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    Spürsinn gefragt

    Verkehrsbezeichnungen von Lebensmitteln

    Kamen. Wer Proseccoschinken, Ziegenkäse oder Kalbswiener kauft, muss mit einem guten Spürsinn oder hellseherischen Fähigkeiten ausgestattet sein. Denn da, wo ein bestimmter Bestandteil des Produkts auf der Verpackung besonders betont wird, ist sie als Hauptzutat noch längst nicht drin. Ziegenkäse etwa kann überwiegend aus Kuhmilch hergestellt sein. Und Kalbswiener müssen nur 15 Prozent Kalbfleisch enthalten. Was tatsächlich an Zutaten und Inhaltsstoffen in verarbeiteten Lebensmitteln enthalten ist, darüber soll die Verkehrsbezeichnung – der offizielle Name des Lebensmittels – informieren. „Die verbindlichen Bezeichnungen werden auf den Lebensmitteln jedoch häufig von Phantasienamen und Übertreibungen überlagert und zudem klein und unscheinbar an die Seite gedrängt“, kritisiert Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen: „Ohne Drehen und Wenden sollten Verbraucher jedoch sofort erkennen können, welches Produkt sie in den Händen halten. Dazu müssen künftig auf jeder Verpackung eindeutige Angaben gemacht und auf der Vorderseite platziert werden“, so die Forderung der Verbraucherschützer. 
    Sinn und Zweck von Verkehrsbezeichnungen: Die offizielle Produktbezeichnung muss auf der Verpackung angegeben sein: Sie soll darüber informieren, was eigentlich in der Packung steckt. Auf diese Weise sollen Kunden Fruchtsaft von Nektar oder Käse von Schmelzkäse unterscheiden können. Für einen Teil der Lebensmittel ist die Verkehrsbezeichnung gesetzlich vorgeschrieben. So ist laut Käseverordnung definiert, welcher Käse als „Camembert“ bezeichnet werden darf. Die Butterverordnung gibt vor, was „Deutsche Markenbutter“ ist. Die Konfitürenverordnung unterscheidet „Marmelade“ von „Konfitüre“. Fehlen gesetzliche Vorgaben, werden Lebensmittelprodukte entweder nach allgemeinen Verkehrsauffassungen als „Schinken“ oder „Vollkornbrot“ benannt. Vielfach wird die Beschaffenheit der Produkte auch in besonderer Weise beschrieben.

    Ausführliche Informationen zu den Verkehrsbezeichnungen bei Lebensmitteln sind in der Kurzinformation „Einkaufshilfe oder schöne Worte?“ der Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt.
    Die kostenlose Broschüre gibt es im Internet unter www.vz-nrw.de/verkehrsbezeichnung oder in der Beratungsstelle Kirchstraße 7 in Kamen.

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