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Was ändert sich im Steuerrecht zum 01. Januar 2013?

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Neustadt. Wie  nicht  anders  zu erwarten, beschert der Gesetzgeber auch für das neue
Jahr  eine  Reihe  von  Steueränderungen.  Um  den  Überblick über wichtige
Neuerungen    zu    behalten,    erläutert    der    Neue    Verband    der
Lohnsteuerhilfevereine  e.V.,  was  sich  beispielsweise  für Arbeitnehmer,
Rentner und Wehrdienstleistende ändert. Einige Änderungen haben jedoch noch
nicht alle parlamentarischen Hürden genommen.

Die elektronische Lohnsteuerkarte
Das  neue  elektronische  Verfahren  wird  2013  zum 1. Januar an den Start
gehen. Da die Einführung schrittweise erfolgt und die Arbeitgeber dafür das
ganze  Jahr  Zeit  haben,  müssen  Arbeitnehmer  im  neuen  Jahr  besonders
aufpassen.   Anders   als   in  den  Vorjahren  sind  Freibeträge  und  die
Steuerklassenkombination IV mit Faktor neu zu beantragen.

Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen
Wie  im  Alterseinkünftegesetz  festgeschrieben  erhöht  sich auch 2013 der
Steuervorteil  für  die  Altersvorsorge.  Von dem Arbeitnehmeranteil können
dann  52  Prozent  steuerlich  geltend  gemacht  werden.  Das bedeutet eine
Entlastung  von  22  Euro  bei  einem  Jahresbruttolohn  von  30.000  Euro.
Ebenfalls  angehoben  wird  der  Abzugsbetrag  für Beiträge in eine private
Altersvorsorge  in  Form  sogenannter Rürup-Verträge. Der abziehbare Anteil
steigt auf 76 Prozent.

Sozialversicherungsbeiträge
Die  Rentenversicherung  senkt die Beitragssätze 2013 auf 18,9 Prozent. Der
Beitragsanteil  für  die  Krankenkasse  bleibt für den Arbeitnehmer bei 8,2
Prozent bestehen. Auch der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung bleibt
mit  je  1,5  Prozent  für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverändert. Leicht
angehoben  werden  die  Pflegeversicherungsbeiträge  um  0,25 Prozentpunkte
gegenüber  dem  Vorjahr.  Unterm  Strich bleibt aber immer noch mehr in der
Lohntüte  als  bisher.  Bei  einem  Bruttolohn  von  3.000  Euro  sinkt die
monatliche Beitragslast um 9 Euro.


Steuerpflichtiger Teil bei Renten und Pensionen steigt
Der steuerfreie Anteil verringert sich auf 34 Prozent für alle, die 2013 in
Rente  gehen. Wer bereits im Jahr 2005 Rentner war, erhielt noch 50 Prozent
steuerfrei.   Der  aus  der  Jahresrente  2005  errechnete  Freibetrag  ist
festgeschrieben und wird lebenslang berücksichtigt. Alle, die 2013 erstmals
eine Pension beziehen, erhalten 12,8 Prozent ihrer Pension und bis zu 1.248
Euro  weniger  Versorgungsfreibetrag  als  der Einstiegs-Jahrgang 2005. Für
diesen bleibt noch 40 Prozent der Bezüge und bis zu 3.900 Euro steuerfrei.

Altersentlastungsbetrag sinkt
Für  alle Einkünfte, außer Renten und Pensionen, erhalten Steuerpflichtige,
die  im Steuerjahr 65 Jahre oder älter sind, einen Altersentlastungsbetrag.
Für den Jahrgang, der den Freibetrag 2013 erstmals erhält, bleiben nur noch
28,8  Prozent  der  Einkünfte, höchstens 1.292 Euro steuerfrei. Wer bereits
2005   65   Jahre   oder   älter   war,  erhält  noch  bis  zu  1.900  Euro
Altersentlastungsbetrag.

Berechnung des Elterngeldes ändert sich
Für  Kinder,  die  ab  dem  nächsten  Jahr  geboren werden, ändert sich die
Berechnung   des   Elterngeldes.   Anders   als  bisher  werden  nicht  die
tatsächlichen  Abzüge  aus den Gehaltsabrechnungen zugrunde gelegt. Für den
Lohnsteuerabzug  wird  die Steuerklasse herangezogen, die im zwölfmonatigen
Berechnungszeitraum überwiegend vorlag.

Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs
Für Minijobs steigt die Verdienstgrenze ab dem neuen Jahr auf 450 Euro. Die
Arbeitgeberpauschalen     bleiben     unverändert     bei     13    Prozent
Krankenversicherung,  15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale
Lohnsteuer bestehen.

Übergangszeit zwischen Ausbildung und Bundesfreiwilligendienst
Wer  Bundesfreiwilligendienst  leistet,  hat Anspruch auf Kindergeld. Nicht
selten  entsteht  nach  Beendigung des Abiturs, der Schule oder dem Studium
eine  zeitliche Lücke, bis der Dienst beginnt. Für diese Fälle soll während
einer  viermonatigen  Übergangszeit  das  Kindergeld weiter gezahlt werden,
sofern die Altergrenze nicht überschritten ist.

Sachbezug für Firmenwagen
Arbeitnehmer, die den Dienstwagen privat mitbenutzen dürfen, müssen dafür 1
Prozent  vom Bruttolistenpreis für das Fahrzeug der Lohnsteuer unterwerfen.
Für  Hybrid-  und  Elektrofahrzeuge soll ab 2013 die Besteuerung begünstigt
werden.  Aus  dem  Bruttolistenpreis  werden  die  Kosten  für die Batterie
herausgerechnet  und  so die Berechnungsgrundlage für den steuerpflichtigen
Sachbezug verringert.

Versicherungsbeiträge          für          Erwerbsunfähigkeit-         und
Risikolebensversicherungen
Der  Höchstbetrag für Versicherungsbeiträge, die der Altersvorsorge dienen,
soll  für  das  neue Jahr von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben werden.
Außerdem  plant  der Gesetzgeber, die Beiträge für Erwerbsunfähigkeits- und
Risikolebensversicherungen     ebenfalls     in     den     Katalog     der
Altersvorsorgeaufwendungen  aufzunehmen.  Bisher waren nur die Beiträge zur
gesetzlichen  Rentenversicherung  und für Basis-Rentenverträge der privaten
Altersvorsorge  begünstigt  und  bis  zu  dem Höchstbetrag abzugsfähig. Der
Gesetzentwurf ist jedoch noch nicht verabschiedet.

Pauschalen für ehrenamtliche Mitarbeiter
Ebenfalls  noch  nicht  vom  Gesetzgeber verabschiedet ist die Anhebung der
steuerfreien  Übungsleiterpauschale. Der Betrag soll sich ab 2013 auf 2.400
Euro   erhöhen.  Bisher  können  nebenberufliche  Trainer,  Ausbilder  oder
Betreuer 2.100 Euro als steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten.

Erhöhter Grundfreibetrag
Geplant   ist   auch,   für   alle   Steuerpflichtigen   den   steuerfreien
Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro anzuheben. Für Verheiratete gilt
der  doppelte  Betrag. Außerdem soll für Einkommen über dem Grundfreibetrag
der  Tarifverlauf  abgesenkt  werden, sodass bei gleichem Einkommen weniger
Steuern fällig werden.

Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst und Reservistenausbildung
Steuerliche     Entlastungen    sollen    für    Bundesfreiwilligendienst-,
Wehrdienstleistende  und  Reservisten  gesetzlich  festgelegt  werden.  Ein
Bundesfreiwilligendienstleistender erhält neben dem Taschengeld häufig auch
freie  Unterkunft  und  Verpflegung.  Diese  geldwerten Sachleistungen sind
steuerpflichtig.  Nur  das  Taschengeld  soll  ab  2013 steuerfrei gestellt
werden.  Das  soll auch für Geldbezüge bei anderen Diensten gelten, für die
auch  Kindergeld  gewährt  werden  kann,  beispielsweise  beim freiwilligen
sozialen  oder  ökologischen  Jahr. Für freiwillig Wehrdienstleistende sind
nur   bestimmte   Teile  der  Bezüge  steuerpflichtig.  Der  Wehrsold  soll
steuerfrei  gestellt  werden.  Bezüge  für  Reservisten  sollen vollständig
steuerfrei bleiben.

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