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    Verträge mit Fitness-Studios - Nicht alle Klauseln sind rechtlich in Form

    Kamen. Nach den Feiertagen werden in Fitness-Studios schlaffe Muskeln wieder auf Vordermann gebracht, die Kondition trainiert und die Figur getrimmt – zu teilweise stolzen Monatsbeiträgen. Viele Studiobetreiber versuchen außerdem, Fitness-Fans durch lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. Vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung haben vielfach jedoch rechtlich keinen Bestand. Im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale NRW landesweit 20 Fitness-Studios wegen unzulässiger Bedingungen im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

    112 Klauseln darin wichen stark von den gesetzlichen Vorgaben ab: Am häufigsten versuchen Betreiber, ihre Schadenshaftung auszuschließen, etwa wenn Wertgegenstände abhanden kommen oder ein Unfall an den Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle Schäden des Kunden aufkommen. „Es ist aber auch nicht berechtigt, die Verantwortung komplett auszuschließen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, wenn zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt“, erklärt Elvria Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen: „Beliebt ist auch die überzogene Forderung bei Verlust der Mitgliedskarte pauschal einen meist saftigen Betrag für eine neue Karte zu verlangen. Dies ist ebenfalls nicht ohne weiteres zulässig.“ Die gescholtenen Studios gelobten Besserung.

    Folgenden Tipp gibt Elvira Roth:
    Sorgfältiger Check vorher: Wer Mitglied in einem Fitness-Studio werden will, sollte vorher Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken. Viele Studios bieten zum Kennenlernen ein kostenloses Probetraining an. Bevor Hobbysportler einen Vertrag unterschreiben, sollten sie ihn und  vor allem das Kleingedruckte gründlich prüfen – am ehesten in aller Ruhe zu Hause. Wer unsicher ist, kann seinen Vertrag in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale an der Kirchstraße prüfen lassen.
    Oftmals sind die Studiobetreiber  offen für Wünsche – etwa bei der Frage nach  besonderen Rabatten – zum Beispiel für Studenten oder Senioren oder für Mitglieder bestimmter Krankenkassen.

    Mehr Informationen rund um Vertragsklauseln gibt es in der Beratungs¬stelle Kamen, Kirchstr. 7.

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