Neustadt. Von mehr als 4 Millionen im vergangenen Jahr 2011 bearbeiteten Einsprüchen
haben die Finanzämter 67,5 Prozent, also mehr als zwei Drittel, zu Gunsten
der Steuerpflichtigen entschieden. Diese Angaben sind einer aktuellen
Statistik des Bundesministeriums der Finanzen zu entnehmen. Der Neue
Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) empfiehlt in diesem
Zusammenhang, den Einkommensteuerbescheid nach Erhalt genau auf Fehler zu
überprüfen.
Wenn im Steuerbescheid Abzugsbeträge fehlen oder die Einnahmen zu hoch
angesetzt wurden, sollten Steuerpflichtige innerhalb eines Monats
schriftlich Einspruch einlegen. Die Finanzämter sind dann verpflichtet, den
Bescheid noch einmal vollständig zu überprüfen. In den zurückliegenden drei
Jahren haben die Behörden jeweils mehr als zwei Drittel der Einsprüche zu
Gunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Dies zeigt nach Auffassung des
NVL, dass sich ein Einspruch meist lohnt.
Das Finanzamt kann zwar im Einspruchsverfahren auch zu dem Ergebnis kommen,
dass Aufwendungen zu Unrecht anerkannt worden sind. In einem solchen Fall
muss das Amt den Steuerpflichtigen jedoch auf eine „Verböserung“ hinweisen,
erläutert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL. Wird der Einspruch
daraufhin zurückgenommen, bleibt alles beim Alten.
Die Fehler liegen allerdings nicht immer beim Finanzamt. So sind in der
positiven Statistik auch Fälle enthalten, in denen Steuerpflichtige im
Einspruchsverfahren nachträglich Aufwendungen geltend machen oder die
Steuererklärung erst nach einer Schätzung durch das Finanzamt einreichen.
Wenn das Finanzamt einem Einspruch nicht stattgibt, bleibt nachfolgend der
Weg zum Finanzgericht. Auch in diesen Fällen werden viele Steuerbescheide
noch zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Die Erfolgsquote bei
finanzgerichtlichen Klagen zur Steuer und zum Kindergeld liegt bei über 40
Prozent.
Aber auch bei einem korrekten Steuerbescheid kann ein Einspruch lohnenswert
sein. Ist beim Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht ein
Musterverfahren zu einer Rechtsfrage anhängig, die auch den
Steuerpflichtigen betrifft, ruht ein eingelegter Einspruch bis zur
Gerichtsentscheidung. Auf diesem Weg können Steuerzahler von positiven
Urteilen profitieren, ohne selbst eine Klage einreichen zu müssen. Die
Quote der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen
beträgt beim Bundesfinanzhof immer noch mehr als 20 Prozent, mit seit den
letzten Jahren leicht steigender Tendenz.
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