Was ändert sich im Steuerrecht zum 01. Januar 2013?
Neustadt. Wie nicht anders zu erwarten, beschert der Gesetzgeber auch für das neue
Jahr eine Reihe von Steueränderungen. Um den Überblick über wichtige
Neuerungen zu behalten, erläutert der Neue Verband der
Lohnsteuerhilfevereine e.V., was sich beispielsweise für Arbeitnehmer,
Rentner und Wehrdienstleistende ändert. Einige Änderungen haben jedoch noch
nicht alle parlamentarischen Hürden genommen.
Die elektronische Lohnsteuerkarte
Das neue elektronische Verfahren wird 2013 zum 1. Januar an den Start
gehen. Da die Einführung schrittweise erfolgt und die Arbeitgeber dafür das
ganze Jahr Zeit haben, müssen Arbeitnehmer im neuen Jahr besonders
aufpassen. Anders als in den Vorjahren sind Freibeträge und die
Steuerklassenkombination IV mit Faktor neu zu beantragen.
Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen
Wie im Alterseinkünftegesetz festgeschrieben erhöht sich auch 2013 der
Steuervorteil für die Altersvorsorge. Von dem Arbeitnehmeranteil können
dann 52 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet eine
Entlastung von 22 Euro bei einem Jahresbruttolohn von 30.000 Euro.
Ebenfalls angehoben wird der Abzugsbetrag für Beiträge in eine private
Altersvorsorge in Form sogenannter Rürup-Verträge. Der abziehbare Anteil
steigt auf 76 Prozent.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Rentenversicherung senkt die Beitragssätze 2013 auf 18,9 Prozent. Der
Beitragsanteil für die Krankenkasse bleibt für den Arbeitnehmer bei 8,2
Prozent bestehen. Auch der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung bleibt
mit je 1,5 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverändert. Leicht
angehoben werden die Pflegeversicherungsbeiträge um 0,25 Prozentpunkte
gegenüber dem Vorjahr. Unterm Strich bleibt aber immer noch mehr in der
Lohntüte als bisher. Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro sinkt die
monatliche Beitragslast um 9 Euro.
Steuerpflichtiger Teil bei Renten und Pensionen steigt
Der steuerfreie Anteil verringert sich auf 34 Prozent für alle, die 2013 in
Rente gehen. Wer bereits im Jahr 2005 Rentner war, erhielt noch 50 Prozent
steuerfrei. Der aus der Jahresrente 2005 errechnete Freibetrag ist
festgeschrieben und wird lebenslang berücksichtigt. Alle, die 2013 erstmals
eine Pension beziehen, erhalten 12,8 Prozent ihrer Pension und bis zu 1.248
Euro weniger Versorgungsfreibetrag als der Einstiegs-Jahrgang 2005. Für
diesen bleibt noch 40 Prozent der Bezüge und bis zu 3.900 Euro steuerfrei.
Altersentlastungsbetrag sinkt
Für alle Einkünfte, außer Renten und Pensionen, erhalten Steuerpflichtige,
die im Steuerjahr 65 Jahre oder älter sind, einen Altersentlastungsbetrag.
Für den Jahrgang, der den Freibetrag 2013 erstmals erhält, bleiben nur noch
28,8 Prozent der Einkünfte, höchstens 1.292 Euro steuerfrei. Wer bereits
2005 65 Jahre oder älter war, erhält noch bis zu 1.900 Euro
Altersentlastungsbetrag.
Berechnung des Elterngeldes ändert sich
Für Kinder, die ab dem nächsten Jahr geboren werden, ändert sich die
Berechnung des Elterngeldes. Anders als bisher werden nicht die
tatsächlichen Abzüge aus den Gehaltsabrechnungen zugrunde gelegt. Für den
Lohnsteuerabzug wird die Steuerklasse herangezogen, die im zwölfmonatigen
Berechnungszeitraum überwiegend vorlag.
Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs
Für Minijobs steigt die Verdienstgrenze ab dem neuen Jahr auf 450 Euro. Die
Arbeitgeberpauschalen bleiben unverändert bei 13 Prozent
Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale
Lohnsteuer bestehen.
Übergangszeit zwischen Ausbildung und Bundesfreiwilligendienst
Wer Bundesfreiwilligendienst leistet, hat Anspruch auf Kindergeld. Nicht
selten entsteht nach Beendigung des Abiturs, der Schule oder dem Studium
eine zeitliche Lücke, bis der Dienst beginnt. Für diese Fälle soll während
einer viermonatigen Übergangszeit das Kindergeld weiter gezahlt werden,
sofern die Altergrenze nicht überschritten ist.
Sachbezug für Firmenwagen
Arbeitnehmer, die den Dienstwagen privat mitbenutzen dürfen, müssen dafür 1
Prozent vom Bruttolistenpreis für das Fahrzeug der Lohnsteuer unterwerfen.
Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge soll ab 2013 die Besteuerung begünstigt
werden. Aus dem Bruttolistenpreis werden die Kosten für die Batterie
herausgerechnet und so die Berechnungsgrundlage für den steuerpflichtigen
Sachbezug verringert.
Versicherungsbeiträge für Erwerbsunfähigkeit- und
Risikolebensversicherungen
Der Höchstbetrag für Versicherungsbeiträge, die der Altersvorsorge dienen,
soll für das neue Jahr von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben werden.
Außerdem plant der Gesetzgeber, die Beiträge für Erwerbsunfähigkeits- und
Risikolebensversicherungen ebenfalls in den Katalog der
Altersvorsorgeaufwendungen aufzunehmen. Bisher waren nur die Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung und für Basis-Rentenverträge der privaten
Altersvorsorge begünstigt und bis zu dem Höchstbetrag abzugsfähig. Der
Gesetzentwurf ist jedoch noch nicht verabschiedet.
Pauschalen für ehrenamtliche Mitarbeiter
Ebenfalls noch nicht vom Gesetzgeber verabschiedet ist die Anhebung der
steuerfreien Übungsleiterpauschale. Der Betrag soll sich ab 2013 auf 2.400
Euro erhöhen. Bisher können nebenberufliche Trainer, Ausbilder oder
Betreuer 2.100 Euro als steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten.
Erhöhter Grundfreibetrag
Geplant ist auch, für alle Steuerpflichtigen den steuerfreien
Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro anzuheben. Für Verheiratete gilt
der doppelte Betrag. Außerdem soll für Einkommen über dem Grundfreibetrag
der Tarifverlauf abgesenkt werden, sodass bei gleichem Einkommen weniger
Steuern fällig werden.
Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst und Reservistenausbildung
Steuerliche Entlastungen sollen für Bundesfreiwilligendienst-,
Wehrdienstleistende und Reservisten gesetzlich festgelegt werden. Ein
Bundesfreiwilligendienstleistender erhält neben dem Taschengeld häufig auch
freie Unterkunft und Verpflegung. Diese geldwerten Sachleistungen sind
steuerpflichtig. Nur das Taschengeld soll ab 2013 steuerfrei gestellt
werden. Das soll auch für Geldbezüge bei anderen Diensten gelten, für die
auch Kindergeld gewährt werden kann, beispielsweise beim freiwilligen
sozialen oder ökologischen Jahr. Für freiwillig Wehrdienstleistende sind
nur bestimmte Teile der Bezüge steuerpflichtig. Der Wehrsold soll
steuerfrei gestellt werden. Bezüge für Reservisten sollen vollständig
steuerfrei bleiben.
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