• Zeche Monopol
  • Kamener Kreuz
  • Kamener Kirchen
  • Kamen-Methler
  • Schloss Heeren

Letzte Nachrichten

    Werbung

    Einspruch bringt oft bares Geld

    Neustadt. Von mehr als 4 Millionen im vergangenen Jahr 2011 bearbeiteten Einsprüchen
    haben die Finanzämter 67,5 Prozent, also mehr als zwei Drittel, zu Gunsten
    der Steuerpflichtigen entschieden. Diese Angaben sind einer aktuellen
    Statistik des Bundesministeriums der Finanzen zu entnehmen. Der Neue
    Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL) empfiehlt in diesem
    Zusammenhang, den Einkommensteuerbescheid nach Erhalt genau auf Fehler zu
    überprüfen.

    Wenn im Steuerbescheid Abzugsbeträge fehlen oder die Einnahmen zu hoch
    angesetzt wurden, sollten Steuerpflichtige innerhalb eines Monats
    schriftlich Einspruch einlegen. Die Finanzämter sind dann verpflichtet, den
    Bescheid noch einmal vollständig zu überprüfen. In den zurückliegenden drei
    Jahren haben die Behörden jeweils mehr als zwei Drittel der Einsprüche zu
    Gunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Dies zeigt nach Auffassung des
    NVL, dass sich ein Einspruch meist lohnt.

    Das Finanzamt kann zwar im Einspruchsverfahren auch zu dem Ergebnis kommen,
    dass Aufwendungen zu Unrecht anerkannt worden sind. In einem solchen Fall
    muss das Amt den Steuerpflichtigen jedoch auf eine „Verböserung“ hinweisen,
    erläutert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL. Wird der Einspruch
    daraufhin zurückgenommen, bleibt alles beim Alten.

    Die Fehler liegen allerdings nicht immer beim Finanzamt. So sind in der
    positiven Statistik auch Fälle enthalten, in denen Steuerpflichtige im
    Einspruchsverfahren nachträglich Aufwendungen geltend machen oder die
    Steuererklärung erst nach einer Schätzung durch das Finanzamt einreichen.

    Wenn das Finanzamt einem Einspruch nicht stattgibt, bleibt nachfolgend der
    Weg zum Finanzgericht. Auch in diesen Fällen werden viele Steuerbescheide
    noch zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Die Erfolgsquote bei
    finanzgerichtlichen Klagen zur Steuer und zum Kindergeld liegt bei über 40
    Prozent.

    Aber auch bei einem korrekten Steuerbescheid kann ein Einspruch lohnenswert
    sein. Ist beim Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht ein
    Musterverfahren zu einer Rechtsfrage anhängig, die auch den
    Steuerpflichtigen betrifft, ruht ein eingelegter Einspruch bis zur
    Gerichtsentscheidung. Auf diesem Weg können Steuerzahler von positiven
    Urteilen profitieren, ohne selbst eine Klage einreichen zu müssen. Die
    Quote der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen
    beträgt beim Bundesfinanzhof immer noch mehr als 20 Prozent, mit seit den
    letzten Jahren leicht steigender Tendenz.

    {fshare}

    -Anzeige-

    Anzeige: Buchbinder

     

    Werbung

    Suche

    Werbung