt die Abgaben quartalsweise“, unterstreicht Büttner.

    Die ersten Abgabenbescheide sind am 24. Januar an 20.944 Adressaten versandt worden, teilt der Pressesprecher mit. Diese erste Zustellung wurde von einem hiesigen Dienstleister gedruckt, gefalzt, eingetütet und versandt und verursachte Kosten in Höhe von etwa 3.800 Euro.

    Zweiter Versand notwendig

    Nach der Anpassung der Realsteuerhebesätze durch die Entscheidung im Rat wurden im Auftrag der Stadt am 28. Februar dann insgesamt 17.675 Briefe verschickt. „Den weit überwiegenden Teil der Differenz zum ersten Versand machen die Hundesteuerbescheide aus“, erklärt Peter Büttner. Für den zweiten Versand liegt laut Stadt noch keine Eingangsrechnung vor. Es wird ein Rechnungswert von etwa 3.200 Euro erwartet.

    Nicht immer sind bei den Jahresbescheiden beide Seiten bedruckt worden, um Papier einzusparen. In der Regel ist die Rückseite mit Erläuterungen zu den Abgabearten und der obligatorischen Rechtsbehelfsbelehrung bedruckt. „Sich aufgrund von Textmenge ergebende Mehrseiten ziehen dann leere Umseiten gegebenenfalls nach sich. Wir sind bemüht, unnötige Papiermenge zu vermeiden - das ist aber nicht immer möglich“, erklärt Büttner.

    Bei den Änderungsbescheiden kam es - wie berichtet - teilweise zu Additionsfehlern in der Summendarstellung. Ein dritter Versand wird aber dafür nicht erfolgen, weil die einzelnen Steuerbescheide zu den jeweiligen Liegenschaften richtig sind.

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