Betriebsferien in der Kreisverwaltung
Über die Feiertage geschlossen
Kreis Unna. Die Kreisverwaltung Unna bleibt, wie auch andere Behörden im Umkreis, zwischen Weihnachten und Neujahr, also am Donnerstag, 27. und Freitag, 28. Dezember, einschließlich aller Nebenstellen geschlossen. Die Verwaltungsleitung hat für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesen beiden Tagen Betriebsferien angeordnet. Heiligabend und Silvester ist die Kreisverwaltung wie in den vergangenen Jahren ebenfalls geschlossen.
Aufgrund der besonderen Lage der Weihnachtsfeiertage ergibt sich durch die angeordneten Betriebsferien die Möglichkeit, die Dienstgebäude für einen zusammenhängenden Zeitraum von 10 Kalendertagen nicht bewirtschaften zu müssen. Die hierdurch reduzierten Energiekosten leisten einen zusätzlichen Sparbeitrag für den Kreishaushalt. Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, aufgelaufene Gleitzeitguthaben und noch nicht genommene Urlaubstage abzubauen.
Von der Schließung ausgenommen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisleitstelle und der Kreispolizeibehörde sowie des Kreisbauhofes. Notdienst-Erreichbarkeiten von Dienststellen des Kreises sind - wie auch an normalen Wochenenden oder Feiertagen - über die Kreisleitstelle oder die Polizeidienststellen sichergestellt.
Wer absehen kann, dass er eine Dienstleistung der Kreisverwaltung Unna benötigt, sollte den Behördengang daher möglichst schon vor Weihnachten erledigen oder für das neue Jahr einplanen. Die Öffnungszeiten sind im Internet unter www.kreis-unna.de zu finden.
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