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    Für die Sicherheit: Gehölze werden im Winter gepflegt

    Gelsenkirchen. In der Wintersaison ab 1. Oktober dürfen wieder die
    Gehölze an den Straßen zurück geschnitten, geläutert oder "auf den Stock
    gesetzt" werden. Darauf weist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
    hin. Ziel der Pflegemaßnahmen ist es vor allem, die Verkehrssicherheit auf den
    Straßen beizubehalten. Zahlreiche größere und kleinere Maßnahmen an Autobahnen,
    Bundes- und Landesstraßen planen die Niederlassungen von Straßen.NRW in der
    aktuellen Pflegesaison, die bis Ende Februar des kommenden Jahres läuft. In der
    vergangenen Saison haben die Maßnahmen landesweit mehr als 23 Millionen Euro an
    den rund 20.000 Kilometern Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen gekostet.
    Gehölze neben den Straßen unterstützen die Verkehrssicherheit vor allem als
    Sicht-, Blend- und Windschutz. Sie werden aber auch als Sicherung der
    Straßenböschungen eingesetzt. Und um eine - neue - Straße landschaftsgerecht in
    die Region einzubinden, übernehmen Gehölze eine wichtige gestalterische
    Funktion. Um die unterschiedlichen Anforderungen aufeinander abzustimmen,
    beschäftigt der Landesbetrieb Straßenbau Experten vom Landschaftsarchitekten
    über den Landschaftspfleger bis hin zum speziell ausgebildeten Baumkontrolleur.

    Ist der Grünstreifen neben einer Straße nur schmal, werden die Gehölze
    regelmäßig "geläutert". Einzelne Gehölze werden dabei entfernt, damit die
    verbleibenden neue Seitentriebe ausbilden. Bei größeren Gehölzflächen schauen
    die Experten genauer hin: Bei einem jungen Bestand genügt ebenfalls gezieltes
    Läutern im Abstand von acht bis zehn Jahren zur regelmäßigen Pflege. Bei älterem
    Bestand werden die Gehölze abschnittsweise "auf den Stock gesetzt". Das heißt,
    sie werden auf 10 bis 20 Zentimeter zurück geschnitten, um neue Triebe bilden zu
    können. Jedes Jahr steht ein anderer Abschnitt auf dem Programm.

    Zumeist werden die Arbeiten von beauftragten Fachfirmen ausgeführt. Sie werden
    durch Bauüberwacher von Straßen.NRW kontrolliert.

    Maßnahmen der Gehölzpflege bespricht Straßen.NRW grundsätzlich mit den Fach- und
    Naturschutzbehörden sowie den betroffenen Städten und Gemeinden. Die
    einschlägigen Vorschriften stehen im "Gesetz über Naturschutz und
    Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).

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