Wahl der ehrenamtlichen Jugendschöffen – Neue Wahlperiode
Kamen. Die Amtsperiode der bisherigen Jugendschöffen/innen bei den Jugendkammern des Landgerichts Dortmund sowie beim Jugendschöffengericht Unna endet zum Ende des Jahres 2013. Die Verwaltung bereitet daher momentan die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 01.01.2014 bis 31.12.2018 vor.
Vom Präsidenten des Landgerichts Dortmund wurde festgesetzt, dass durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt 12 Personen zu benennen sind. Die Personen sollen gemäß Jugendgerichtsgesetz erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das Schöffenamt kann nur von deutschen Staatsbürgern versehen werden.
Bewerberinnen und Bewerber die sich für das Amt des/der Jugendschöffen/in interessieren und diese Aufgabe übernehmen wollen, können sich ab sofort für die Vorschlagsliste bei der Stadt Kamen, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, Rathausplatz 1, 59174 Kamen, bis zum 31.05.2013 schriftlich oder persönlich bewerben. Telefonische Auskünfte werden zu den üblichen Dienstzeiten unter Tel. 02307/148-3710 erteilt.
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In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung auch die Fraktionen im Rat der Stadt Kamen informiert und um Personalvorschläge gebeten.