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    Konzessionsvertrag Strom läuft aus

    Neuabschluss in enger Abstimmung mit kom-munalen Partnern

    Kamen. Der 1994 mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bergkamen-Bönen (GSW) abgeschlossene Konzessionsvertrag STROM läuft mit dem 31.12.2014 aus. Konzessionsverträge sind dabei Wegenutzungsverträge, mit denen eine Gemeinde einem Energieversorgungsunternehmen das Recht einräumt, ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb eines Energienetzes zur allgemeinen Versorgung auf die Dauer von 20 Jah-ren z. B. für Strom, Gas oder Wasser zu nutzen.

    Das Verfahren der Konzessionsvergabe ist im Energiewirtschaftgesetz (EnWG) und in kartellrechtlichen Vorschriften (Europa- und Bundesrecht) geregelt. Mit den Vorschriften soll gewährleistet werden, dass in regelmäßigen Abständen ein „Wettbewerb um die Infrastruktur“ entstehen kann und den europarechtlichen Vorgaben der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung Rechnung getragen wird.
    Im Gleichklang und in enger Abstimmung mit den kommunalen Partnern Bönen und Bergkamen wird nun mit externer juristischer Begleitung das Verfahren zum Neuabschluss durchgeführt. Mit der jetzt anstehenden Bekanntmachung im Bundesanzeiger wird zunächst ein diskriminierungsfreies Interessenbekundungsverfahren in Gang gesetzt. Die Interessenten haben die Möglichkeit, Angebote abzugeben, die Grundlage der Entscheidung des Rates werden.
    Die grundsätzlichen Kriterien für eine Auswahl sind im EnWG festgelegt. Danach soll eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche , effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität (Gas und Wasser), die im Übrigen zunehmend auf erneuerbare Energien beruhen soll, sichergestellt werden.

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