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Bundesrat plant Steuererhöhungen beim Reisekostenrecht

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Der  Finanzausschuss  des  Bundesrates hat am 13. November beschlossen, das Gesetz   zur   Vereinfachung   des   Reiskostenrechts  abzulehnen  und  den Vermittlungsausschuss    anzurufen.    Dabei    soll    der    Abzug    von Verpflegungsmehraufwand   erheblich   eingeschränkt   werden.   Auf   viele Arbeitnehmer  kämen  massive  Steuererhöhungen zu, rechnet der Neue Verband der   Lohnsteuerhilfevereine   e.V.   (NVL)   vor.  Wenn  gleichzeitig  der Arbeitnehmer-Pauschbetrag  angehoben wird, wie einige Bundesländer fordern, ergäbe  sich  eine  Umverteilung  der  Steuerbelastung  zu Lasten einzelner Berufsgruppen.

Der  Bundestag  hatte am 25. Oktober 2012 Vereinfachungen beim steuerlichen Reisekostenrecht  beschlossen.  Hierbei  sollen  ab  2014 bei achtstündiger Abwesenheit  pauschale  Verpflegungsmehraufwendungen  in  Höhe  von 12 Euro gewährt werden. Bisher werden je nach Abwesenheit gestaffelt 6 oder 12 Euro anerkannt.

Der Bundesrat wird am 23. November über dieses Gesetz entscheiden. Nach dem vorliegenden  Beschluss des Finanzausschusses sollen Verpflegungspauschalen jedoch  erst  bei  mindestens  10stündiger  Abwesenheit  in Höhe von 9 Euro gewährt werden.

Diese  Einschränkung  ist  völlig  lebensfremd  und  inakzeptabel, sagt Uwe Rauhöft,  Geschäftsführer  des  NVL.  Ein  Arbeitnehmer, der ganzjährig auf Baustellen  beschäftigt  ist,  könnte  danach  in  vielen  Fällen gar keine Verpflegungsmehraufwendungen    mehr   steuerlich   geltend   machen.   Die Steuerbelastung  würde  – im Vergleich zum geltenden Recht - bei 2.500 Euro Bruttolohn  um  400  Euro  im  Jahr steigen! Betroffen wären beispielsweise Bauarbeiter oder Beschäftigte im Außen- und Kundendienst und der häuslichen Krankenpflege.

Gleichzeitig  soll der Bundesrat am 23. November 2012 auf Vorschlag einiger Bundesländer     einen     Gesetzentwurf    mit    einer    Anhebung    des Arbeitnehmer-Pauschbetrags  um 150 Euro beschließen. Von dieser profitieren jedoch nur diejenigen, die keine höheren Werbungskosten haben. Arbeitnehmer mit  Auswärtstätigkeit  würden durch ihre Steuererhöhung die Entlastung für andere  Arbeitnehmer,  die keine oder nur geringe Werbungskosten haben, mit finanzieren.

Die  Vorschläge  aus  dem  Bundesrat  gehen  in  die  falsche  Richtung und widersprechen  einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, sagt Rauhöft. Der  NVL  fordert  deshalb  von den Finanzministern der Bundesländer, diese Vorschläge am 23. November nicht zu beschließen.

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