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Umsatzsteuerfreiheit für die öffentliche Weiterbildung bleibt

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Foto: Oliver Kaczmarek, MdB SPDBerlin. „Nun ist die Bundesregierung doch noch zur Vernunft gekommen“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Sie plante im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 die grundsätzliche Umsatzsteuerbefreiung für alle Kurse an den öffentlichen Weiterbildungseinrichtungen zu streichen. Es sollten nur die Bildungsangebote von der Umsatzsteuer befreit bleiben, die „spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten“
vermitteln. Das hätte nicht nur viele Bildungsbereiche der Volkshochschulen und anderer Weiterbildungsträger zu 19% verteuert, sondern auch die Kommunen finanziell belasten können.
Kaczmarek ist erleichtert, dass die Protestbriefe der Volkshochschulen und anderer öffentlicher Weiterbildungsträger aus dem Kreis Unna jetzt gefruchtet haben und die Bundesregierung von einer Neuregelung Abstand nehmen will. „Der moderne Bildungsbegriff setzt auf Lebenslanges Lernen und trennt nicht zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung“, erläutert Kaczmarek. In diesem Sinne sei die Vermittlung des
Umgangs mit dem Handy an Senioren genau so förderfähige Bildung wie der Englisch-Kurs für Arbeitnehmer oder die Alphabetisierung für Lese- und Rechtsschreibschwache.
Kaczmarek führt aus: „Es geht um Teilhabe an Arbeit, Gesellschaft und kulturellem sowie politischem Leben.“ Kriterien zur Abgrenzung zwischen Bildung und Freizeit könnten hier
fachlich in der Praxis nicht überzeugen. „Dieser „Irrweg“ aus dem Bundesfinanzministerium ist nun zum Glück gestoppt. Die Träger der öffentlich verantwortlichen Weiterbildung haben mit ihrer Protestwelle die Politiker der
Koalitionsfraktionen zum Umdenken gebracht“, freut sich Kaczmarek.

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