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    Was ändert sich im Steuerrecht zum 01. Januar 2013?

    Neustadt. Wie  nicht  anders  zu erwarten, beschert der Gesetzgeber auch für das neue
    Jahr  eine  Reihe  von  Steueränderungen.  Um  den  Überblick über wichtige
    Neuerungen    zu    behalten,    erläutert    der    Neue    Verband    der
    Lohnsteuerhilfevereine  e.V.,  was  sich  beispielsweise  für Arbeitnehmer,
    Rentner und Wehrdienstleistende ändert. Einige Änderungen haben jedoch noch
    nicht alle parlamentarischen Hürden genommen.

    Die elektronische Lohnsteuerkarte
    Das  neue  elektronische  Verfahren  wird  2013  zum 1. Januar an den Start
    gehen. Da die Einführung schrittweise erfolgt und die Arbeitgeber dafür das
    ganze  Jahr  Zeit  haben,  müssen  Arbeitnehmer  im  neuen  Jahr  besonders
    aufpassen.   Anders   als   in  den  Vorjahren  sind  Freibeträge  und  die
    Steuerklassenkombination IV mit Faktor neu zu beantragen.

    Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen
    Wie  im  Alterseinkünftegesetz  festgeschrieben  erhöht  sich auch 2013 der
    Steuervorteil  für  die  Altersvorsorge.  Von dem Arbeitnehmeranteil können
    dann  52  Prozent  steuerlich  geltend  gemacht  werden.  Das bedeutet eine
    Entlastung  von  22  Euro  bei  einem  Jahresbruttolohn  von  30.000  Euro.
    Ebenfalls  angehoben  wird  der  Abzugsbetrag  für Beiträge in eine private
    Altersvorsorge  in  Form  sogenannter Rürup-Verträge. Der abziehbare Anteil
    steigt auf 76 Prozent.

    Sozialversicherungsbeiträge
    Die  Rentenversicherung  senkt die Beitragssätze 2013 auf 18,9 Prozent. Der
    Beitragsanteil  für  die  Krankenkasse  bleibt für den Arbeitnehmer bei 8,2
    Prozent bestehen. Auch der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung bleibt
    mit  je  1,5  Prozent  für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverändert. Leicht
    angehoben  werden  die  Pflegeversicherungsbeiträge  um  0,25 Prozentpunkte
    gegenüber  dem  Vorjahr.  Unterm  Strich bleibt aber immer noch mehr in der
    Lohntüte  als  bisher.  Bei  einem  Bruttolohn  von  3.000  Euro  sinkt die
    monatliche Beitragslast um 9 Euro.


    Steuerpflichtiger Teil bei Renten und Pensionen steigt
    Der steuerfreie Anteil verringert sich auf 34 Prozent für alle, die 2013 in
    Rente  gehen. Wer bereits im Jahr 2005 Rentner war, erhielt noch 50 Prozent
    steuerfrei.   Der  aus  der  Jahresrente  2005  errechnete  Freibetrag  ist
    festgeschrieben und wird lebenslang berücksichtigt. Alle, die 2013 erstmals
    eine Pension beziehen, erhalten 12,8 Prozent ihrer Pension und bis zu 1.248
    Euro  weniger  Versorgungsfreibetrag  als  der Einstiegs-Jahrgang 2005. Für
    diesen bleibt noch 40 Prozent der Bezüge und bis zu 3.900 Euro steuerfrei.

    Altersentlastungsbetrag sinkt
    Für  alle Einkünfte, außer Renten und Pensionen, erhalten Steuerpflichtige,
    die  im Steuerjahr 65 Jahre oder älter sind, einen Altersentlastungsbetrag.
    Für den Jahrgang, der den Freibetrag 2013 erstmals erhält, bleiben nur noch
    28,8  Prozent  der  Einkünfte, höchstens 1.292 Euro steuerfrei. Wer bereits
    2005   65   Jahre   oder   älter   war,  erhält  noch  bis  zu  1.900  Euro
    Altersentlastungsbetrag.

    Berechnung des Elterngeldes ändert sich
    Für  Kinder,  die  ab  dem  nächsten  Jahr  geboren werden, ändert sich die
    Berechnung   des   Elterngeldes.   Anders   als  bisher  werden  nicht  die
    tatsächlichen  Abzüge  aus den Gehaltsabrechnungen zugrunde gelegt. Für den
    Lohnsteuerabzug  wird  die Steuerklasse herangezogen, die im zwölfmonatigen
    Berechnungszeitraum überwiegend vorlag.

    Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs
    Für Minijobs steigt die Verdienstgrenze ab dem neuen Jahr auf 450 Euro. Die
    Arbeitgeberpauschalen     bleiben     unverändert     bei     13    Prozent
    Krankenversicherung,  15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale
    Lohnsteuer bestehen.

    Übergangszeit zwischen Ausbildung und Bundesfreiwilligendienst
    Wer  Bundesfreiwilligendienst  leistet,  hat Anspruch auf Kindergeld. Nicht
    selten  entsteht  nach  Beendigung des Abiturs, der Schule oder dem Studium
    eine  zeitliche Lücke, bis der Dienst beginnt. Für diese Fälle soll während
    einer  viermonatigen  Übergangszeit  das  Kindergeld weiter gezahlt werden,
    sofern die Altergrenze nicht überschritten ist.

    Sachbezug für Firmenwagen
    Arbeitnehmer, die den Dienstwagen privat mitbenutzen dürfen, müssen dafür 1
    Prozent  vom Bruttolistenpreis für das Fahrzeug der Lohnsteuer unterwerfen.
    Für  Hybrid-  und  Elektrofahrzeuge soll ab 2013 die Besteuerung begünstigt
    werden.  Aus  dem  Bruttolistenpreis  werden  die  Kosten  für die Batterie
    herausgerechnet  und  so die Berechnungsgrundlage für den steuerpflichtigen
    Sachbezug verringert.

    Versicherungsbeiträge          für          Erwerbsunfähigkeit-         und
    Risikolebensversicherungen
    Der  Höchstbetrag für Versicherungsbeiträge, die der Altersvorsorge dienen,
    soll  für  das  neue Jahr von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben werden.
    Außerdem  plant  der Gesetzgeber, die Beiträge für Erwerbsunfähigkeits- und
    Risikolebensversicherungen     ebenfalls     in     den     Katalog     der
    Altersvorsorgeaufwendungen  aufzunehmen.  Bisher waren nur die Beiträge zur
    gesetzlichen  Rentenversicherung  und für Basis-Rentenverträge der privaten
    Altersvorsorge  begünstigt  und  bis  zu  dem Höchstbetrag abzugsfähig. Der
    Gesetzentwurf ist jedoch noch nicht verabschiedet.

    Pauschalen für ehrenamtliche Mitarbeiter
    Ebenfalls  noch  nicht  vom  Gesetzgeber verabschiedet ist die Anhebung der
    steuerfreien  Übungsleiterpauschale. Der Betrag soll sich ab 2013 auf 2.400
    Euro   erhöhen.  Bisher  können  nebenberufliche  Trainer,  Ausbilder  oder
    Betreuer 2.100 Euro als steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten.

    Erhöhter Grundfreibetrag
    Geplant   ist   auch,   für   alle   Steuerpflichtigen   den   steuerfreien
    Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro anzuheben. Für Verheiratete gilt
    der  doppelte  Betrag. Außerdem soll für Einkommen über dem Grundfreibetrag
    der  Tarifverlauf  abgesenkt  werden, sodass bei gleichem Einkommen weniger
    Steuern fällig werden.

    Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst und Reservistenausbildung
    Steuerliche     Entlastungen    sollen    für    Bundesfreiwilligendienst-,
    Wehrdienstleistende  und  Reservisten  gesetzlich  festgelegt  werden.  Ein
    Bundesfreiwilligendienstleistender erhält neben dem Taschengeld häufig auch
    freie  Unterkunft  und  Verpflegung.  Diese  geldwerten Sachleistungen sind
    steuerpflichtig.  Nur  das  Taschengeld  soll  ab  2013 steuerfrei gestellt
    werden.  Das  soll auch für Geldbezüge bei anderen Diensten gelten, für die
    auch  Kindergeld  gewährt  werden  kann,  beispielsweise  beim freiwilligen
    sozialen  oder  ökologischen  Jahr. Für freiwillig Wehrdienstleistende sind
    nur   bestimmte   Teile  der  Bezüge  steuerpflichtig.  Der  Wehrsold  soll
    steuerfrei  gestellt  werden.  Bezüge  für  Reservisten  sollen vollständig
    steuerfrei bleiben.

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