Kamen. Um die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu bremsen, müssen sich Versicherte an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Die Extraposten für Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen und Kuren, Betreuung, Pflege und Krankentransporte können sich vor allem für vorübergehend schwer oder dauerhaft Erkrankte schnell zu einem erklecklichen Betrag summieren. Für Patienten wurden Höchstgrenzen für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. „Gesetzlich Versicherte sollten rechtzeitig für 2013 und dann jährlich prüfen, ob sie die Belastungsgrenze erreichen und sich von überschüssigen Zuzahlungen befreien lassen“, empfiehlt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen und gibt folgenden Tipp:
Die persönliche Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen und gilt für den gesamten Familienhaushalt bei Ehepaaren, unabhängig davon ob eine Familienversicherung besteht oder die Person selbst versichert ist. Hierzu zählen auch die Einnahmen familienversicherter Kinder. Nicht verheiratete Paare werden getrennt berücksichtigt. Der persönliche Kostenstopp wird jedes Jahr neu ermittelt. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen des Lebensunterhaltes. - Ein Formular für die Zuzahlungsbefreiung hält die Krankenkasse bereit.
Eine persönliche Beratung bietet die Verbraucherzentrale in Kamen an.
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