Werbeanrufe belästigen Bürger
Kamen. Seit einigen Wochen melden sich immer wieder Kunden bei den Gemeinschaftsstadtwerken (GSW) und berichten von dubiosen Anrufen. Die Anrufer erwecken durch fadenscheinige Formulierungen den Anschein, entweder ein Mitarbeiter der GSW zu sein oder im GSW-Auftrag Anrufe durchzuführen.
Die GSW nehmen zu den Vorfällen wie folgt Stellung:
„Eine telefonische Kaltakquise stellt laut Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine unzumutbare und daher unzulässige sowie unterlassungsfähige Belästigung von Privatpersonen dar.
Ein Werbeanruf ist nur dann als zulässig zu betrachten, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.
Eine Zuwiderhandlung gilt als Ordnungswidrigkeit.
Die GSW distanzieren sich ausdrücklich von derartig gesetzeswidrigem Verhalten und behalten sich die Einleitung rechtlicher Schritte vor.“
Bürger können sich erfolgreich zur Wehr setzen
Durch die Kontaktaufnahme zur Bundesnetzagentur können sich Bürger ebenfalls erfolgreich gegen die Formen des unlauteren Wettbewerbs und die damit einhergehenden Belästigungen zur Wehr setzen. Die Bundesnetzagentur nimmt Anzeigen per Formblatt (im Verbraucherbereich unter www.bundesnetzagentur.de) oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) entgegen. Auch eine telefonische Beratungsstelle der Bundesnetzagentur ist unter der Rufnummer 0291 / 9955-206 zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo. - Mi. 9:00 bis 17:00 Uhr
Do. 9:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 9:00 bis 16:00 Uhr
Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur Maßnahmen und ahndet Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen.
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