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Gesetzesänderung bei Lebensversicherungen

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Lebensversicherungen: Gesetzesänderung kann Tausende Euro kosten – Vorzeitiger Ausstieg lohnt fast nie

Kamen. Wer eine Police einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung in der Schublade hat, muss sich auf Einschnitte bei der Versicherungssumme einstellen: Am 21. Dezember 2012 tritt eine Neuregelung für die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Kraft. Während Versicherte bei Vertragsende bislang an diesen Buchgewinnen zu 50 Prozent beteiligt werden mussten, können Versicherer diese zukünftig zum Teil für den Aufbau einer Sicherheitsreserve einbehalten. Das bedeutet dann für Versicherte bei der Auszahlung ein Minus von bis zu einigen Tausend Euro. „Auch wenn das neue Gesetz für viele Versicherte Nachteile bringt, sollte man auf keinen Fall in Torschlusspanik verfallen und vorschnell aus dem Vertrag aussteigen“, rät Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen. Die folgende Checkliste hilft bei der Entscheidungsfindung:

•    Vorsicht Kündigungsfrist: Auch wenn der Versicherungsvertrag noch vor dem 21. Dezember 2012 gekündigt wird, können die Fallstricke des neuen Gesetzes in den meisten Fällen gar nicht umgangen werden. Denn aus Lebensversicherungen kann man oft nur zum Ende der Versicherungsperiode mit einer Frist aussteigen. Deshalb sollte zunächst in den Vertragsbedingungen geprüft werden, welche Regelung für den eigenen Vertrag gilt. In den meisten Fällen gibt es auch angesichts der neuen gesetzlichen Regelung überhaupt keinen Handlungsbedarf, weil eine wirksame Kündigung vor dem 21. Dezember 2012 gar nicht möglich ist.

•    Vor- und Nachteile abwägen: Selbst für den Fall, dass eine Kündigung vor dem 21. Dezember 2012 wirksam werden könnte, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Zwar würden auf der einen Seite die Bewertungsreserven nach altem Recht noch zu Buche schlagen, auf der anderen Seite müssen zu erwartende finanzielle Nachteile eines vorzeitigen Ausstiegs gegengerechnet werden. So geht dann zum Beispiel der Schlussüberschuss für die ursprünglich vereinbarte Laufzeit verloren. Und bei Lebensversicherungsverträgen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen worden sind, wird das Steuerprivileg, dass deren Auszahlung nach einer Laufzeit von zwölf Jahren steuerfrei ist, bei einer Kündigung aus der Hand gegeben.

Wer im Einzelfall Rat und Hilfe sucht, findet bei der anbieterunabhängigen Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW  Unterstützung. Terminvereinbarung unter Telefon Nr. 79999

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